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Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen_band_2
Title:
Amtliche Kriegsdepechen Band 2
Volume count:
2
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Juni 1915.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Przemysl wiedererobert.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepeschen
  • Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)
  • Title page
  • Contents
  • Februar 1915.
  • Die Russen bei Mlawa zurückgedrängt.
  • Russische Angriffe in den Karpathen abgewiesen.
  • Türkische Erfolge in Lasistan.
  • Die Abfahrt des Dampfers ,,Dacia"
  • Maßnahmen gegen die englischen Truppentransporte.
  • Fortschreitende Angriffe südlich der Weichsel. - Ungeheuerliche Entstellungen in den französischen Berichten.
  • Erfolgreiche Kämpfe in Polen und Galizien. - Deutsche Truppen an der Karpathenfront.
  • Russischer Angriff bei Artwin abgeschlagen. - Englische Niederlagen in Mesopotamien.
  • Ermordung von Deutschen in Angola.
  • 4000 Russen südlich der Weichsel gefangen.
  • Die ,,Ikaria" gesunken.
  • Mißbrauch der neutralen Flagge durch England. - Ein Geheimbefehl der englischen Admiralität.
  • Erfolge der Verbündeten in den Karpathen.
  • Ein österreichisch-ungarisches Rotbuch.
  • Die Sühne der Serajewoer Mordtat.
  • Erfolgreicher Sturmangriff bei Massiges. - Fortschreitender Angriff in Polen.
  • Die englischen Gewässer als Kriegsgebiet erklärt.
  • Denkschrift der kaiserlich deutschen Regierung zu der Kriegsgebietserklärung.
  • Das Landungskorps der ,,Emden" bei Hodeida eingetroffen.
  • Vordringen der Oesterreicher und Ungarn im Karpathenwaldgebirge.
  • 6000 Russen bei Bolimow gefangen.
  • Das Scheitern der russischen Offensive in der Bukowina.
  • Die englische Niederlage bei Kurna in Mesopotamien.
  • Die Franzosen in Kamerun.
  • Verlust eines englischen Truppentransportschiffes.
  • Der Reichskanzler über Englands Aushungerungsplan.
  • Der Kaiser auf dem öffentlichen Kriegsschauplatz.
  • Fortdauer der Karpathenkämpfe.
  • Die befestigte britische Küste.
  • Der Kaiser bei der schlesischen Landwehr in Polen.
  • Rückzug der Russen in der Bukowina. - Rückeroberung von Kimpolung.
  • Kämpfe am Suezkanal.
  • Der Kaiser bei den Truppen in Nordpolen.
  • Die ,,Lusitania" unter falscher Flagge.
  • Der österreichisch-ungarische Vormarsch in der Bukowina.
  • Die türkische Vorhut am Suezkanal.
  • Englands Mißbrauch der neutralen Flagge.
  • Die englischen Gesamtverluste.
  • Erfolg an der ostpreußischen Grenze.
  • Oesterreichisch-ungarisches Vordringen in der Bukowina.
  • Größere Kämpfe an der ostpreußischen Grenze.
  • Die Kriegssitzung der russischen Duma. - Minister Sasonow über den Krieg.
  • Die Flucht der Russen in der Bukowina.
  • Erfreulicher Fortgang der Kämpfe in Ostpreußen.
  • Englands ,,Dreimillionenheer".
  • Die Russen versenken einen amerikanischen Dampfer.
  • Erneute österreichisch-ungarische Fortschritte in den Karpathen und der Bukowina.
  • Russische Niederlagen an der türkischen Grenze.
  • Der Unterseebootskrieg.
  • Schwere Niederlage der Russen in Ostpreußen. - 26000 Russen gefangen.
  • Die Kämpfe in Südwestafrika. - Eine Niederlage der Engländer am Oranjefluß.
  • Vormarsch der Oesterreicher und Ungarn zur Serethlinie.
  • Weitgehende Forderungen Japans an China.
  • Schwere Anklagen Sir Roger Casements gegen den englischen Gesandten in Christiania.
  • Die amerikanische Note an Deutschland.
  • Die amerikanische Note an England.
  • Glückliches Fortschreiten der Operationen im Osten.
  • 29000 Russen in Galizien und der Bukowina gefangen.
  • Englischer Fliegerangriff gegen die belgische Küste.
  • Beschlagnahme der gesamten Hafervorräte.
  • Günstiger Verlauf der Kämpfe in Ostpreußen.
  • Russische Niederlage in den Karpathen und der Bukowina.
  • Die Russen räumen Czernowitz.
  • Erneute deutsche Warnung an die Neutralen.
  • Die Kämpfe in Kamerun.
  • Racionz von den Deutschen besetzt.
  • Nadworna von den österreichisch-ungarischen Truppen besetzt.
  • Der Kaiser in Lyck.
  • Bjelsk und Plock von den Deutschen besetzt.
  • Die russische 10. Armee vernichtend geschlagen. ( Weit über 50000 Russen gefangen. Unübersehbares Kriegsmaterial erbeutet..)
