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Amtliche Kriegsdepechen Band 3 (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Amtliche Kriegsdepechen Band 3 (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen_band_3
Title:
Amtliche Kriegsdepechen Band 3
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Januar 1916.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Weißbuch über die ,,Baralong"-Affäre.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepeschen
  • Amtliche Kriegsdepechen Band 3 (3)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • August 1915.
  • September 1915.
  • Oktober 1915.
  • November 1915.
  • Dezember 1915.
  • Januar 1916.

Full text

allerdings einer, bei welchem Engländer und nicht Deutsche die Uebeltäter sein sollten; 
aber die englische Regierung nehme nicht an, daß beabsichtigt werde, das Gebiet 
gerichtlicher Untersuchungen willkuürlich zu beschränken. Es würde ungereimt sein, 
den „Baralong“-Fall allein als Gegensiand einer Untersuchung auszuwählen. Selbst 
wenn die Zeschuldigungen der deutschen Kegierung zugegeben würden, wae die englische 
Jegierung jedoch nicht tue, so wäre die Anklage gegen Kommandant und Mannschaft 
der „Baralong“ von geringer Zedeutung im Vergleiche mit den Freveltaten, welche 
von deutschen Offizieren zu Lande und zur See absichtlich gegenüber Kämpfern und 
Nichtkämpfern begangen worden seien. 
Grey erwähnt sodann drei Fälle, welche sich in denselben Tagen, wie der 
„Baralong“Fall, ereignet hätten: 1. die VBersenkung der „Arabic“ durch ein 
deutsches Unterseeboot, welches ohne vorherige Warnung gehandelt und keinen Ver- 
such gemacht habe, die Zesatzung der „Arabic“, die keinen Widerstand geleistet habe, 
zu retten; 2. den Fall des deutschen Torpedobootszerstörers, welcher ein an 
der dänischen Küfke gesfrandetes englisches Unterseeboot entdeckt und, obgleich er es 
vorher nicht verfolgt, obgleich es sich in neutralen Gewässern befunden hälle und 
außerstande gewesen wäre, sich zu verteidigen, das Unterseeboot und seine Mann- 
schaft bei ihrem Bersuche, zu schwimmen, beschossen hätte. Ein dritter Vorfall habe 
sich ungefähr 48 Stunden später abgespielt. Der Dampfer „RKuel“ sei durch ein 
deutsches Unterseeboot angegriffen worden; er habe nicht den geringsfen Widerstand 
versucht, um sich zu retten, und sei mit Kartätschen und aus Gewehren beschossen 
worden, wodurch ein Mann getötet und acht andere, darunter der Kapitän, schwer 
verletzt seien. Der unter Eid erstattete Zericht, auf den die Mitteilungen sich gründen, 
gebe keine rsache an, welche diese rohe, kühlen Blutes begangene Missetat recht, 
fertigen würde. 
Die britische Regierung sei der Ansicht, daß diese drei Fälle zusammen mit dem 
„Baralong“,Fall vor einen unparteiischen Untersuchungsrat gebracht werden könnten, 
z. B. vor eine aus amerikanischen Marineoffizieren zusammengesetzte Kommission. 
Sollte dieser Borschlag angenommen werden, so würde die englische Regierung alles 
tun, was in ihrer Macht liegt, um die weitere Untersuchung zu erleichtern, und die 
Schritte tun, die die Gerechtigleit erfordere. Die britische Regierung erachte es nicht 
für notwendig, auf die Beschuldigung zu antworten, daß die englische Flotte sich der 
Unmenschlichkeit schuldig gemacht habe. Die lehten Statistiiken, die sie zur Verfügung 
habe, erwiesen, daß 1150 deutsche Matrosen gerettet worden seien. Die deutsche 
Flotte könnte diesen Rekord nicht schlagen, wahrscheinlich, weil sich ihr nicht die 
gleiche Gelegenheit geboten habe. (W. T. B.) 
Deutscher Erfolg am Hirzstein. 
Großes Hauptquartier, 9. Januar 
Westlicher Kriegsschauplab. Südlich des Hartmannsweilerkopfes, am Hirz. 
stein, gelang es gestern, den letzten der am 21. Dezember v. J. in Feindeshand 
 
	        

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