122  Dr.  med.  F.  A.  Schmibt.

wenn  wir  solche  auch  längst  hatten,  ehe  uns  das  Wort  „Sport“
geläufig  war  —  der  Spiele,  des  Wanderns,  des  Schwimmens:  alles
das  hat  aber  erst  dann  seinen  rechten  Wert  für  den  gesamten  Volkskörper,
  wenn  tatsächlich  auch  die  gesamte  Jugend  solche  Übungen
betreibt.  Das  ist  unser  Ziel.  Wir  dürfen  nicht  etwa  glauben,
wir  wären  auf  diesem  Gebiet  allen  anderen  Völkern  voran.  Im
Gegenteil,  wir  sind  da  in  manchem  Betracht  rückständig.  Ich  sehe  da
nur  einen  Weg:  das  ist  die  pflichtmäßige  Einführung  eines  wenn
auch  bescheidenen  Maßes  geregelter  körperlicher  Ubungen  für  die
gesamte  Jugend  in  diesen  Jahren  von  14—17.  Wir  kommen  mit  der
Freiwilligkeit  nie  und  nimmer  zu  dem  erstrebten  Ziel.  Haben  wir
doch  gesehen,  daß  selbst  die  Kriegsbegeisterung  und  die  Kriegsnot
nur  einen  Bruchteil  der  Jungmannen  zur  freiwilligen  Teilnahme  an
den  Wehrübungen  zu  bewegen  vermochte  und  daß  dieser  Bruchteil
mit  der  Dauer  des  Krieges  immer  kleiner  wurde.  Wenn  also  selbst
in  so  gewaltiger  Zeit  der  Grundsatz  der  Freiwilligkeit  versagte:
wie  will  man  zu  hoffen  wagen,  daß  in  ruhigeren  Zeiten  man  damit
weiter  kommen  werde.  Eitles  Bemühen!  —  Leider  ist  es  sol  Darum
fordern  wir  die  Turn-  oder  Ubungspflicht,  oder  wenn  Ihnen  das
Wort  besser  gefällt,  den  Zwang,  und  zwar  in  Verbindung  mit  der
Fortbildungsschule,  denn  diese  ist  das  Rückgrat  der  öffentlichen  Erziehung
  der  schulentlassenen  Jugend.  —

Ich  weiß  wohl,  wie  vielen  der  Gedanke,  unseren  Lehrlingen  außer
dem  Fortbildungsschulunterrichte  —der  ja  auchmühsam  seinen  Weg  sich
erkämpfen  mußte  —  auch  noch  pflichtmäßige  Leibesübungen  aufzuzwingen,
  aufs  äußerste  widerstrebt.  Allein  der  Streit  darüber,  ob  Zwang
oder  ob  Freiheit  oder  „Selbstbestimmung“,  ist  für  den,  der  in  der
Geschichte  unseres  Turnwesens  sich  umgesehen  hat,  gar  nichts  neues.
Ich  will  nicht  an  die  Uranfänge  des  deutschen  Turnens  erinnern,  wo  auch
die  Turnerscharen,  die  Friedrich  Ludwig  Jahn  in  der  Hasenheide
  versammelte,  freiwillig  aus  allen  Arten  von  Schulen  zusammenströmten.
  Als  dann  nach  der  sogenannten  Turnsperre  Jahns  Schüler
Maßmann  1844  nach  Berlin  berufen  wurde  zur  Neueinrichtung  des
Turnens,  da  reichte  er  dem  Minister  „Grundzüge  für  die  künftige
Ordnung  des  Turnwesens“  ein,  deren  Satz  III  anhub:  „Der  Besuch
des  Turnplatzes  ist  der  Selbstbestimmung  eines  Jeden  überlassen.“
Der  Erfolg  war  denn  auch,  daßam  ersten  Sonntage.  dem  14.  August  1844,
2000  Turner  in  der  Hasenheide  erschienen,  am  zweiten  Turnnachmittag
800,  dann  500  und  schließlich  noch  weniger.  Aber  erinnern  sich  nicht
manche  der  älteren  Teilnehmer  dieser  Versammlung,  daß  auf  dem
Gymnasium  in  den  60erund  selbst70er  Jahren  Turnpflicht  nur  bis  Tertia
bestand  und  daß  von  da  ab  aus  den  beiden  Sekunden  und  Primen  nur
ein  Häuflein  zusammen  turnte,  das  sich  zu  Anfang  des  Schuljahres
dazu  gemeldet  hatte?  Ich  habe  es  wenigstens  nicht  anders  gekannt.

Heute  aber  besteht  auf  dem  Gymnasium,  Realgymnasium  und  den
Oberrealschulen,  deren  Schüler  bis  zu  18  oder  19  Jahren  zählen,
Turnpflicht  mit  drei  Stunden  wöchentlich,  und  Spielpflicht  für  einen
freien  Nachmittag  wird  angestrebt.  Dabei  haben  die  Schüler  im
Juli  —  oder  bei  uns  im  Westen  im  August  bis  September  vier  bis