Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  151

über  die  trüben  Erfahrungen  sagen,  die  wir  in  der  Fortbildungsschule
  unter  Verhältnissen  gemacht  haben,  die  den  Schülern  freie
Wahl  gestatteten.  Wir  haben  hier  in  Berlin  das  Ortsstatut  ändern
müssen,  weil  wir  bei  den  ungelernten  Arbeitern  eine  gewisse  Freizügigkeit
  hinsichtlich  der  Schulen  hatten.  Sie  waren  nämlich  in  der
Lage,  dadurch,  daß  sie  beim  Aufsuchen  einer  neuen  Arbeitsstelle  den
Bezirk  wechselten,  zu  gleicher  Zeit  auch  die  Schule  zu  wechseln,  und
das  hatte  zur  Folge,  daß  wir  aus  den  Umschulungen  der  ungelernten
Arbeiter,  die  eine  feste  Schulzucht  vor  allen  anderen  brauchen,  gar
nicht  mehr  herauskamen.  Um  Ordnung  zu  schaffen,  mußten  die
Jungen  ganz  unabhängig  von  ihrer  jeweiligen  Arbeitsstätte  in
ihrem  Wohnbezirke  schulpflichtig  gemacht  werden,  so  daß  ein  Wechsel
in  der  Schule  nur  dann  eintreten  darf,  wenn  die  Wohnung  in  einen
anderen  Bezirk  verlegt  wird.  Es  war  nämlich  offenkundig,  daß
Schüler,  denen  es  aus  irgend  einem  Grunde  in  der  Schule  nicht
paßte,  die  Arbeit  niederlegten  und  so  lange  suchten,  bis  sie  neue
Arbeit  in  einem  weitabgelegenen  Stadtteile  gefunden  hatten,  um  auf
diese  Weise  eine  Umschulung  zu  erzwingen.  Abhnliche  Verhältnisse
würden  sich  sehr  bald  auf  dem  Gebiete  des  Turnunterrichts  herausbilden,
  wenn  den  Schülern  anheimgestellt  würde,  zwischen  Schule  und
einem,  meistens  aber  mehreren  Vereinen  zu  wählen.  Wird  der
Junge  nach  seiner  Meinung  in  der  Schule  hart  angefaßt,  und  der
Meinung  ist  er  immer,  wenn  er  nichts  leistet,  dann  wird  er  einfach
für  die  weitere  Teilnahme  am  Turnen  danken  und  sich  im  Jünglingsverein,
  später  vielleicht  im  Turnverein,  und  wenn  es  ihm  auch  hier
nicht  gefällt,  dann  im  Jungdeutschlandbund  oder  bei  der  Jugendwehr
  anmelden.  Ein  halbwegs  kluger  oder  besser  gesagt  gerissener
Junge  wird  sich  außerdem  mit  der  Ubersiedlung  von  einem  Vereine
zum  andern  nicht  sonderlich  beeilen,  so  daß  es  durchaus  im  Bereiche
der  Möglichkeit  liegt,  sich  ein  halbes  Jahr  oder  vielleicht  auch  ein
ganges  dem  Turnunterrichte  zu  entziehen,  ohne  daß  ihm  ein  strafbares
  Verhalten  nachzuweisen  ist.  Dieser  Weg  führt  dazu,  die
Zügellosigkeit  der  Jugend  großzuziehen,  statt  sie  in  feste  Zucht  zu
nehmen.  Das,  was  mit  der  militärischen  Jugendvorbereitung  erreicht
  werden  soll,  wird  ins  Gegenteil  verkehrt  werden.

Die  Sorge  um  den  Bestand  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit
ist  nicht  berechtigt.  In  dieser  Beziehung  stimme  ich  meinem  Kollegen
Frauendienst  zu  und  bin  mit  ihm  der  Meinung,  daß  durch  den
gesetzlich  festgelegten  Turnunterricht  in  der  Fortbildungsschule  der
körperlichen  Ausbildung  in  freien  Vereinen  gewaltig  Vorschub  geleistet
werden  wird.  Die  Jugendlichen,  die  durch  die  Schule  erst  einmal
angeregt  worden  sind,  in  Beziehung  auf  die  körperliche  Betätigung
den  toten  Punkt  zu  überwinden,  werden  den  Jugendvereinen  und
Turnvereinen  in  viel  größeren  Massen  zuströmen,  um  hier  fortzusetzen,
  wozu  ihnen  in  der  Schule  zwar  Anregung,  aber  nicht  volle  Befriedigung
  geworden  ist.  Es  liegen  hinreichend  Erfahrungen  auf
anderen  Unterrichtsgebieten  der  Fortbildungsschule  vor,  die  zeigen,
daß  der  Zwang  der  Schule  die  freiwillige  Betätigung  auf  dem
gleichen  iete  stark  angeregt  hat,  so  daß  die  Annahme  durchaus