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Kriegswucherstrafrecht.

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Monograph

Persistent identifier:
alsberg_kriegswucher_1918
Title:
Kriegswucherstrafrecht.
Author:
Alsberg, Max
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Strafrecht
Wucher
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
W. Moeser Buchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
Edition title:
Vierte Auflage.
Scope:
187 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Kapitel. Die Tatbestände des Kriegswucherstrafrechts.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände des Höchstpreisgesetzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Höchstpreisüberschreitung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegswucherstrafrecht.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort zur vierten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Index
  • I. Kapitel. Die Rechtsquellen des Kriegswucherstrafrechts.
  • I. Die rechtliche Grundlage der Kriegswuchergesetzgebung.
  • II. Die einzelnen Kriegswuchergesetze.
  • III. Der § 9b des Preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszustand als mögliche Quelle strafrechtlicher Kriegswucherbestimmungen.
  • II. Kapitel. Die Tatbestände des Kriegswucherstrafrechts.
  • 1. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände des Höchstpreisgesetzes.
  • § 1. Höchstpreisüberschreitung.
  • § 2. Aufforderung und Erbieten zum Abschluß eines festgesetzte Höchstpreise überschreitenden Vertrages.
  • § 3. Beiseiteschaffung usw. eines von der Aufforderung zur Überlassung betroffenen Gegenstandes.
  • § 4. Unterlassung des Verkaufs von Höchstpreisgegenständen trotz Aufforderung der zuständigen Behörde.
  • § 5. Verheimlichung von Höchstpreisgegenständen gegenüber den zuständigen Beamten.
  • § 6. Zuwiderhandlung gegenüber den erlassenen Ausführungsbestimmungen.
  • 2. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • 3. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung.
  • III. Kapitel. Täter und Teilnehmer des Kriegswucherdelikts.
  • IV. Kapitel. Die Schuldformen des Kriegswucherdelikts.
  • § 1. Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • § 2. Die vorsätzliche Begehung des Kriegswucherdelikts. Insbesondere der Ausschluß des Vorsatzes infolge Irrtums.
  • § 3. Die fahrlässige Begehung des Kriegswucherdelikts. Insbesondere das Maß der erforderlichen Sorgfaltspflicht.
  • V. Kapitel. Einheit und Mehrheit des Kriegswucherdelikts. Einheitliches Zusammenfallen des Kriegswucherdelikts mit anderen Delikten.
  • VI. Kapitel. Die Strafen der Kriegswuchergesetze.
  • VII. Kapitel. Rückwirkung einer Gesetzesänderung auf ein noch nicht abgeurteiltes Kriegswucherdelikt.
  • Anhang. Wortlaut der Kriegswuchergesetze. Höchstpreisgesetz. - Preissteigerungsverordnung. - Kettenhandelverordnung für Lebens- und Futtermittel. - Kettenhandelverordnung für Textilien. - Kettenhandelverordnung für Arzneimittel. - Kettenhandelverordnung für Tabakwaren. - Einziehungsverordnung.
  • Register.

Full text

II. Kapitel. 
Die Tatbestände des Kriegswucherstrafrechts. 
1. Abschnitt. 
Die strafbaren Tatbestände des Höchstpreisgesetzes. 
1. 
Höchstpreisüberschreitung. 
I. Der Begriff „Höchstpriesss--= . . .. ’20 
II. Das Objekt der Höchstpreisfestsetzung (Gegenstände des täglichen Bedarfs) 21 
III. Die den Höchstpreis festsetzende Obrigkeit. Die angebliche Zuständigkeit 
der Militärbefehlshabernrnn: 25 
IV. Der Machtbereich lokaler Höchstpreisfestsetzungen 29 
V. Personelle Geltungskraft der Höchstpreise: « 
A. Die Bindung des Verkäufers und des Käufers. Ausnahmen 30 
B. Die verschiedenen an die Höchstpreise gebundenen Handelskreise 32 
1. Die Erstreckung des Höchstpreisgesetzes auf Großhändler . . . .. . 32 
2. Der Rechtsbegriff des Kleinhändlers im Sinne des Höchst- 
preisrechtetrer . . .. .... . . . . . . .. 32 
3. Die Berechnung des Kleinhändlerhöchstpreises 35 
VI. Das Tatbestandsmerkmal der Überschreitung eines Höchstpreises: 
1. Die weitgehende Erstreckung des Begriffs „überschreitung von 
HöchstpreiseooHHnnn . . . . .. 36 
2. Die verschleierte Höchstpreisüberschreing 36 
VII. Der für die Beachtung von Höchstpreisen maßgebliche Moment der 
geschäftlichen Tätigkeit. (Die Grenzen der Einwirkung von Hoöchst- 
preisen auf die Vertragsfreiheit) .. ... «.........·........ 40 
J. Unter einem Höchstpreis im Sinne des HöchstPrG. ist eine 
gesetzlich oder behördlich festgelegte obere Preisgrenze zu verstehen, die im 
Handelsverkehr mit bestimmten Gegenständen einzuhalten ist. Ist für einen 
Gegenstand lediglich eine nach oben abgeschlossene Preisskala festgesetzt, 
so ist nur der obere Grenzpreis als Höchstpreis anzusehen.) 
Gibt die Behörde nur eine Richtschnur für die Preisbemessung, ohne 
einen Zwang zur Einhaltung eines ziffernmäßig begrenzten Betrages anzu- 
ordnen, so spricht man nicht von Höchstpreisen, sondern von Richtpreisen. 
  
1) Diese Methode der Preisfestsetzung ist z. B. in der Verordnung über den 
Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 29. Juni 1916 (RGl. S. 621) befolgt. Wenn 
hier der Preis für den Doppelzentner Erbsen auf 41 bis 60 J angegeben ist, so ist 
als Höchstpreis lediglich der Preis von 60 J& anzusehen. Durch die Preisskala 
wird der Verkäufer nur darauf hingewiesen, daß er sich mit Rüchsicht auf die Art 
und Beschaffenheit der Ware sowie die Höhe seines Einkaufspreises entsprechend 
unter dem Höchstpreis zu halten hat. S. auch Oppenheimer, Die Bundesrats- 
verordnungen über Brotgetreide und Mehl usw., Berlin 1916, S. 159. Es ist hier 
eine Kombination von Höchstpreis und Richtpreis gegeben.
	        

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