114  *  .  Dr.  Hertha  Siemering

schiedenen  Richtungen  handelt,  den  Sieg  erringen.  Die  praktische
Erfahrung  im  einzelnen,  im  eigenen  Gebiet,  und  die  Kenntnis  der
anderen  sind  geeignet,  der  Voreingenommenheit  entgegenzuwirken.

Diese  sachliche  Gemeinschaft  ist  im  wesentlichen  eine  Gemeinschaft
der  Jugendvereinsleiter,  der  Spitzen  der  Organisationen,  die  nicht
trotz  der  weltanschauungsmäßigen  Verschiedenheit  der  Jugendvereine
möglich  ist,  sondern  deren  kräftigste  Wurzeln  vielmehr  in  der  gemeinsamen
  Erkenntnis  dieser  Kreise  ruhen,  daß  die  Mannigfaltigkeit
der  Formen  zum  Wesen  der  Jugendvereinsarbeit  gehört  und  daß
deshalb  gerade  diese  Mannigfaltigkeit  den  freiwilligen  Jugendverein
zur  Lösung  seiner  besonderen  Aufgaben  befähigt.

Auch  der  Erkenntnis  der  besonderen  Aufgaben  der  Jugendvereinsarbeit
  ist  die  Tatsache  zuzuschreiben,  daß  immer  mehr  Persönlichkeiten
in  den  weiten  Kreisen  der  deutschen  Jugendpflege  das  Bedürfnis  einer
verbindlichen  Erziehungseinrichtung  für  die  Gesamtheit  unserer
Heranwachsenden  empfinden.  Aber  keineswegs  stellen  sie  damit  sich
selbst  und  ihrer  Arbeit  ein  Armutszeugnis  aus.  Sie  erklären  vielmehr
  nur,  daß  nicht  alle  Jugendlichen,  vor  allem  nicht  die  ethisch
besonders  bedürftigen,  sich  durch  Jugendvereine  pflegerisch  beeinflussen
lassen,  daß  man  aber  diese  Vereine  in  der  wertvollen  Lösung  ihrer
eigentümlichen  Aufgaben  hindern  würde,  wenn  man  die  bedenklichen
und  von  vornherein  aussichtslosen  Versuche,  sie  auf  Massenerfolge
einzustellen,  nicht  unterließe.

Wir  haben  versucht,  formell  festzustellen,  welche  Aufgaben  „der
freiwilligen  Jugendvereinsarbeit“  in  Gegenwart  und  näherer  Zukunft
zufallen.  Diese  Aufgaben  müssen,  wie  wir  sahen,  aus  der  Natur  der
Vereine,  aus  der  Tatsache,  daß  sie  Organe  der  freien  Wohlfahrtspflege
  sind,  verstanden  werden.

Als  Organen  der  freien  Wohlfahrtspflege  verbleibt  den  Jugendvereinen
  für  alle  Zeiten  noch  eine  andere  Aufgabe,  die  sie  grundsätzlich
mit  der  gesamten  übrigen  Wohlfahrtspflege  gemein  haben:  die-  Aufgabe
  der  Pionierarbeit,  der  Pionierarbeit  auf  ihrem  eigensten
der  Erziehung  der  Heranwachsenden,  jene  feinfühlende  und  bewegliche
Tätigkeit,  die  den  auftauchenden  sozialen  Mangel  erfaßt  und  zu  heben
sucht,  lange  ehe  die  Offentlichkeit  oder  gar  die  gesetzgebenden  Kräfteseiner
  bewußt  werden.

So  wenig  die  öffentliche  Schule  und  der  Schulzwang  alle  weitere
Fürsorge  für  das  schulpflichtige  Alter  überflüssig  gemacht  haben,  so
wenig  wird  eine  gesetzlich  geregelte  Erhiebungseinrichtung  für  die
Heranwachsenden  das  vermögen.  Auch  in  diesem  Sinne  wird  es  „der
freiwilligen  Ingendvereinsarbeit“.  an  Aufgaben  niemals  fehlen.

Lestsätze.

Cine  „neutrale“  Erörterung  der  Frage  muß  sich  im  wesentlich  auf
die-  Sresr  der  Gesichtspunkte  be  Acränken.  die  in  der  allgemeinen
Diskussion  bisßer  zutage  getreten  sind.  Sie  kann  das  Arbeitsgebiet  der
W  *  gc  rmal  aberinsen.  nicht  aber  neinen  Inhalt  Ammen.

tiger  Zuffasl  ung  ist  das  Vereinswesen  nur  ein,  nicht  d
Orsksssckach,  heutig,  der  Erziehung  der  W  dh  Es  ist  seiner  HW