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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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fullscreen: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
abl_stettin
Title:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin.
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
abl_stettin_1917
Title:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (fachlich)
Volume count:
107
Place of publication:
Stettin
Publishing house:
F. Hessenland G.m.b.H.
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin.
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

Full text

bruar 1915, betreffend die Mitwirkung der Polizei- 
behörden bei Verhaftungen und Vorführungen (Im#l. 
S. 58), wird in diesem Zusammenhange nochmals 
hingewiesen. 
Berlin, den 12. Februar 1917. 
Der Justizminister. 
Dr. Beseler. 
108) Der Minister des Innern. 
Die Ziehung der 4. Serie der dem Zentral- 
Komitee des Preußischen Landesvereins vom Roten 
Kreuz durch Allerhöchsten Erlaß vom 17 März 
1913 bewilligten Geldlotterie ist mit unserer Zu- 
stimmung auf die Tage vom 26. bis 29. Sep- 
tember 1917 festgesetzt worden. Mit dem Lose- 
vertrieb darf nicht vor dem 15. Juli d. Is. be- 
gonnen werden. 
Berlin, den 24. Februar 1917. 
Der Finanzminister. 
  
Im Auftrage: 
v. Jarotzky. 
104) Bekanntmachung. 
Im Landschaftsdepartement Treptow a. Rega 
ist der Hilfsdeputierte des Kreises Osten, Graf von 
Bismarck-Osten auf die Dauer von 6 Jahren 
wiedergewählt worden. 
Stettin, den 22. Februar 1917. 
Der Oberpräsident. 
105) Bekanntmachung. 
An Stelle des zum 1. Dezember 1916 in den 
Ruhestand getretenen Geheimen Regierungsrats 
von Strantz ist der Regierungsrat Dr. Tewaag 
hier zum stellvertretenden Mitgliede des Provinzial- 
rats der Provinz Pommern auf die Dauer seines 
Hauptamtes am Sitze des Oberpräsidenten dieser 
Provinz ernannt worden. 
Stettin, den 23. Februar 1917. 
Der Oberpräsident. 
des Königlichen Regierungspräsidenten 
resp. der Königlichen Regierung. 
106) Das Königliche Staatsministerium hat auf 
Grund Allerhöchster Ermächtigung mittels Erlasses 
vom 19. Februar 1917 genehmigt, daß der im 
Kreise Cammin belegene Gutsbezirk Cummin 
a. b. c. der Landge meide Cummin in demselben 
Kreise einverleibt wird. 
Stottin, den 1. März 1917. 
Der Regierungs-Präsident. 
In Vertretung: 
von Seebach. 
107) Das dem Ministerium der geistlichen 
und Unterrichtsangelegenheiten angegliederte Zentral= 
institut für Erziehung und Unterricht in Berlin ver- 
  
anstaltet vom 3 bis zum b. April in der Stettiner 
Urania einen Lehrgang „Die Lichtspielbühne im 
Dienste der Schul= und Volksbildung". Neben 
praktischen Vorführungen an der genannten Muster- 
lichtspielbühne, z. B zur Einführung in die prak- 
tische Handhabung der wichtigsten Apparate, wird 
behandelt werden: Über Musterlichtspielbühnen, eine 
Aufgabe neuzeitlicher Gemeindepolitik, über Zusam- 
menstellung von Bildfolgen für Erwachsene und 
Kinder, über Technik und Verwaltung der Lichtspiel- 
bühne usw. Eine Ausstellung wichtiger Apparate 
findet gleichzeitig ebenfalls in der Urania statt. 
Zwischenein wird Gelegenheit zu gemeinsamer Aus- 
sprache der Teilnehmer und Führung durch Stettiner 
Sehenswürdigkeiten weitere Anregung bieten. Die 
Gebühr für die Teilnahme beträgt für den gesamten 
Kursus 3.. Anmeldungen werden möglichst früh- 
zeitig erbeten. Sie sind zu richten an die Geschäfts- 
stelle des Zentralinstituts für Erziehung und Unter- 
richt, Berlin W 35, Potsdamer Straße 120. Von 
dort kann auch jederzeit ein ausführliches Programm 
kostenlos bezogen werden. 
Wir machen alle Schulbeamten und Lehrenden 
auf das Unternehmen nachdrücklich aufmerksam. 
Bereits im Jahre 1912 — Volksschuldienst S. 79 — 
haben wir auf die Gefahren minderwertiger Licht- 
spielunternehmungen für unsere Jugenderziehung 
und Volksbildung hinweisen müssen. Seitdem hat 
gewissenlose Gewinnsucht noch weit häufiger die 
sinnenreizende, phantasieverderbende, geschmackver- 
giftende Kinovorführung auch in kleinere Orte ge- 
leitet. Seitdem sind aber auch die Mittel und 
Weze, solchen Schund durch edel unterhaltende und 
wirklich bildende Lichtbildvorführungen zu ver- 
drängen und zu ersetzen, erheblich manigfaltiger und 
auch für einfache Verhältnisse gangbarer geworden. 
Insbesondere das rechte Verstehen und Miterleben 
der großen kriegerischen Gegenwart sowie Aufklärung 
und Anregung von Volk und Jugend in bezug auf 
eine Reihe wichtigster Kriegshilfspflichten auch wirt- 
schaftlicher Art wird durch Lichtbildvorführungen oft 
erst recht eindringlich und wirksam gemacht werden 
können. 
Wir ersuchen nach alledem die Herren Schul- 
inspektoren und Mitglieder der Schuldeputationen 
und Schulvorstände, nicht nur selbst nach Möglich- 
keit sich an dem Lehrgang zu beteiligen, sondern 
auch Lehrer und Lehrerinnen nach Möglichkeit dazu 
anzuregen und insbesondere persönlich dafür zu 
wirken, daß diesen seitens der Schulunterhaltungs- 
pflichtigen durch Gewährung von Beihilfen die 
Teilnahme an dem Lehrgang erleichtert werde. 
Stettin, den 3. März 1917. 
Königliche Regierung, 
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. 
Fleischer.
	        

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