Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  143

Da  sind  die  Kreise,  die  sich  mit  der  sogenannten  ethischen  Jugendpflege
  befassen,  schnell  mit  der  Lösung  bei  der  Hand,  Trennung  der
körperlichen  Uübungen  zur  Wehrtuchtigkeit  von  der  Jugendpflege,
freilich  unter  der  einen  Voraussetzung:  die  pflichtmäßige  militärische
Vorbereitung  der  Jugend  muß  in  der  Arbeitszeit  liegen,  damit  die
freie  Zeit  in  den  Abendstunden  und  Sonntags  der  freien  Jugendpflege
  bleibe.  Darin,  glaube  ich,  liegt  ein  großer  Irrtum.  Ich  habe
die  Überzeugung,  daß  bei  den  gewaltigen  Anstrengungen,  die  Deutschland
  nach  dem  Kriege  in  wirtschaftlicher  Beziehung  zur  Wiederherstellung
  des  Volkswohlstandes  wird  machen  müssen,  Industrie,  Handel
und  Gewerbe  die  Zeit  der  Jugendlichen  vom  14.  bis  20.  Jahre  in
nicht  geringerem  Maße  als  bisher  für  sich  beanspruchen  werden,  so  daß
mit  einer  erheblichen  Erweiterung  der  für  die  körperliche  und  sittliche
Beeinflussung  der  Jugend  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  kaum  zu
rechnen  ist.  Ich  halte  es  für  eine  Selbsttäuschung,  wenn  weite  Kreise,
die  sich  mit  der  Jugendpflege  befassen,  eine  Lösung  vorschlagen,  die
die  pflichtmäßige  Vorbereitung  für  den  Heeresdienst  in  die  Arbeitszeit
  legt,  und  glauben,  dann  für  ihre  eigene  Bestrebung  die  Freizeit
des  Jungen  zur  Verfügung  zu  haben.  Die  Forderung  des  freien
Wochentagnachmittags  oder  Montagvormittags  ist  gewiß  ideal,  wird
aber  gegenüber  den  Anforderungen  des  wirtschaftlichen  Lebens  nach
meiner  Beurteilung  der  Bedürfnisse  und  des  Einflusses  der  Industrie
  auf  Jahrzehnte  hinaus  unausführbar  sein.  Wir  werden  deshalb
gut  tun,  nach  einer  Lösung  zu  suchen,  die  den  im  nächsten  Jahrzehnte
zu  erwartenden  Verhältnissen  Rechnung  träat.

Noch  ein  anderer  Gesichtspunkt:  Die  Worte  des  ersten  Redners
über  die  Freiheit  der  Jugendpflege  haben  berechtigten  Beifall  gefunden.
  Sollte  diese  Freiheit  nur  für  die  konfessionellen  und  andere
othische  Ziele  verfolgenden  Vereine  gelten  oder  können  auch  die
Körperpflege  treibenden  Vereine  die  gleiche  Forderung  erheben?  Ich
glaube  freilich,  daß  der  Redner  die  Frage  des  Dranges  nach  Freiheit
zu  ausschließlich  vom  Standpunkte  der  Jugend  aus  behandelt  hat.
Die  von  anderer  Seite  heute  behandelten  Gesichtspunkte  dürfen  nicht
außer  Acht  bleiben.  Der  gegenwärtige  Krieg,  in  dem  auch  die
ältesten  Jahrgänge  des  Landsturms  in  den  Schützengräben  verwendet
werden  müssen,  hat  uns  gezeigt,  wie  wichtig  es  ist,  die  körperliche
Rüstigkeit  auch  nach  der  Zeit  des  aktiven  Militärdienstes  zu  erhalten.
Für  zu  große  Teile  der  städtischen  Bevölkerung  bringt  die  Berufsarbeit
  Entfremdung  von  der  Natur,  Entwöhnung  von  Luft,  zu  frühzeitige
  Erschlaffung  der  Muskelkräfte,  mindestens  der  Gewandtheit.
Je  mehr  nach  den  Erfahrungen  dieses  Krieges  Wert  auf  die  Erhaltung
der  Kriegstüchtigkeit  aller  Männer  bis  zum  45.  Lebensjahre  gelegt
werden  muß,  um  so  bedeutungsvoller  muß  die  Tätigkeit  der  Vereine
erscheinen,  die  sich  bisher  um  Förderung  und  Erhaltung  der  körperlichen
  Leistungsfähigkeit  der  Erwachsenen  bemüht  haben  (Turn-,
Spiel--,  Sport--,  Wander-  und  Schützenvereine).

Diese  Vereine  schöpfen  ihre  Lebenskräfte  aus  der  engen  Fühlung
mit  der  Jugend,  die  sie  für  ihre  idealen  Zwecke  begeistern,  als  deren
Leiter  die  im  Vereinsdienst  erprobten  Männer  besonders  geeignet