116  Dr.  mod.  F.  A.  Schmitt.

führungen  auf  die  Entwicklungszeit  vom  14.  bis  zum  17.  Lebensjahre
zu  beschränken.  **“½  Z„

Die  Frage,  wie  der  gesamten  vaterländischen  Jugend  in  dieser
Zeit  zwischen  Schule  und  Waffendienst  ein  bestimmtes  Maß  regelmäßiger
  Leibesübung  zu  sichern  sei,  hat  bereits  viele  Jahre  vor  dem
jetzigen  Kriege  und  auch  lange  vor  der  heutigen  Jugendpflegebewegung
  weite  Kreise  beschäftigt.  So  stellte  denn  auch  der  Zentralausschuß
  für  Volks--  und  Jugendspiele  seit  seinem  Bestehen,  25  Jahrr
hindurch,  gerade  körperliche  Fürsorge  für  diese  Altersstufe  immer
wieder  bei  seinen  großen  Versammlungen  zur  Erörterung.  Ich
nenne  von  den  Männern,  die  hier  in  erster  Reihe  das  Wort
führten,  vor  allem  den  verstorbenen  Stadtschulrat  Dr.  Platen  aus
Magdeburg,  ferner  Studienrat  Dr.  Kerschensteiner,  München,
Stadtschulrat  Dr.  Sickinger,  Mannheim,  Oberbürgermeister  Dominicus,
  Schöneberg,  sowie  von  Vertretern  des  Heerwesens
Herrn  Generalmajor  Neubert  sowie  den  unvergeßlichen  Förderer
7*  mannhaften  Jugenderziehung,  Generalfeldmarschall  von  der

oltz.

Im  Dezember  1908  versammelten  sich  unter  dem  Vorsitz  unseres
verewigten  Führers  Emil  von  Schenckendorff  die  Vertreter  der
Deutschen  Turnerschaft,  des  Zentralausschusses  für  Volks=  und
Jugendspiele,  der  Deutschen  Turnlehrerschaft  sowie  der  größten
Sportverbände.  Man  beschloß  die  Absendung  einer  Denkschrift  sowie
eines  Aufrufs  an  alle  großen  staatlichen  und  städtischen  Behörden.

Die  Denkschrift  stellte  folgende  Forderungen  auf:

„1.  Zunächst  muß  durch  Gesetz  überall  im  Deutschen  Reiche  die
Fortbildungsschulpflicht  für  alle  aus  der  Volksschule  entlassenen
  Knaben  und  Mädchen,  mindestens  vom  14.  bis  zum
17.  Lebensjahr  eingeführt  werden,  und

2.  muß  alsdann  in  den  Plan  dieser  Schulen  ein  geregelter  Betrieb
  von  körperlichen  Ubungen  pflichtgemäß  mit  mindestens
  zwei  Stunden  wöchentlich  zur  Durchführung  geangen.“


Heute  würden  wir,  um  das  vorab  zu  bemerken,  neben  diesen  zwei
Wochenstunden  noch  eine  besondere  Zeit  —  etwa  einen  Sonntagnachmittag
  alle  zwei  Wochen  —  für  Übungen  in  freier  Luft,  für  Spielen,
Wandern,  Schwimmen  oder  winterliche  Leibesübungen  verlangen.

Durch  Erlaß  vom  15.  Jannar  1900  teilte  der  damalige  Reichskanzler,
  Fürst  von  Bülow,  den  Absendern  der  Denkschrift  durch
Herrn  von  Schenckendorff  mit,  daß  er  die  Einführung  regelmäßiger
  Leibesübungen  an  den  Fortbildungsschulen  allen  deutschen
Bundesregierungen  empfehlen  werde.

Am  18.  Januar  1911  erschien  dann  der  bedeutsame  Erlaß  des
Kultusminister  Dr.  v.  Trott  zu  Solz  zur  allgemeinen  Regelung  und
staatlichen  Förderung  der  Jugendpflege  zunächst  für  die  schulentlassene
  männliche  Jugend  vom  14.  bis  zum  20.  an  Unter
ben  Mrtteln  der  Jugendpflege  ist  in  dem  Erlasse  zwar  auch  die  Verbreitung
  gesunder  Leibesübungen  aller  Art  besonders  hervorgehoben.
Dagegen  ist  das  Ganze  aufsgebaut  auf  dem  Grundsatze  der  Freiwillig-