VIII.

Aussprache  über  die  Vorträge  von  Fräulein  Dr.  Siemering
und  Herrn  Prof.  Schmidt.

Pfarrer  Jaeger,  Frankfurt  a.  M.  Mationalvereinigung
der  Evangelischen  Jünglingsbündnisse  Deutschlands):  Zwei  kurze  Bemerkungen
  zu  den  beiden  Vorträgen.  Zunächst  zu  dem  Vorschlage,
der  soeben  gemacht  worden  ist,  zwei  Bedenken.  Bekommen  wir  nicht
privilegierte  Vereine,  bewertet  einseitig  nach  dem,  was  sie  leisten  auf
dem  Gebiete  der  Jugendpflege,  wenn  wir  in  der  Weise,  wie  vorgeschlagen,
  es  dem  Ermessen  der  Ortsausschüsse  und  ihrer  Fachausschüsse
überlassen,  den  einen  Verein  vor  dem  anderen  zu  den  Leistungen
zuzuziehen,  die  pflichtmäßig  von  den  Fortbildungsschulen  verlangt
werden,  und  bringen  wir  diese  Vereine  nicht  in  die  Lage,  ein  doppeltes
Erziehungsverfahren  in  ihren  Reihen  üben  zu  müssen,  wenn  sie
einmal  ihre  Mitglieder  in  Freiwilligkeit  ohne  die  Mittel  des  Zwanges
sammeln  und  dann  denselben  Mitgliedern  wieder  mit  den  Mitteln
des  Zwanges  begegnen?  Wie  man  diese  Schwierigkeiten  lösen  will,
weiß  ich  nicht.

Zweitens  zu  dem  Vortrage  von  Fräulein  Dr.  Siemering.
Fräulein  Dr.  Siemering  sprach  das  Bedenken  aus,  wenn  die
Kirche  als  solche  sich  der  Jugendpflege  annähme  und  sie  ihren  Beamten,
  wie  sie  sagte,  zur  Aufgabe  machte,  dann  ginge  gerade  das,
was  Herz  und  Nerv  der  Sache  ist,  verloren,  nämlich  die  Freiwilligkeit
  für  beide  Seiten,  die  Freiwilligkeit  nicht  nur  der  Jugend,  sondern
auch  der  Jugenderzieher  —  ein  begreiflicher  und  ein  sehr  ernst  zu
nehmender  Einwand.  Nur  dies  zur  Entgegnung:  Die  Kirche  ist
zweierlei.  Die  Kirche  als  seelsorgerische  Macht,  als  Erziehungsmacht,
steht  unter  der  Gewissenspflicht,  daß  sie  ihre  Erziehungspflicht  an  der
Jugend  mit  dem  14.  Jahre  nicht  ausgeführt  hat.  Der  junge  Mensch
ist  nicht  mündig  mit  14  Jahren,  das  predigt  uns  alles,  was  die  Erfahrung
  gelehrt  hat,  am  allerwenigsten  mündig  in  den  innerlichen
Vorgängen  des  Lebens.  Die  Kirche  kann  nur  auf  dem  Wege  der
Freiwilligkeit  eine  Selbstentscheidung  der  Jugend  in  ihren  höchsten
Angelegenheiten  herbeiführen,  also  ist  sie  auf  den  Jugendverein  angewiesen.
  Wenn  sie  natürlich  nun  als  organisierte  Macht  mit  ihrer
Beamtenschaft  den  Organen  in  ihrem  Anstellungsvertrage  zur  Aufabe

  macht:  du  persönlich  mußt,  ob  du  ja  sagst  oder  nicht,  dich  deiner
Jugend  widmen,  wenn  wir  so  mechanisch  verfahren,  ist  das  der  Tod
der  Freiwilligkeit.  Aber  wenn  die  Kirche  die  geeigneten  Männer,  und