120  Dr.  mod.  F.  A.  Schmidbt.

festen  Kern  sie  vielfach  bildeten.  Es  waren  denn  auch  gerade  diese
ien  Turnen,  im  Spielen,  in  allen  volkstümlichen  Ubungen  usw.  vorgeübten
  Jungmannen,  welche  die  Leistungsfähigkeit  der  Wehrkompagnien
  hoben  und  die  bei  den  Wettkämpfen  und  Wettspielen,
die  vom  Kriegsministerium  angeordnet  wurden,  die  Mehrzahl  der
Preise  für  sich  erkämpften.  Diese  Erfahrung  machten  wir  wenigstens
bei  uns  im  Westen.  Sie  wird  wohl  allgemein  zutreffen.  Aber  —
der  Zusammenhalt  der  ursprünglichen  Jugendabteilungen  ging  infolge
der  Zugehörigkeit  zu  den  Wehrkompagnien  vielfach  verloren.  Zur
Wehrkompagnie  zu  gehören,  womöglich  mit  einer  bescheidenen  Uniform
  stolz  ausgerüstet,  und  an  den  Ubungen,  Märschen  und  Veranstaltungen
  dort  teilzunehmen,  zugleich  aber  auch  noch  den  Verpflichtungen
  des  Turn=  oder  Spiel-  oder  Schwimmvereins  oder  auch
eines  anderen  Jugendvereins  nachzukommen  —  das  wird  für  den
Jungen  schließlich  zu  viel.  Konnten  sich  schon  zahllose  Turnvereine
Erwachsener  —  um  hier  nur  von  diesen  zu  reden  —  während  des
Krieges  nicht  mehr  halten,  so  ist  die  Einbuße,  welche  die  Jugendabteilungen
  erlitten,  womöglich  noch  größer.  Hier  wird  man  nach
dem  Kriege  vielfach  ganz  von  neuem  anfangen,  allüberall  neu  aufbauen
  müssen.

Vorläufig  erachten  wir  es  als  unsere  selbstverständliche  Pflicht,
die  Wehrübungen  in  der  Form,  die  sich  nun  einmal  herausgebildet
hat,  weiter-  und  durchzuführen,  solange  nur  der  Weltkrieg  anhält.
Ein  neuer  Jahrgang  unserer  Jugend  steht  vor  der  Einreihung  in
das  Heer  —  ob  später  noch  der  folgende  Jahrgang  auch  vor  den
Feind  muß,  um  den  endlosen  Wall  von  Menschenleibern  zu  verstärken.
der  im  Westen  wie  im  Osten  weit  in  Feindesland  hineingeschoben.
unsere  heilige  deutsche  Muttererde  vor  der  Überflutung  durch  die
Feinde  schirmt  und  schützt  —  wer  weiß  es?  Aber  das  wissen  wir,
daß  die  während  des  Krieges  getroffenen  Einrichtungen  für  bie
körperliche  Vorbildung  der  Jugend  über  16  Jahre  in  der  jetzigen
Form  nicht  fortbestehen  können.  Schon  darum  nicht,  weil  mit  Aufhören
  des  Krieges  auch  der  Beweggrund  fortfällt,  der  heute  noch
einen  beträchtlichen  Teil  der  vaterländischen  Jugend  zum  freiwilligen
Eintritt  in  die  Wehrkompagnien  veranlaßt.  Wenn  aber  gleichwohl
mitten  im  Kriege,  der  uns  zwingt  das  äußerste  aufzubieten,  die
Beteiligung  an  den  Jugendwehrkompagnien  allenthalben  zurückgeht,
so  dürfen.  wir  uns  nicht  verhehlen,  daß  nach  Friedenseintritt  der
Zustrom  der  Jugendlichen,  die  aus  freien  Stücken  den  Wehrobteilungen
  beitreten,  erst  recht  versiegen  wird.

Hier  sind  also  andere  Wege  zu  suchen.  Das  wird  denn  auch  bei
unserer  Heeresleitung  empfunden.  Schon  vor  mehr  als  Jahresfrist
wurde  uns  ein  Reichswehrgesetz  in  Aussicht  gestellt,  wonach  die
bereits  landsturmpflichtig  gewordenen  Jungmannen  im  Alter  von
18—20  FJahren  gehalten  sein  sollen,  an  regelmäßigen  Übungen,  d.  h.
einer  A#t  von  Rekrutenvorschule  teilzunehmen.  Diese  für  jeden
Vehrpflichtigen  dieser  Altersstufe  verbindlichen  Vorübungen  würden
selbstverständlich  in  Stadt  und  Land  unter  militärische  Oberleitung
gestellt  werden.  Wir  bedauern,  daß  bisher  noch  kein  Entwurf  zu