166  Dr.  med.  Knudb  Ahlborn.

2.  Fester  Zusammenschluß  mit  gegenseitiger  Verantwortlichkeit

  aller  Mitglieder.

3.  Durchführung  aller  Gemeinschaftsveranstaltungen

ohne  Alkohol  und  Nikotin.

Diese  Grundsätze  haben  sich  in  der  Praxis  unserer  Bünde  als  so
durchous  notwendig  und  wertvoll  erwiesen,  daß  die  Freideutschen  überzeugt
  sind,  sie  auch  der  von  ihnen  beabsichtigten  Jugendpflegearbeit
mit  leichten  Einschränkungen  zugrunde  legen  zu  müssen.  Ganz  allmählich
  aus  kleinsten,  genau  bekannten  Arbeitsgemeinschaften  heraus
soll  dieser  Zweig  der  Jugendpflege  wachsen.  Bei  solcher  Arbeitsordnung
  wird  es  möglich  sein,  viele  Veranstaltungen  freideutscher  Kreise
ohne  wesentliche  Umänderung  in  die  Jugendpflege  hinüberzunehmen.

So  haben  z.  B.  freideutsche  Mädchen  in  Hamburg  in  dem  traurigsten
  und  ärmlichsten  Bezirk  (in  St.  Pauli)  die  weibliche  Jugend  der
Volksschule  und  des  niedrigsten  Erwerbsstandes  gesammelt,  sie  an  den
Sonntagen  hinausgeführt  in  ein  Landheim,  das  eine  wohlwollende
Dame  ihnen  zum  eigenen  Ausbau  zur  Verfügung  stellte.  Dort  wurden
den  Jugendlichen  nun  die  freideutschen  Lieder  und  Tänze  beigebracht,
freideutsche  Art  des  Heimschmucks  und  der  Kleidung  gezeigt  und  ##
in  diese  zum  Teile  recht  verwahrlosten  Herzen  der  Sinn  für  Reinli
keit,  Häuslichkeit  und  Heimatliebe  gepflanzt.  Es  wurden  ferner
Kurse  für  Schneiderei  und  andere  häusliche  Arbeit  veranstaltet.  Auch
zu  geselligen  und  Vortragsabenden  in  der  Stadt,  an  denen  Hamburger
  Freideutsche  teilnahmen,  kamen  die  Mädchen  zusammen,  so
daß  dort  jetzt  unter  diesen  einfachsten  und  äußerlich  ärmsten  Menschenkindern
  mehr  und  mehr  eine  höhere  Lebensauffassung  um  sich  greift
und  dem  Schmutze  in  Wort  und  Bild,  in  Schundliteratur  und  Kinowesen
  und  in  der  eigenen  Lebensführung  ganz  von  innen  her  ein
mächtiger  Riegel  vorgeschoben  wird.  Diese  Arbeit  hätte  gewiß  nie
geleistet  werden  können,  wenn  nicht  die  Grundsätze  der  Auslese,  der
gegenseitigen  Verantwortlichkeit  bei  den  Führenden  und  der  Fernhaltung
  allen  Rauschgiftes  angewandt  worden  wären  und  wenn  nicht
ein  Kern  von  jungen  Menschen,  die  durch  eine  längere  Schule  freideutschen
  Gemeinschaftslebens  hindurchgegangen  waren,  vorhanden
gewesen  wäre.

Wenn  bei  der  Größe  der  gesamten  Jugendpflegeaufgaben  solche
Leistungen,  wenigstens  in  Zahlen  gemessen,  auch  nur  sehr  bescheidene
Lösungen  darstellen,  so  ist  diese  Art  der  Lösung  doch  sicher  auch  eine
gute  und  brauchbare,  und  ich  denke,  die  übrige  freie  Jugendpflege,
wie  auch  die  kirchliche  und  staatliche,  werden  damit  zufrieden  sein.

Natürlich  werden  solche  freideutschen  Jugendpflegegruppen  sich
nicht  über  andere  erhaben  dünken  oder  gar  gegen  sie  arbeiten.  Wenn
es  auch  selbstverständlich  ist,  daß  die  Freideutschen  jene  Bestrebungen
besonders  zu  fördern  suchen  werden,  die  dem  lebendigen,  zweckfreien

Wachstume  der  jugendlichen  Seele  dienen  (die  also  nicht  die  Jugend
als  Mittel  zum  Zwecke  irgend  einer  nur  äußeren  Autorität  oder  zur
Bedienung  irgend  eines  Werkzeuges  zu  benützen  suchen).

Und  damit  komme  ich,  obgleich  die  Geschichte  der  freideutschen
Ingend  an  sich  schon  über  die  Frage  nach  Zwang  und  Freiheit  in