140  Aussprache.

wegen  der  kurzen  Zeit  seines  Bestehens  nicht  überall  zur  ausreichenden
Geltung  gekommen  ist,  daß  die  sachliche  Durchführung  des  Erlasses
durch  den  Krieg  aufgehalten  ist,  daß  in  allen  Bezirken  durchweg  die
Vorbedingungen  für  eine  geordnete  Jugendpflege,  vor  allem  was
führende  Persönlichkeiten  und  was  die  Angliederung  an  die  in
Preußen  vom  Staate  gewollte  Jugendpflegeorganisation  sowie  die
Anpassung  an  die  staatliche  Führung  angeht,  nicht  gegeben  waren,  daß
unsere  Erfolge  in  diesem  Kriege  wesentlich  ohne  die  erst  seit  1914
ins  Leben  gerufene  Vorbereitung  erzielt  sind  und  daß  wir  die  allgemeine
  obligatorische  Fortbildungsschule,  durch  welches  Mittel  die
Jugendpflege  sehr  günstig  beeinflußt  werden  würde,  leider  noch  nicht
überall  haben.  Sollte  man  dem  nachgehen  wollen,  so  brauchte  der  Gedanke
der  Einführung  der  allgemeinen  Turnpflicht  garnicht  fallen  gelassen  zu
werden.  —  Trotz  der  vorerwähnten  Hemmnisse  ist  es  gelungen,  im  Jahre
1914  im  Regierungsbezirk  Arnsberg  407  Jugendkompagnien  mit  über
30  000  jungen  Leuten  aufzustellen.

Wenn  überall  eine  so  großzügige  Jugendpflege  wie  in  diesem  Bezirke
  betrieben  würde,  —  ich  bemerke,  daß  der  Staat  keine  Jugendpflege
  betreibt  —,  dann  würde  das  Verlangen  nach  einer  besonderen
militärischen  Vorbereitung  der  Jugend  mit  Zwang  voraussichtlich
nicht  von  so  vielen  Seiten  gestellt  werden.  Außerdem  muß  ich  es  entschieden
  bestreiten,  daß  die  Vereine,  die  im  Sinne  des  Jugendpflegeerlasses
  männliche  Jugendpflege  betreiben  und  die  jetzt  frei  dastehen,
sich  bei  Einführung  solchen  Sonderzwanges  besser  stehen  würden.  —
Was  nun  aber  auch  immer  geschehen  möge,  gegenüber  der  hohen  Bedeutung
  der  Jugendpflege  für  den  Staat  muß  bei  ihrer  Fortentwicklung
  mit  ganz  besonderer  Vorsicht  vorgegangen  werden.  —

Pastor  Klaer,  Magdeburg  (Evangelisch  kirchlicher  Jugendrat
in  der  Provinz  Sachsen):  Meine  sehr  verehrten  Damen  und
Herren!  Ich  möchte  ganz  kurz  auf  einen  Punkt  des  Vortrages
von  Fräulein  Dr.  Siemering  Ihre  Aufmerksamkeit  lenken.
Fräulein  Dr.  Siemering  hat  sich  gestern  sehr  streng  in
neutralen  Grenzen  gehalten  und  hat  auch  ausdrücklich  ausgesprochen,
  warum  sie  das  getan  hat,  hat  allerdings  dabei  auch  aufgefordert,
  daß  nachher  von  anderer  Seite  einmal  ihre  rein  formalen
Ausführungen  inhaltlich  ein  klein  wenig  ergänzt  werden.  Sie  hat
dann  ausgesprochen,  daß  im  wesentlichen  den  freien  Vereinen  auch
die  Arbeit  in  der  Richtung  der  Weltanschauungsförderung  überlassen
bleiben  könnte.  Sie  hot  immer  den  Ausdruck  „können“  gebraucht.
(Fräulein  Dr.  Siemering.:  Hierbei:  müßtel)  Dann  möchte  ich
das  gerade  hier  unterstreichen,  denn  ein  blobßes  „können“,  meine
Damen  und  Herren,  kann  uns  in  der  Gegenwart  absolut  nicht  mehr
genügen.  Wie  ist  denn  die  Situtation  in  der  Gegenwart?  In  der
Volksschule  erhalten  die  Kinder  ihren  Religionsunterricht,  in  der
Fortbildungsschule  soll  das  ja  angeblich  nicht  möglich  sein,  obwohl  es
praktische  Erfahrungen  genug  gibt,  die  das  Gegenteil  beweisen.
Wenn  ich  nur  an  den  Stadtschulrat  Eberhard  in  Greiz  denke,
der  in  der  allgemeinen  Fortbildungsschule  Lebenskunde  eingeführt