Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  139

Arnsberger  Jugendpflegeorgansusation  gehalten  habe  und  der  in
Nr.  5  dieser  „Mitteilungen“,  Jahrgang  1916,  abgedruckt  ist.  Bei  der
Bedeutung  gerade  der  Frage  der  Einführung  des  Zwanges  für  die
militärische  Vorbereitung  der  Jugend  und  mit  Rücksficht  auf  die
Wirkung  solchen  Zwanges  auf  die  allgemeine  Jugendpflege  bedauere
ich  es,  daß  die  Leitung  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  mir  nur
sehr  kurze  Zeit  gelassen  hat,  und  das  um  so  mehr,  als  ich  von  Anbeginn
  nicht  bloß  der  allgemeinen  Jugendpflege,  sondern  auch  der
militärischen  Vorbereitung  an  deren  wirksamster  Ausgestaltung  mit
allem  Nachdruck  mitgearbeitet  habe.

In  Ergänzung  meines  grundsätzlichen  Standpunkts  möchte  ich
aber  bemerken,  daß  sich  die  Durchführung  der  militärischen  Vorbereitung
  nicht  ausschließlich  an  die  allgemeine  Fortbildungsschule
binden  darf,  weil  dann  nur  ein  Teil  der  Jugend  erfaßt  werden  würde.
Herr  Professor  Schmidt  und  die  anderen  Herren  haben  sich  immer
an  die  Fortbildungsschule  geklammert.  Das  wäre  aber  doch  bloß
eine  Stelle  in  der  großen  Organisation.  Dazu  kommt,  daß  die  ländliche
  Fortbildungsschule,  die  ja  überhaupt  noch  gar  nicht  erwähnt
worden  ist.  —  ich  spreche  nicht  von  Landwirtschaftsschulen  —  nur
im  Winter  geöffnet  ist  und  nicht  auch  im  Sommer  und  daß  da  besondere
  Schwierigkeiten  vorliegen.

Müßte  die  fragliche  Vorbereitung  eingeführt
werden,  dann  müßte  auch  die  gesamte  deutsche
Jugend  im  Alter  von  14.  bis  zum  20.  Lebensjahre
erfaßt  werden,  ganz  gleich,  ob  es  Studenten  oder  nicht
Studenten  sind,  ob  es  Fortbildungsschüler  sind  oder  ob  es  andere
junge  Leute  sind.  Außerdem  könnten  mit  Rücksicht  auf
die  Eigenart  der  militärischen  Vorbereitung  die
sämtlichen  Maßnahmen  mit  dem  Turnunterrichte
verbunden  und  zur  Erfassung  aller  Jugendlichen
die  allgemeine  Turnschulpflicht  eingeführt
werden.

Die  dazu  etwa  noch  nötigen  Turnklassen  ließen  sich  überall  einführen,
  an  Lehrern  würde  es  auch  nicht  fehlen.  Vielleicht  könnte  man
schon  während  des  Krieges  —  dessen  Dauer  noch  nicht  zu  übersehen
ist  —  an  die  Ausführung  denken.  Die  damit  verbundenen  Kosten
würden  nicht  allzu  hohe  sein.  Mit  der  Durchführung  der  allgemeinen
Turnpflicht  mit  militärischem  Einschlage  ließe  sich  auch  leicht  eine
etwa  nötige  militärische  Aufsicht  verbinden.  Auch  bliebe  noch  Raum
genug  für  die  anscheinend  geplanten  Rekrutierungsschulen.

Wenn  hiermit  auch  ein  Weg  gewiesen  wäre,  wie  die  militärische
Vorbereitung  mit  Zwang  —  aber  unter  Abzweigung  von  der  allgemeinen
  Jugendpflege  —  organisiert  werden  könnte.,  so  möchte  ich
gleichwohl  zur  ernstlichen  Erwägung  stellen,  ob  es  sich  nicht  doch
empfehlen  möchte,  die  für  eine  bessere  militärische  Vorbereitung  notwendige
  Erzicehung  der  Ingend  —  vielleicht  abgesehen  von  den  Rekruten-Vorbereitungsschulen
  —  der  allgemeinen  Ingendpflege  zu
überlassen,  und  zwar  ohne  militärische  Aufsicht.  Zu  berücksichtigen
wäre,  daß  die  Wirkung  des  Jugendpflegeerlasses  vom  18.  Januax  1911