110  Dr.  Hertha  Siemering.

ziehung  zu  treten,  die  einzige  Möglichkeit  in  den  vielfachen
sonstigen  Bindungen,  die  das  Leben  jedem  Jugendlichen  bringt.
Und  auf  dem  Besonderen  dieser  Beziehung  des  Vertrauens  und  der
Freundschaft  zu  einer  reiferen  Personlichkeit  beruht  ein  erheblicher
Teil  der  eigentümlichen  Leistungen  des  Jugendvereins,  des  Jugendvereins,
  jedenfalls  wie  er  sein  sollte.  Er  löst  damit  zu  erheblichem  Teile
die  Aufgabe,  die  gerade  ihm  gestellt  ist  und  nur  von  ihm  gelöst
werden  kann.  Durch  die  besonderen  Einflüsse  des  Respektsverhältnisses
  wird  diese  eigentümliche  Beziehung  auch  unter  Voraussetzung
idealer  Zustände  zwischen  Lehrer  und  Schüler  nicht  möglich  sein.
Unter  den  Vorzügen  der  Vereinsarbeit  innerhalb  der  Wohlfahrtspflege
  überhaupt,  nicht  allein  der  Jugenderziehung,  pflegt  hervorgehoben
  zu  werden,  daß  die  beweglichen  Formen  des  Vereinswesens
dem  tätigen  Einzelmenschen,  der  an  ihrer  Arbeit  Anteil  nimmt,  es
möglich  machen,  diesem  praktischen  Anteile  nach  freier  Neigung  und
Begabung  eine  besondere  Richtung  zu  geben.  Es  kommt  vor,  daß
Menschen  durch  eigentümliche  Erlebnisse,  eigene  oder  fremde,  für
einen  bestimmten  Zweig  der  Wohlfahrtspflege  besonders  interessiert
sind,  und  es  kommt  weiter  vor,  daß  sie  den  inneren  Beruf  in  sich
fühlen,  ihre  persönliche  Arbeitskraft  für  eine  bestimmte  Aufgabe
einzusetzen;  auf  unser  Gebiet  angewandt,  würde  die  erste  Art  des
Interesses  sich  etwa  in  der  Stiftung  von  Jugendheimen,  Spielplätzen
  und  Büchereien  bekunden,  während  die  zweite  dem  Jugendvereinswesen
  die  freien  Erzieher  zuführt.  Jene  echten  Freunde,  die
Clemens  Schuls  im  Sinne  hat,  zu  denen  er,  der  begnadete  Jugendpfleger,
  selbst  gehörte,  die  ihrerseits  die  Freundschaft  der  Jugendlichen

Außer  dem  Einsatze  der  persönlichen  Neigung,  im  Idealfalle  der
inneren  Berufung,  haben  diese  freien  Erzieher  auch  sonst  gewisse
Vorzüge,  die  sich  wieder  unmittelbar  in  Vorzüge  der  freien  Jugendvereinsarbeit
  umsetzen.  Alle  möglichen  Berufsstände  werden  so  gelegentlich
  der  Jugendpflege  nutzbar  gemacht,  und  da  neuerdings  mehr
und  mehr  Frauen  und  Männer,  die  später  im  Leben  ganz  andere
Amter  erwarten,  einige  Jahre  sich  in  ihrer  Freizeit  der  Jugendpflege
widmen,  so  gewinnen  die  Vereine  in  diesen  vorübergehenden  Jugenderziehern
  viel  Frische  und  Jugendlichkeit,  die  dem  Tone  des  Ganzen
zugute  kommt.

Eines  sei  ausdrücklich  festgestellt.  In  dieser  Betonung  der  Vorzüge
  des  freien,  des  ehrenamtlichen  Erziehers  liegt  nichts  weniger
als  eine  Herabsetzung  der  Erzieher  von  Beruf.  Die  umfassende
Jugendpflege  der  Zukunft  kann  ihrer  nicht  entraten,  und  sie  kann
nur  dann  den  Heranwachsenden  zum  Segen  werden,  wenn  Männer
und  Frauen  sich  diesem  Stande  aus  innerer  Berufung  anschließen
und  in  ihn  jenen  Idealismus  hineintragen,  der  heute  in  nicht  wenigen
Vertretern  der  bestehenden  Erzieherstände  lebendig  ist.

Aber  es  ist  ein  Unterschied  zwischen  dem  selbstverständlich  besoldeten
  Erziehungsbeamten,  der  bestellt  ist,  um  ein  bestimmtes  Feld
zu  bebauen  und  für  diese  Tätigkeit  auf  Grund  gehöriger  Schulung
und  Erfahrung  die  nötigen  Sachkenntnisse  mitbringt,  und  einem