152  Aussprache.

berechtigt  erscheint,  auch  bei  der  körperlichen  Ausbildung  wird  der
Weg  vom  Zwange  zur  Freiwilligkeit  der  richtige  sein.

Schulrat  Dr.  Thomgae,  Hamburg:  Meine  Damen  und  Herren!
Die  Frage  des  heutigen  Tages:  Zwang  und  Freiheit  in  der  Jugendpflege,
  scheint  dahin  entschieden  zu  sein,  daß  wir  nicht  sagen,  Zwang
und  Freiheit  in  der  Jugendpflege,  sondern  daß  wir  sagen:  nur
Freiheit  in  der  Jugendpflege.  So  würden  wir  also  alles  das,  was
auf  einer  Verpflichtung  der  Jugend  beruht,  unter  dem  Gebilde  der
Pflichtfortbildungsschule  zusammenfassen,  und  alles  das,  was  auf
freier  Betätigung  beruht,  der  Jugendpflege  zuweisen.  Jugendpflege
ist  also  charakterisiert  durch  die  freiwillige  Betätigung.  Nun  darf
man  aber  diese  Jugendpflege  nicht  ohne  weiteres,  wie  es  bisher  mehr
oder  weniger  geschehen  ist,  mit  den  freien  Vereinen  identifizieren.
Es  hat  sich  im  Laufe  der  Jahre  —  seit  zehn  Jahren  hat  die  Entwicklung
  eingesetzt  —  eine  reiche  Jugendpflege  im  Anschluß  an  unsere
Pflichtfortbildungsschule  entwickelt.  Ich  will  nicht  darauf  eingehen,
wie  das  allmählich  gekommen  ist  durch  Vorträge,  durch  Ausflüge,
durch  Schülerheime,  kurzum  es  sind  jetzt  Vereine  aller  möglichen  Art
da,  nicht  bloß  für  Körperpflege,  sondern  auch  zur  Pflege  von  Literatur,
  Musik  usw.  Diese  Vereine  bilden  nicht  etwa  eine  Konkurrenz
für  die  freien  Vereine;  diese  haben  ja  schon  1909  in  Darmstadt  erklärt:
  wir  können  nicht  mehr  weiter,  es  müssen  andere  Kräfte  auf  den
Plan.  Die  Fortbildungsschule  ist  auf  den  Plan  getreten,  sie  hat  vor
allem  da,  wo  die  ungelernten  Arbeiter  eingeschult  wurden,  diese  durch
ihre  Vereinigungen  erfassen  können.  Sie  hat  aber  auch  von  den
Lehrlingen  eine  gange  Anzahl  erfaßt,  die  eben  aus  irgend  welchen
Gründen  nicht  in  die  freien  Vereine  hineingingen.  Die  Fortbildungsschule
  begünstigt  es,  daß  die  Jugend  in  die  Vereine  eintritt,  und
ermuntert  sie:  geht  in  die  Vereine,  die  hier  am  Orte  sind,  oder  kommt
auch  zu  uns.  Warum  tut  sie  es?  Ihr  ist  es  ganz  einerlei,  ob  die
Jugend  in  einem  Vereine  turnt  oder  ob  sie  Stenographie  treibt  oder
singt  oder  ob  sie  Literatur  pflegt  oder  in  Weltanschauungsfragen  eingeführt
  wird.  Ihr  kommt  es  auf  einen  gemeinsamen  Boden  dabei
an,  und  das  ist  die  staatsbürgerliche  Erziehung.  Diese  ist  ja  eine
wichtige  Aufgabe  unserer  Pflichtfortbildungsschule.  Sie  kann  Pflichten
  und  Rechte  der  Staatsbürger  in  noch  so  schönen  Reden  und  Vorträgen
  im  Unterrichte  behandeln,  es  kommt  nicht  so  viel  dabei  heraus,
wie  wenn  Praxis  geübt  wird,  und  diese  Praxis  findet  sich  im  Jugendverein.
  Wenn  der  Jugendverein  —  da  sind  alle  die  vielen  Amter
usw.  —  auf  Selbständigkeit  und  Selbstverwaltung  begründet  wird,
dann  wird  der  Junge  im  Verein,  einem  Staatswesen  im  Kleinen,  zum

ukünftigen  Staatsbürger  vorgebildet.  Auf  diesem  Boden  müssen
ch  die  Jugendpflege  der  freien  Vereine  und  die  Jugendpflege  der
Fertbildungsschule  zusammenfinden.

Weas  die  Frage  des  pflichtmäßigen  Turnunterrichts  in  den  Vereinen
  angeht,  so  will  ich  nur  darauf  hinweisen,  daß  das  Charakteristikum
  für  das  Gute  die  Einfachheit  ist.  Die  Vorschläge  des
Herrn  Professor  Schmidt  tragen  nicht  den  Stempel  der  Einfachheit.