Die  Jugendbewegung.  167

dieser  Jugend  eine  kaum  mißzuverstehende  Antwort  gegeben  hat,  zu
einigen  grundsätzlichen  Bemerkungen  über  die  Stellung  der  Freideutschen
  Jugend  zu  Zwang  und  Freiheit:

Alle  freideutschen  Gemeinschaften  zeigen  eine  straffe  Disziplin  als
Grundlage  des  Gemeinschaftslebens.  Alle  Mitglieder  darin,  Führer
und  Geführte,  sind  sich  gegenseitig  verantwortlich,  und  über  allen
stehen  die  gemeinsam  geschaffenen  Gesetze.  Aber  das  wesentliche
dieser  Gesetze  ist,  daß  sie  aus  dem  innersten  Willen  dieser  Gesamtheit
  selbst  heraus  entstanden  sind,  daß  sie  nicht  um  ihrer  selbst  willen
da  find,  sondern  um  der  Gesamtheit  zu  dienen.

Je  nach  der  Entwicklungsstufe  der  Mitglieder  sind  diese  Gesetze
verschieden:

Der  junge  Wandervogel  kennt  nur  ein  Gesetz:  „Sei  deinem
Führer  treu  und  schau,  daß  du  überall  für  deinen  Bund  Ehre  einlegst.“
  Das  ist  dieser  Altersstufe  angemessen,  die  noch  nicht  selbst  ihr
Leben  nach  eigener  Bestimmung  gestalten  kann,  sondern  noch  abhängig
  ist  von  Elternhaus  und  Schule.

Der  ältere  Wandervogelführer,  der  Wanderer,  der  freideutsche
  Student  sagen:

„Gestalte  dein  Leben  zu  einem  Kunstwerk.  Nütze  die  Zeit  deiner
äußeren  Freiheit  und  deinen  Überfluß  an  solchen  Gütern  dazu,  dir
möglichst  viel  Schätze  aus  Kunst,  Literatur,  Philosophie,  Schätze  also,
die  nicht  vom  Roste  gefressen  werden  können,  zu  erwerben.  Erarbeite
dir  ein  eigenes  Urteil.  Gewinne  dir  feste  Wertmaßstäbe.  Endlich
auch  erhalte  deinen  Körper  rein  und  gesund.“

Diese  Altersstufe  also  unterordnet  sich  durchaus  inneren  Gesetzen.
Nach  ihnen  gestaltet  sie  ihr  persönliches  und  ihr  Gemeinschaftsleben.
Allerdings  dient  sie  diesem  Gemeinschaftsleben  selbst  zugleich  als
einem  überindividuellen  Werte,  den  nur  der  erkennen  kann,  der
solches  Gemeinschaftsleben  erlebte.

Der  Angehörige  der  dritten  Stufe  endlich  wird  sagen:

„Diene  deinem  Volke  nach  deinem  besten  Können  auf  deine  besondere
Weise;  ein  jeder  aber  immer  dem  Ganzen  verbunden,  nicht  einseitigen
Partei-  oder  Berufsinteressen.  Verliere  nicht  deine  Seele  an  die
Dinge  außer  ihr,  die  ihr  dienen  sollen!  Baue  ein  neues  Berufs-,
ein  neues  Familien-,  ein  neues  politisches  Leben.“

Die  Stellung  der  Freideutschen  Jugend  zu  einem  von  au  en
kommenden  Zwange,  wie  er  von  manchen  mit  dem  heraufziehe
Reichsjugendwehrgesetze  befürchtet  wird,  ist  mit  zwei  Worten  diese;
„Gebt  dem  Kaiser  was  des  Kaisers  ist,  aber  Gott  was  Gottes  ist.“
Es  sei  mir  gestattet,  hier  kurz  den  Wortlaut  einer  Entschließung  zu
verlesen,  die  der  letzte  Vertretertag  der  Freideutschen  Jugend  (in
Göttingen)  zum  Reichsjugendwehrgesetz  angenommen  hat:

Entschließung  der  Freideutschen  Jugend  zur  Frage  der
Jugendwehr.
I.  Der  Freideutschen  Jugend  scheint,  für  den  Fall  der
Schaffung  eines  Reichsjugendwehrgesetzes,  unter  allen  Umständen
  eine  Hinausschiebung  der  parlamentarischen  Ent-