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Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
verf_verw_dr_preussen
Titel:
Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen.
Autor:
Altmann, P.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
sammelbaende
Erscheinungsjahr:
1907
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
altmann_verf_verw_preussen_1908
Titel:
Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen.
Autor:
Altmann, P.
Bandzählung:
2
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1908
Umfang:
769 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Zweites Buch. Die Organe der Staats- und staatlichen Selbstverwaltung.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Erstes Kapitel. Preußisches Beamtenrecht.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Erster Titel. Allgemeines.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Armee-Verordnungs-Blatt
  • Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 1. (1)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 2. (2)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 3. (3)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 4. (4)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 5. (5)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 6. (6)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 7. (7)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 8. (8)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 9. (9)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 10. (10)
  • Nr. 174. Gesetz, betreffend die Einführung von Bestimmungen über das Reichskriegswesen, sowie Verordnung über die Einführung der Militair-Ersatz-Instruktion in Elsaß-Lothringen, nebst Ausführungsbestimmungen des Reichs-Kanzlers und des Kriegsministeriums vom 26. März 1872, ausgegeben 6. April 1872. (174)
  • Nr. 175. Remunerirung der mit der Militair-Seelsorge beauftragten Civilgeistlichen, sowie der bei den Militair-Gemeinden beschäftigten Civilküster, nebst Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums ausgegeben 3. April 1872. (175)
  • Nr. 176. Wiedereinführung des Bataillons-Patronenwagens, nebst Bestimmungen des Kriegsministeriums ausgegeben 8. April 1872. (176)
  • Nr. 177. Dislokation der 3. schweren Fuß-Batterie des Hannoverschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 10, ausgegeben 4. April 1872. (177)
  • Nr. 178. Dislokation der 3. schweren und 4. leichten Fuß-Batterie des Magdeburgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr.4, ausgegeben 4. April 1872. (178)
  • Nr. 179. Dienst-Instruktion für den Inspekteur der Infanterie-Schulen. (179)
  • Nr. 180. Ueberweisung der nach Elsaß-Lothringen verzogenen Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes. (180)
  • Nr. 181. Begründung der Pensionsansprüche der Offiziere und Militair-Aerzte, nebst Bestimmungen vom 23. September 1869 und vom 29. Oktober 1866. (181)
  • Nr. 182. Die akademischen Lehrkurse auf den Kriegsschulen für jüngere Offiziere. (182)
  • Nr. 183. Ausführung von Waffen-Reparaturen in der Gewehrfabrik. (183)
  • Nr. 184. Vertheilung einer patriotischen Gabe für Veteranen aus den Feldzügen von 1813/15. (184)
  • Nr. 185. Recherche nach dem Verbleib vermißter Mannschaften des Füsilier-Bataillons 4. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 21. (185)
  • Nr. 186. Recherche nach vermißten Mannschaften des Garde-Korps. (186)
  • Nr. 187. Recherche nach dem Verbleib vermißter Mannschaften des Ostpreußischen Füsilier-Regiments Nr. 33. (187)
  • Nr. 188. Recherche nach dem Verbleib eines Soldaten vom 5. Badischen Infanterie-Regiment Nr. 113. (188)
  • Nr. 189. Todtenscheine und resp. Zeugnisse mehrerer Soldaten. (189)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 11. (11)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 12. (12)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 13. (13)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 14. (14)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 15. (15)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 16. (16)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 17. (17)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 18. (18)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 19. (19)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 20. (20)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 21. (21)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 22. (22)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 23. (23)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 24. (24)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 25. (25)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 26. (26)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 27. (27)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28. (28)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 29. (29)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 30. (30)

