172  Dr.  med.  Knud  Ahlborn:  Die  Jugendbewegung.

b)  in  der  Berufsausbildung  stehende,  beziehungsweise  studierende
Jugend  (Erziehungsgemeinschaften  der  Wanderer,  Landsgemeindler,
Freischärler,  Abstinente  Studenten  usw.),

e)  selbständige  im  Berufsleben  stehende  Jugend  (Tatgemeinschaften
von  älteren  Freischärlern,  Landsgemeindlern,  Wanderern  usw.).

4.  Aus  der  dritten  Gruppe  wird  die  Zusammenarbeit  zwischen  Jugendbewegung
  und  Jugendpflege  angestrebt,  und  zwar  aus  dem  Wesen  des
Freideutschen  Gemeinschaftslebens  heraus  (mit  seinen  Grundlagen:  Strenge
Auslese,  gegenseitige  Verantwortlichkeit  aller  Mitglieder,  alkohol=  und  nikotinfreie
  Geselligkeit)  mit  der  Forderung  nach  einer  selbständigen  Arbeit  in  der
Jugendpflege.

5.  Die  Freideutsche  Jugend  tritt  für  eine  Lebensgestaltung  vor  eigener
Verantwortung  in  innerer  Wahrhaftigkeit  ein.  Sie  ist  darum  gegen  allen
äußeren  (unbegründeten)  Zwang,  z.  B.  gegen  alle  nicht  innerlich  gegründete

Autorität“  und  „Konvention“,  gegen  den  Mißbrauch  jugendlicher  Unreife  zur
Festlegung  auf  bestimmte  außerhalb  des  jugendlichen  Urteilsvermögens  liegende
Auffassungen  und  Zwecksetzungen,  überhaupt  gegen  jede  gewaltsame  Unterdrückung
  des  lebendigen  Wachstums  der  jugendlichen  Seele.