Pflichtmäßige  Leibeslbungen  an  der  Fortbildungsschule.  126

Fall,  wenn  der  militärische  Führer  sich  allzusehr  an  die  Vorschriften
und  Gepflogenheiten  des  Kasernenhofs  hält.  Das  mag  bei  den
Wehrübungen  noch  so  hingehen,  obschon  es  dem  Geiste  der  „Rrchtlinien“
  und  „Erläuterungen“  des  Kriegsministeriums  geradezu
widerspricht.  Für  das  regelmäßige  Turnen,  für  die  Übungen  im
Laufen,  Springen  und  Werfen  auf  grünem  Plane  ist  der  Erfolg
dieser  Ubungen  aber  geradezu  in  Frage  gestellt.  Ich  betone  das  hier
nicht  nur  in  bezug  auf  die  Fortbildungsschulen,  sondern  auch  im

inblick  auf  manche  Jugendvereine,  die  gleichfalls  zu  ihren

ungsstunden  sich  Unteroffiziere  oder  auch  schon  Gefreite  als  Lehrer
vom  Truppenteil  ausbaten.  Die  Leitung  von  Jugendturnen,  in
rechter  Weise  gehandhabt,  ist  eben  eine  besondere  Kunst,  die  nicht
jedem  so  ohne  weiteres  eignet.

Ferner  suchte  man  sich  in  Fortbildungsschulen  —  und  ebenso  in
Jugendvereinen  —  auszuhelfen  durch  die  Anwerbung  tüchtiger
Vereinsturnwarte  und  Vorturner,  die  durch  Gewährung  einer
Geldentschädigung  für  die  Leitung  solcher  Turnstunden  sich  gewinnen
ließen.  Mit  Recht  klagten  nun  die  Vereine,  daß  ihnen  so  wertvolle
Kräfte  für  den  eigenen  Betrieb  dauernd  abspenstig  gemacht  wurden.

Vor  allem  aber  würde  die  allgemeine  Einführung  von  Pflichtturnstunden
  an  den  Fortbildungsschulen  das  Bestehen  zahlreicher
Turn.,  Spiel=  und  Jugendvereine  ernstlich  gefährden  —  zumal  wenn
auch  noch  später  für  das  18.  bis  20.  Lebensjahr  die  militärische
Rekrutenvorschule  ins  Leben  tritt.  Diese  Schädigung  der  Vereine
muß  vermieden  werden,  zumal  auch  die  Einrichtungen  dieser  Vereine
—  viele  dieser  besitzen  eigene  Hallen  und  Plätze  —  ebenso  brach  gelegt
würden  wie  die  trefflich  geleiteten  Vorkehrungen,  durch  die  sie  ihre
Lehrkräfte  und  Vorturner  andauernd  schulen  und  auf  der  Höhe
halten.  Hat  doch  insbesondere  die  Deutsche  Turnerschaft  ungemein
wirksame  Einrichtungen  getroffen,  um  ihre  Turnwarte  und  Vorturner
  in  regelmäßig  wiederkehrenden  Vorturnerstunden  für
kleinere  Bezirke  wie  für  die  Gaue  und  Kreise  unablässig  fortzubilden,
mit  dem  Übungsstoffe  bekannt  zu  machen  und  sie  zur  selbständigen
Leitung  von  Riegen  und  Vereinsabteilungen  heranzuziehen.  Diese
Summe  von  Einrichtungen  wie  von  hingebender  Arbeit  ist  ein
nationaler  Besitz,  den  es  zu  erhalten  und  zum  Wohle  des  Volkes  auch
weiter  nutzbar  zu  machen  gilt.

Es  ist  von  turnerischer  Seite  wiederholt  in  Anregung  gebracht
worden,  die  pflichtmäßigen  Leibesübungen  der  Fortbildungsschüler
einfach  den  Vereinen  zu  übertragen.  Das  halte  ich  denn  Loch  für
unausführbar,  ja  auch  bedenklich.  Noch  lange  nicht  alle  Vereine  find
so  beschaffen,  daß  man  ihnen  die  Erfüllung  einer  von  der  Schule
geforderten  Pflicht  einfach  und  ohne  weiteres  übertragen  könnte.  Und
auch  für  die  bestgeleiteten  Vereine  hat  deren  Aufnahmefährgkeit
eine  Grenze.  6½  bis  höchstens  7  Prozent  aller  jungen  Leute  im
Alter  von  14—17  gehörten,  wenigstens  kurz  vor  dem  Kriege,  den
Ingendabteilungen  der  Deutschen  Turnerschaft  an  —  wie  viel  oder
wie  wenige  es  augenblicklich  sein  werden,  ist  nicht  festgestellt.  Daß
die  Zahl  stark  abgenommen  hat,  infolge  der  Errichtung  der  Wehr-