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sind,  aus  der  sie  vor  allen  Dingen  ihren  Nachwuchs  ziehen.  Aber  auch
abgesehen  von  den  zu  großen  Verbänden  zusammengeschlossenen
Körperpflege  treibenden  Vereinen  bildet  das  weit  verzweigte  Vereinswesen,
  soweit  es  ideale  Ziele  im  Auge  hat,  einen  wesentlichen  Teil
der  deutschen  Kulturarbeit.

Ein  wesentlicher  Bestandteil  aller  Vereinsarbeit  ist  die  Erziehung
des  jugendlichen  Nachwuchses.  Auch  den  konfessionellen  Vereinen
erwächst  aus  der  Jugend  der  Nachwuchs  der  Männervereine.  Darum
sollten  beide  Richtungen  sich  zusammenfinden  in  dem  Gedanken,  daß
jede  Organisation  der  Jugendpflege  darauf  Rücksicht  nehmen  muß,
die  große  Arbeit  der  Vereine  im  öffentlichen  Leben  nicht  zu  beeinträchtigen.


Ist  es  nicht  etwas  unfreundlich,  wenn  die  eine  Gruppe  von  vorn'
herein  sagt:  „Wenn  wir  nur  unsere  Jugend  behalten,  mögen  die
Körperübungen  treibenden  Vereine  sehen,  wo  sie  bleiben,  wenn  ihnen
der  jugendliche  Nachwuchs  nicht  noch  mehr  zufäallt,  sondern  vom
Staate  pflichtgemäß  körperlich  ausgebildet  wird".  Gewiß  müßten
alle  die  bisherige  Entwicklung  beeinträchtigenden  Eingriffe  ertragen
werden,  wenn  einerseits  nur  auf  diese  Weise  die  militärische  Vorbereitung
  der  Jugend  zu  erreichen  wäre  und  wenn  andererseits
dieser  Weg  auch  wirklich  unbedingten  Erfolg  verspräche.  Das  kann
aber  niemand  behaupten.  Professor  Schmidt  hat  einen  Weg  gewiesen,
  wie  die  Freiwilligkeit  der  Jugendpflege  erhalten  werden
kann,  auch  für  die  Körperpflege  treibenden  Vereine.  Er  weist  hin
auf  eine  mögliche  Verbindung  beider  Forderungen,  daß  jeder  junge
Mann  seinen  Körper  stählt  und  andererseits  die  Vereine  in  ihrer
Arbeit  für  die  Jugend  nicht  beeinträchtigt  werden,  indem  zwar  Zwang
für  alle  Fortbildungsschüler  ausgesprochen  wird,  diejenigen  aber,
die  körperliche  Ubungen  in  einem  Jugendvereine  treiben,  von  den
Ubungen  der  Fortbildungsschule  freigesprochen  wurden.  Das
ist  in  verschiedenen  Städten  erprobt,  namentlich  in  Lüdenscheid,
Bielefeld,  Hagen.  Geheimrat  Rahm  hat  es  umgekehrt  ausgedrückt:
Wer  nicht  in  einen  Verein  geht,  muß  dem  Zwange  der  Fortbildungsschule
  unterliegen.  Das  ist  ungefähr  dasselbe.  Dafür  sprechen  auch
innere  Gründe.  Soll  die  Fortbildungsschule  allein  die  Trägerin  der
körperlichen  Ausbildung  werden,  so  wäre  sie  auf  wenge  Stunden
beschränkt,  müßte  daher  einen  engen  Rahmen  der  Ubungen  festhalten.
Das  hat  für  die  Frage,  wie  man  die  Jugend  zum  Betreiben  körperlicher
Ubungen  begeistern  kann,  Bedeutung.  Das  Gebiet  der  körperlichen
Ubungen  ist  ein  außerordentlich  mannigfaches.  Dem  einen  liegt
mehr  das  Geräteturnen,  dem  andern  liegen  die  Sprung-  und  Wurfübungen,
  andern  das  Spiel,  das  Sportspiel,  das  Radfahren,  das
Schwimmen.  Im  freien  Vereinsleben  kann  den  verschiedenen  Wünschen
  körperlicher  Betätigung  Rechnung  getragen  werden.  Der  junge
Mann  kann  sich  die  ihm  am  meisten  liegende  Richtung  auswählen.
Das  kann  man  ruhig  zulassen,  wenn  nur,  wie  dies  bei  allen  gut  geleiteten
  Vereinen  geschieht,  Einseitigkeit  vermieden  wird.  Dazu
kommen  äußere  Gründe.  Schon  die  Kostenfrage  wird  die  Gemeinden
dazu  drängen,  den  Mittelweg  zu  gehen,  die  freie  Vereinstätigkeit