  • Die Russen gegen den Pruth zurückgedrängt.
  • Russische Abteilungen bei Kolno und Grajewo geschlagen. - Erbitterte Kämpfe in der Champagne.
  • Die deutsche Antwortnote an Amerika.
  • Freispruch der deutschen Militärärzte und Sanitäter.
  • Der Pour le mérite für Generalstabschef v. Falkenhayn.
  • Der Kaiser in Berlin.
  • Der Kaiser über die Befreiung Ostpreußens.
  • Kolomea von den österreichisch-ungarischen Truppen genommen.
  • Ein französischer und ein englischer Dampfer durch U-Boote versenkt.
  • 64000 Russen gefangen. - Die Kriegsbeute der Schlacht in Masuren. - Deutscher Sieg bei Plock - Racionz.
  • Der Kaiser über den Sieg in Masuren.
  • Marineluftschiff ,,L 3" gestrandet.
  • Tod des ,,Blücher"-Kommandanten Erdmann.
  • Einmarsch der österreichisch.ungarischen Truppen in Czernowitz.
  • Tauroggen genommen.
  • Auch ,,L 4" verloren gegangen.
  • Eine Waffentat der Tiroler Kaiserjäger. - Beschießung von Belgrad.
  • Bombardement der Dardanellenforts.
  • Salandra über die Haltung Italiens.
  • Französische Stellungen in den Vogesen erstürmt.
  • Das Bombardement der Dardanellen.
  • Der Winterfeldzug in Ostpreußen.
  • Zurückdrängung der Russen in Südostgalizien.
  • Ein englischer Truppentransport von 2000 Mann versenkt.
  • Opfer des Unterseebootkriegs.
  • Schwere russische Verluste in der Karpathenfront.
  • Fortschreitende Angriffe in den Vogesen.
  • Der Reichskanzler im österreichisch-ungarischen Hauptquartier.
  • Die Gesamtbeute der Winterschlacht in Masuren. - Die völlige Vernichtung der russichen 10. Armee.
  • Fünf Schiffe vom Hilfskreuzer ,,Kronprinz Wilhelm" versenkt.
  • Die U-Boote in der Irischen See.
  • 40000 russische Gefangene aus den Karpathenkämpfen.
  • Der russische Bericht über die gewaltige Niederlage in Masuren. Stanislau von österreichisch-ungarischen Truppen besetzt.
  • Vernichtende russische Verluste bei Grodno. - 300 Geschütze in Masuren erbeutet. - Luftbombardement von Calais.
  • Amerikanische Gegenvorschläge an Deutschland.
  • Erfolgreiche Kämpfe am Dnjestr.
  • Der englische Truppentransporter ,,192" versenkt.
  • Erbitterte Nahkämpfe in der Champagne.
  • Vermißte englische Dampfer.
  • Meuterei indischer Truppen in Singapur.
  • Abgeschlagener russischer Angriff im Kaukasus.
  • Die Verteidigung von Südwestafrika.
  • Ein englischer Dampfer torpediert. - Andere englische Dampfer in Seenot.
  • Der englische Hilfskreuzer ,,Clanmonaughten" vermißt.
  • Einschränkung der Schiffahrt in der Irischen See.
  • Ausgedehnte Kämpfe südlich des Dnjepr.
  • Ein amerikanischer Dampfer gesunken.
  • Die Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung.
  • Die Kämpfe in Südwestafrika.
  • Prasznysz im Sturm genommen. - 15000 Russen gefangen.
  • Zwei Dampfer an der englischen Südküste versenkt.
  • Einschränkung der Schiffahrt in der Irischen See.
  • Russische Niederlage bei Artwin.
  • Deutsche Flieger in Südwest.
  • Fortschreitender Angriff südlich des Dnjepr.
  • Die Kämpfe bei Wirballen.
  • Die Kämpfe in Südwestafrika.
  • Zwei englische Dampfer gesunken.
  • Elf Generale in Masuren gefangen.
  • Erneutes Bombardement der Dardanellen.
  • Sir Edward Grey über die Dardanellenfrage.
  • Das Eiserne Kreuz für Enver Pascha.
  • Erstürmung einer Höhe in Südostgalizien.
  • Noch eine Fünfmilliardenanleihe in England.
  • Ein französischer Torpedobootszerstörer gesunken.
  • Der Unterseebootskrieg.
  • Die Unruhen in Singapur.
  • Generalfeldmarschall Radko Dimitrijew.
  • Französische Angriffe in der Champagne abgewiesen.
  • Hindenburg Chef des 2. Masurischen Infanterieregiments Nr. 147.
  • Eine neue Note Wilsons an England.
  • Blockade der Küste von Deutsch-Ostafrika.
  • Das Bombardement der Dardanellen. - Mißglückter französischer Landungsversuch in Akaba.
  • Salandra über das marschierende Italien.
  • Verurteilung der sozialistischen Dumaabgeordneten.
  • Schwere russische Verluste in den Karpathen.
