Pflichtmäßige  LeibesÜbungen  an  der  Fortbildungsschule.  123

fünf  Wochen  Ferien,  sie  haben  Ferien  vonswei  bis  drei  Wochen  um  Ostern,
von  acht  bis  zehn  Tagen  um  Weihnachten  und  Pfingsten  und  dazu  noch
im  Osten  zwei  Wochen  sogenannte  Michaelisferien  im  Oktober.  Bei
unseren  Lehrlingen  im  Geschäft,  auf  der  Handwerksstube,  in  der
Fabrik  usw.  geht  aber  das  ganze  Jahr  die  Arbeit  ununterbrochen
weiter.  Ihnen  ist  die  körperliche  Erholung  von  Ferien,  von  recht
langen  Ferien  —  was  dem  Studenten  nach  der  Richtung  hin  zusteht,
schämt  man  sich  fast  aufzuzählen  —  nicht  gegönnt;  das  gewerbliche
Alltagsleben  kennt  keine  Unterbrechung.  Und  da  soll  es  eine  ungeheuerliche
  Forderung  sein,  daß  diese  Söhne  unseres  Vaterlandes,
daß  diese  stetig  angespannte  Jugend  zum  Besten  ihres  Körpers  von
Schulwegen  etwa  zwei  Stunden  in  der  Woche  anspannende  und  doch
auch  wieder  erholende  Leibesübung  treibt  und  hier  und  da  auf  den
grünen  Rasen  hinausgeführt  wird  zu  belebendem  Spiele  oder  zu
erfrischender  Wanderung?  Oder  daß  sie  auch,  wie  Fräulein  Dr.  von
Harnack  gestern  mit  Recht  forderte,  einige  Ferientage  im  Jahre  sich
einmal  allein  selbst  angehört?
Nun  ist  die  Einführung  der  Leibesübungen  an  unseren  Fortbildungsschulen,
  für  die  der  Zentralausschuß  für  Volks-  und  Jugendspiele,
  wie  ich  eingangs  erwähnte,  schon  seit  25  Jahren  öffentlich
eintrat,  in  voller  Erkenntnis  ihrer  Bedeutung  für  die  Volksgesundeit
  und  Volkskraft  vielfach  mit  Erfolg  versucht  worden.  Nach  einer
bersicht,  die  der  Verwaltungsbericht  des  Königlich  Preußischen
Landesgewerbeamts  vom  Jahre  1912  gibt  —  sie  ist  mitgeteilt  in  dem
oßen  Handbuche  der  Jugendpflege,  das  im  Auftrage  der  Deutschen
entrale  für  Jugendfürsorge  Frl.  Dr.  jur.  Duensing  1913  herausgab
  —  bestand  damals  Turnen  an  448  Fortbildungsschulen  mit  durchschnittlich
  40  Turnstunden  im  Jahre;  Spiele  wurden  gepflegt  an  542,
Sportübungen  an  142,  Baden  und  Schwimmen  ebenfalls  an  142
n;  Wanderungen  —  vier  im  Jahre  durchschnittlich  —  wurden  an
566  Schulen  unternommen:  2  Schulen  endlich  geben  ihren  Schülern
sogar  Gelegenheit  zum  Rudern.

Wichtiger  für  die  Frage:  ob  Freiwilligkeit  oder  Zwang  war  eine
Erhebung,  die  der  Zentralausschuß  im  Jahre  1912  veranstaltete
und  durch  Herrn  Oberbürgermeister  Dominicus  in  Schöneberg,  den
jetzigen  ersten  Vorsitzenden  des  Zentralausschusses,  bearbeiten  ließ.
Danach  bestand  an  den  Fortbildungsschulen  von  726  Gemeinden  (es
waren  Städte  und  Landgemeinden  mit  mehr  als  6000  Einwohnern)
bei  555,  d.  s.  76,4  Prozent,  weder  freiwillige  noch  obligatorische  Leibesübung.
  75  Gemeinden  (davon  12  preußische)  =  2,1  Prozent  hatten
teils  obligatorische,  teils  freiwillige  Ubungen;  bei  70  Gemeinden,
d.  s.  9.7  Prozent,  waren  Leibesübungen  für  alle  Schulen  verpflichtend
eingeführt;  bei  86  Gemeinden,  d.  s.  11,8  Prozent,  wenigstens  freiwillige.
  Letztere  überwiegen  in  Preußen,  wo  übrigens  mit  verpflichtendem
  Turnen  an  der  Spitze  stehen  die  Provinzen  Westfalen
mit  9  Fortbildungsschulen  (davon  6  im  Regierungsbezirk  Arnsberg),
Sachsen  mit  6  und  Brandenburg  mit  4  Schulen.  Am  günstigsten
steht  da  das  Königreich  Sachsen,  wo  24  Fortbildungsschulen  obligatorisches,
  7  fakultatives  und  2  eine  Vereinigung  von  obligatorischem