Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  109

Jugendgruppen  der  verschiedenen  Berufsorganisationen  verstehen,  sofern
  auch  alle  wirtschaftspolitischen  Bestrebungen  letzten  Endes  von
den  Idealen  abhängig  sind,  nach  denen  der  Einzelne  oder  auch  eine  Gemeinschaft
  von  Berufsgenossen  das  Bild  der  künftigen  Welt  gestaltet,
die  ihnen  erstrebenswert  scheint.  Die  rein  wirtschaftlichen  Momente,
die  Betonung  der  Interessengemeinschaft  der  Berufsgenossen,  besondere
  Maßnahmen  im  Dienste  der  Berufserziehung,  auch  die  Werbung
  jugendlicher  Rekruten  für  den  Verband,  soweit  sie  vornehmlich
von  den  wirtschaftlichen  Interessen  bestimmt  ist,  unterscheiden  die
Jugendgruppen  der  Berufsorganisationen  von  den  eigentlichen
Jugendpflegevereinen.  Nach  der  sozialen  Art  ihrer  Mitglieder  aber
—  abgesehen  natürlich  von  praktischen  jugendpflegerischen  Veranstaltungen,
  die  in  ihrer  Färbung  auch  wieder  weltanschauungsmäßig
bestimmt  sind  —  sind  sie  diesen  Vereinen  unbedingt  verwandt,  denn
auch  sie  sammeln  vornehmlich  die  Elite.  Soweit  sie  uns  hier  interessieren,
  das  heißt  vom  Standpunkte  der  Jugendpflege,  gelten  für  die
Jugendgruppen  der  Berufsorganisation  die  gleichen  Aufgaben  wie
für  jeden  anderen  Jugendverein.

Freiheit  und  Freundschaft,  so  sagten  wir  schon  vorhin,  sind  die
Bedingungen,  unter  denen  die  eigentümlichen  Erziehungsleistungen
in  der  Form  des  Jugendvereins  gedeihen.  Diese  Leistungen,  bzw.  die
Lösung  der  drei  Aufgaben,  Zusatzerziehung,  Führererziehung,  Weltanschauungserziehung,
  setzen  den  Verein  mit  freiwilligem  Anschluß
als  Organisationsform  der  Jugenderziehung  voraus.  Das  Wesen
dieser  Form  liegt  in  der  Freiwilligkeit  der  Gefolgschaft,  d.  h.  der
freien  Wahl  des  Führers,  des  Erziehers,  der  Erziehungsgemeinschaft
der  Gefährten.  Das  Verhältnis  des  Vereinsleiters  zu  den  jugendlichen
  Mitgliedern  pflegt  Walter  Classen  in  das  Bild  des  deutschen
Herzogs  in  der  Stellung  zu  seinen  Mannen  zu  kleiden).  Der
Herzog  ist  von  den  Mannen  gewählt,  und  in  der  Tatsache,  daß  fie
ihn  frei  gewählt  haben,  liegt  für  die  Mannen,  für  die  Jugendlichen
das  bindende  Moment.  Freilich  der  Herzog,  der  Vereinsleiter  oder
die  Leiterin,  muß  in  Liebe  und  Strenge  alle  die  Eigenschaften  persönlicher
  Befähigung  und  ÜUberlegenheit  in  sich  vereinen,  die  das
herzogliche  Amt  voraussetzt.  Der  Unterschied  ist  nur,  daß  die  Wahl
in  keiner  Volksversammlung  vollzogen  wird,  sondern  der  Zulauf
oder  das  Fernbleiben  von  Vereinsmitgliedern  allein  die  Probe  aufs
Exempel  sind.

Der  Verein  gibt  der  Jugend  den  älteren  Freund,  nach  dem  sie
verlangt,  sagt  Clemens  S0  chultz),  und  mit  diesen  einfachen  Worten
trifft  er  wohl  am  besten  das  Verhältnis.  Der  Jugendverein  gibt  den
heranwachsenden  Burschen  und  Mädchen  die  in  der  Regel—von  seltenen
Fällen  abgesehen  —  einzige  Gelegenheit,  mit  einem  reiferen  Manne,
einer  reiferen  Frau  höherer  Bildungsstufe  in  freundschaftliche  Be-)

  So  '  „Zucht  und  **  München  1914,  C.  H.  Beck,  S.  48.

")  Die  Vereinigun  Paulianer  Lehrlinge  in  „Jugendklubs  Srtft  2
der  l  Le  für  ung  Sn  Leniener  Lepriem  iank.  Berlin  190  Car  1  Heymanns
  Ver