Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  147

sammenführen,  auch  die  Jugend  von  Stadt  und  Land.  Auch  das  läßi
fich  machen,  daß  die  Jugendvereine  der  Städte  mit  der  nächsten
Umgebung  Fühlung  bekommen.  Diese  gegenseitige  Fühlungnahme
der  Vereinsleiter  und  der  Vereinsmitglieder  zur  Stärkung  des  nationalen
  Zusammengehörigkeitsgefühls  scheint  mir  eine  wichtige,  vielleicht
  die  wichtigste  Gegenwartsaufgabe  für  unsere  Ingendvereine.

Lehrer  Wilhelm  Frauendienst,  Berlin  (Jugendpflegeausschuß
des  Berliner  Lehrervereins):  Als  Arbeiter  in  der  Jugendpflege  und  als
Fortbildungsschullehrer  bitte  ich,  nach  meinen  mannigfachen  Erfahrungen
  bekennen  zu  dürfen:  Der  Jugendvereinsarbeit  mu
der  Charakter  der  Freiwilligkeit  unbedingt  bleiben.  Auch  i
muß  nach  der  Entwicklung,  die  die  Jugendpflege  in  Berlin  genommen
hat,  erklären,  daß  es  uns  nicht  gelungen  ist,  die  wirtschaftlich
Schwachen,  die  gesellschaftlich  Vernachlässigten  und  die  sittlich  Gefährdeten
  zu  erfassen,  sondern  daß  die  Jugendklubs,  die  von  Berliner
Lehrerinnen  und  Lehrern  geleitet  werden,  die  Aufgaben  durchzuführen
suchen,  die  Frl.  Dr.  Siemering  als  Arbeitsziel  erbannt  hat:  im
Jugendverein  ein  Mehr  an  Erziehung  zu  geben,  die  zukünftigen
Führer  heranzubilden  und  seine  Arbeit  bestimmten  Idealen  dienstbar
zu  machen  oder  eine  Lebensanschauung  auch  dem  Jugendlichen  erarbeiten
  helfen.

Die  militärische  Erziehung  der  Jugend  gehört  nicht  eigentlich
zum  Wesen  der  Jugendvereinsarbeit.  Doch  verlangt  es  die  große
Zeit  mit  all  ihren  Nöten,  daß  wir  uns  auch  mit  dieser  Schwierigkeit
abfinden.  Da  ist  es  aber  interessant  zu  sehen,  welche  Forderungen  die
einzelnen  maßgebenden  Organisationen  stellen,  um  die  militärische
Ausbildung  zu  ermöglichen.

Die  Vertreterversammlung  des  Deutschen  Lehrervereins  zu
Pfingsten  d.  J.  in  Eisenach  erklärte:

„1.  Einrichtung  und  Durchführung  der  reichsgesetzlich  sicherzustellenden
  Heeresvorschule  für  das  landsturmpflichtige  Alter  vom
17.  Lebensjahr  ab  ist  Aufgabe  der  Heeresverwaltung.

„2.  Die  Ausbildung  der  körperlichen  Tüchtigkeit  der  Jugend  im
volks-  und  fortbildungsschulpflichtigen  Alter  muß,  damit  die  Einheitlicheit
  der  gesamten  Erziehung  gewahrt  bleibt,  der  Schule  zugewiesen
  werden.

„Z3.  Für  die  gesamte  Jugend  im  nachschulpflichtigen  Alter  sind  unter
Mitwirkung  der  Reichsgesetzgebung  Fortbildungsschulen  mit  Pflichtbesuch
  einzurichten,  in  denen  Turnen  als  Pflichtfach  für  alle

iler  eingeführt  wird.  Die  Ubungen  der  Volksschule  im
Schwimmen,  Wandern,  Spiel,  Eislauf  usw.  sind  in  der  Fortbildungsschule
  fortzusetzen  und  mit  Rücksicht  auf  die  späteren  Anforderungen
der  Heeresvorschule  in  geeigneter  Weise  zu  erweitern.  Zu  diesem
Zwecke  ist  in  jeder  Woche  ein  Nachmittag  von  der  Berufsarbeit  geselich
  frei  zu  halten.“

Die  Lehrerschaft  wünscht  also  die  militärische  Jugendausbildung

in  Zusammenhang  mit  der  Pflichtfortbildungsschule,  der  einzigen

Zwangsanstalt  für  das  nachschulpflichtige  Alter  zu  bringen.  enn
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