Volltext

— 140 — 
behauptet war, ohne durch Angabe der früheren und gegenwärtigen Erscheinungen einen Vergleich zwischen 
dem Grade deß Leidens vor und nach dem Feldzuge zu ermöglichen. 
Wie wenig solche Atteste den Nachweis liefern, daß die Invalidität wirklich im Kriege und durch den 
Krieg herbeigeführt worden, liegt auf der Hand, und je mehr sich der Zeitpunkt der Anerkennung der Invali- 
dität von dem der vermeintlichen Beschädigung entfernt, desto unsicherer und schwankender werden die Angaben, 
#6 daß das Kriegs-Ministerium oft genöthigt war, die weitläuftigsten Korrespondenzen zu führen und event. 
elbst erst die Beweismittel herbeizuschaffen. 
Mit Bezug auf die, zum Gesetz vom 16. Oktober 1866 gegebenen kriegsministeriellen Bestimmungen 
vom 29. Oktober ejd. a. ersucht das Kriegs-Ministerium, zur Beseitigung beregter Uebelstände, das Königliche 
General-Kommando ganz ergebenst, 
1) die untergebenen Truppen-Kommandos, die Intendantur und die Militair-Aerzte — Letztere unter 
Hinweis auf den, denselben durch den Chef des Militair-Medizinal--Wesens unterm 2. November 
1866 mitgetheilten, abschriftlich angeschlossenen Erlaß der Abtheilung für das Invaliden-Wesen vom 
29. Oktober 1866 — gefälligst zu veranlassen, die Behufs Feststellung des Anspruchs der iet 
  
Militair-Aerzte und oberen Militair-Beamten auf Pensionserhöhung abzugebenden dienstlichen Zeug- 
nisse mit der größten Sorgfalt und Unzweideutigkeit abzufassen und darin durch Angabe von That- 
sachen unzweifelhaft nachzuweisen, ob die Ansprüche der Betreffenden begründet sind, oder nicht, sowie 
2) Gesuche um Pensionserhöhung erst dann zur Vorlage gelangen zu lassen, nachdem der Anspruch er- 
schöpfend und evident nachgewicesen worden. 
Hierbei wird schließlich ergebenst bemerkt, daß, wenn ein Offizier, Militair-Arzt oder oberer Mili- 
tair-Beamter, wie dies vielfach vorgekommen, seit 1866 versetzt sein sollte, der letzte Truppentheil resp. die Be- 
hörde die Verpflichtung hat, durch Requisition des früheren Truppentheils etc. diejenigen Oeschädigun . und 
ärztlichen Atteste herbeizuschaffen, welche zur Feststellung des Anspruchs auf Pensions-Erhöhung erforderlich sind. 
Kriegs-Ministerium. 
 v. Roon. 
An die sämmtlichen Königlichen General-Kommandos. 
No. 435/3. 69. A. f. I. 
Das Erscheinen des Gesetzes vom 16. d. M. betreffend 
1) die Pensions-Erhöhung für die im Kriege invalide gewordenen, sowie für die Überhaupt durch den 
aktiven Militairdienst verstümmelten oder erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen 
Militair-Beamten, 
2) die Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Militair-Personen desselben 
Ranges 
macht es Behefs Feststellung des Anspruchs der Offiziere und oberen Militair-Beamten auf Pensionserhöhung 
unumgänglich nothwendig, daß die zum Nachweise der Invalidität dieser Personen vorgeschriebenen ärztlichen 
Atteste auf Grund der dienstlich bescheinigten Thatsachen unzweifelhaft ergeben, ob die Invalidität im Kriege 
erfolgt v ob die Versilimmelung oder Erblindung durch den Militairdienst herbeigeführt ist, oder ob dies 
nicht zutrifft. 
 Euer Hochwohlgeboren beehrt sich die unterzeichnete Abtheilung deshalb ganz ergebenst zu ersuchen, 
die Militair Aerzte mit bezüglicher Instruktion gefälligst versehen zu wollen. 
Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Invaliden-Wesen. 
v. Kirchbach. v. Blücher. 
An den Königlichen General-Stabs-Arzt und Chef des Medizinal-Wesens der Armee, Herrn Dr. Grimm 
Hochwohlgeboren hier. 
Nr. 1495/10. 66. A. f. J 
  
Berlin, den 29. Oktober 1866.
	        

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