  • Die Unterseeboote im Kanal.
  • Bedeutende Erfolge in den Vogesen und bei Verdun.
  • Der Kaisers Dank an Hindenburg und Ludendorff.
  • Die geringen Verluste in der Winterschlacht in Masuren.
  • Fortdauer der Karpathenschlacht.
  • Der französisch-englische Angriff auf die Dardanellen.
  • Der Dampfer ,,Dacia" von den Franzosen aufgebracht.
  • März 1915.
  • April 1915.
  • Mai 1915.
  • Juni 1915.
  • Juli 1915.

Full text

166 8 62. Die staatsrechtliche Gültigkeit völkerrechtlicher Verträge. 
ist nur, daß auch die Ausführungsbestimmungen durch völker- 
rechtlichen Vertrag vereinbart werden können, welcher der 
Genehmigung des Reichstages nicht bedarf, wenn er nur Verwaltungs- 
maßregeln oder Detailvorschriften innerhalb der durch den geneh- 
migten Staatsvertrag sanktionierten Grundsätze betrifft. 
9. Außerkraftsetzung!). 
Aus dem Satz, daß die Sanktion der in den Staatsverträgen ent- 
haltenen Rechtsvorschriften mit Rücksicht auf die zugrunde liegenden 
internationalen Vereinbarungen und Verpflichtungen erfolgt, ergibt sich 
eine wichtige Verschiedenheit der Staatsverträge gegenüber anderen 
Gesetzen hinsichtlich der Aufhebung ihrer Geltung. Dieselbe bestimmt 
sich nicht nach den rein staatsrechtlichen Regeln von der formellen 
Gesetzeskraft (siehe oben 8 57, ]), d. h. sie kann auch eintreten, ohne 
daß hierzu der Weg der Gesetzgebung beschritten zu werden braucht. 
Hierbei ist von dem häufigen Falle, daß im Staatsvertrage selbst eine 
bestimmte Dauer seiner Geltung vereinbart ist, abzusehen; denn der 
Endtermin bezieht sich zugleich auch auf die staatsrechtliche 
Geltung. Ebenso können die Fälle außer Betracht bleiben, daß in dem 
Vertrage entweder die Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder anderer- 
seits die Kündigung vorbehalten ist; denn die Genehmigung des Ver- 
trages erstreckt sich auch auf eine solche Klausel, enthält also zügleich 
die entsprechende Ermächtigung für die Regierung’). Als ein uner- 
1) Vgl. die Erörterungen von Heilborn, Archiv Bd. 12 S. 173 ff. 
2) Heilborn S. 186 ff. hält eine Delegation für nicht erforderlich, weil der 
Kaiser schon nach Art. 11 der Reichsverfassung befugt sei, Staatsverträge zu ver- 
längern und zu verkürzen. Für die Verlängerung ist dies jedenfalls unzutreffend; denn 
wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen ist, so ergeht auch das Vertragsge- 
setz mit diesem Endtermin seiner Geltung; es bedarf also einerErmächtigung des Kaisers, 
zwar nicht um die Verlängerung des Vertrages mit dem anderen Staate zu verein- 
baren, wohl aber um die Geltung des Vertragsgesetzes zu verlängern. Dies ist 
auch von der Reichsregierung in dem von Heilborn S. 183 berichteten Falle an- 
erkannt worden. Verliert der Vertrag durch Kündigung seine Geltung, so verliert 
allerdings auch das Vertragsgesetz seine Wirksamkeit, da es ja nur die Ausführung 
oder Erfüllung des Vertrages zum Gegenstand hat. Da nun die Kündigung ein völker- 
rechtliches Rechtsgeschäft ist, zu dessen Vornahme der Kaiser verfassungsmäßig 
legitimiert ist, so kann eine Ermächtigung zur Aufhebung des Vertragsgesetzes über- 
flüssig erscheinen. Allein die völkerrechtliche Legitimation des Kaisers ist 
wohl zu unterscheiden von der Frage, zu welchen internationalen Akten der Kaiser 
staatsrechtlich befugt ist. Man kann doch nicht annehmen, daß der Kaiser kraft 
dieser Legitimation befugt sei, durch einen Akt der völkerrechtlichen Vertretung das 
gesetzliche Reichsrecht, vielleicht die Reichsverfassung selbst außer Geltung zu 
setzen. Die völkerrechtliche Legitimation und die innerstaatliche Zuständigkeit sind 
auch hier wohl zu unterscheiden. Soll daher das für eine bestimmte Zeit in Geltung 
tretende Vertragsgesetz aus anderen als völkerrechtlichen Gründen vor- 
her außer Kraft gesetzt werden, so bedarf der Kaiser dazu allerdings einer gesetz- 
lichen Ermächtigung, welche in der Genehmigung der Kündigungs- 
klauselenthalten ist. Wird der Vertrag von dem auswärtigen Staate 
gekündigt, so verliert selbstverständlich zugleich mit dem Vertrage auch das Ver- 
tragsgesetz seine Geltung.
	        

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