Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  107

Dabei  gehen  wir  von  der  Voraussetzung,  bzw.  von  der  Forderun
aus,  daß  das  für  alle  Heranwachsenden  unerläßliche  Mindestma
allemeiner  Erziehung  von  einer  öffentlichen  Anstalt  übernommen

ird.

Quantitativ  betrachtet  kann  der  Jugendverein  im  Genensatze  zur
öffentlichen  Einrichtung,  zu  der  Fortbildungsschule  von  heute  oder
jener  erweiterten  der  Zukunft,  von  der  die  vorangehenden  Vorträge
handelten,  mehr  leisten,  und  zwar  in  dem  Sinne,  daß  die  erziehli
Beeinflussung  des  einzelnen  Jugendlichen,  der  sich  freiwillig  dem
Berein  anschließt,  sich  freiwillig  seinem  erziehlichen  Einfluß  unterordnet,
  weit  intensiver  ist  als  die  der  obligatorischen  Anstalt,  die
alle  passieren  müssen.  Die  erste  Aufgabe  des  Jugendvereins  ist  es,
ein  Mehr  an  Erziehung  zu  geben.  In  Anwendung  eines  unseren
Tagen  geläufigen  Begriffs  könnte  man  von  „Zusatzerziehung“  reden.

Aber  nicht  nur  intensiver  als  die  der  öffentlichen  Körperschaften
ist  die  Erziehungsleistung  des  Jugendvereins.  Sie  ist  individueller,
sie  ist  ihrer  Art  nach  von  dieser  verschieden.  Der  Jugendverein
umschließt  in  seinen  Mitgliedern  erfahrungsgemäß  eine  gewisse  Auslese,
  ein  Stückchen  der,  wie  in  allen  anderen  Altersstufen  und
Gesellschaftsklassen,  so  auch  bei  den  Jugendlichen  dünnen  Oberschicht.
Er  vereinigt  im  allgemeinen,  das  läßt  sich  nicht  leugnen,  kleine
Aristokraten  der  Anlage,  besonders  nach  der  moralischen  Seite  hin.
Um  dieser  Tatsache  willen  wurde  die  Jugendpflege  in  den  letzten
Jahren  häufig  angegriffen.  Mit  dem  Schlagworte,  daß  sie  nur  die
erreiche,  „die  es  ja  gar  nicht  nötig  hätten“  —  wobei  unter  diesem
„es“  dazu  oft  so  eine  gelinde  Korrektur  von  jugendlichen  Missetätern
verstanden  wurde  —,  meinte  man  ihr,  betiehungsweise  dem  Jugendvereinswesen,
  die  ganze  Unzulänglichkeit  zu  beweisen.  Mag  dieses
Urteil  auf  dem  einen  Irrtume  beruhen,  daß  Jugendpflege  ungefähr
der  Fürsorgeerziehung  gleichbedeutend  sei,  oder  auf  dem  anderen,
daß  die  Brauchbarkeit  einer  Erziehungseinrichtung  allein  durch  große
Schülerzahlen  bewiesen  werde,  womöglich  dadurch,  daß  sie  die  gesamte
Jugend  in  ihren  Bann  zwingt,  in  jedem  Falle  hat  man  mit  solchen
Anforderungen  dem  Jugendverein  Aufgaben  aufgebürdet,  die  er
nicht  lösen  kann,  und  man  hat  darüber  —  jedenfalls  in  der  Offentlichkeit
  —  lange  vor  jenen  anderen  die  Augen  verschlossen,  die  seine
eigensten  find.  Der  Jugendverein  ist  keine  Besserungsanstalt,  noch
kann  er,  er  nur  Freiwillige  sammelt,  dem  Erziehungsbedürfnis
aller  Heranwachsenden  gerecht  werden.  Aber  es  ist  weder  eine  überflüssige
  noch  eine  gering  zu  bewertende  Leistung,  wenn  der  Jugendverein
  die  Elite  unserer  Heranwachsenden  sammelt,  verbindet  und
fördert.  Denn  es  ist  weder  für  das  weite  Vaterland  und  die  in
ihm  beschlossene  Nation  noch  für  kleinere  soziale  Gebilde,  Gemeinden,
  Berufsverbände  usw.  belanglos,  ob  diesem  Adel  des
Strebens,  vielleicht  schon  der  Gefinnung,  in  freigewählten  Gemeinschaften
  Gelegenheit  gegeben  wird,  ein  noch  so  bescheidenes  Stückchen
jugendlicher  Persönlichkeit  zu  erringen,  oder  ob  ihm  diese  Gelegenheit
  fehlt.  Ohne  Zweifel  ist  auch  die  moderne  Jugendbewegung  —