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Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen
Title:
Amtliche Kriegsdepechen
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen_band_8
Title:
Amtliche Kriegsdepechen Band 8
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
8
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Juni 1918.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Seit 21. März 185000 Gefangene, 2250 Geschütze erbeutet.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Übersicht der Artikel.
  • Abandon - Aval
  • Baader - Bürgerstand
  • Carey - Costa Rica
  • Damaschke - Durchsuchungsrecht
  • Ebenbürdigkeit - Elsaß-Lothringen

Full text

Vorwort zur dritten Auflage. vn 
Die zweite Auflage des Staatslexikons wird in weitem Maß den Charakter einer 
Neubearbeitung haben. Wo die Revision der einzelnen Artikel nicht durch den Verfasser 
selbst erfolgen konnte, ist der Name desjenigen beigefügt, welcher die Durchsicht bzw. 
Ergänzung übernommen hat. 
Der Umfang des Werkes ist auf 5 Bände von je 9—10 Heften zu 5 Bogen 
Lex.-S# berechnet. 
Januar 1900. 
Die Redaktion. 
Vorwort zur dritten Auflage. 
Vor Ablauf von drei Jahren nach der im Jahr 1904 erfolgten Vollendung des 
letzten Bandes der zweiten Auflage des Staatslexikons konnte die Görres-Gesellschaft die 
Herausgabe einer dritten Auflage beschließen. Es ist dies ein erfreulicher Beweis, daß 
das Interesse weiter Kreise dem Werk erhalten geblieben ist, und zwar nicht lediglich 
derjenigen Kreise, welche auf dem Boden der im Staatslexikon vertretenen Grundsätze 
stehen. Wenn an manchen Stellen die Kritik der zweiten Auflage eine weniger freundliche 
war als die der ersten Auflage, so liegt dies wohl weniger an dem Inhalt dieser Auf- 
lage als an den Zeitverhältnissen, der inzwischen eingetretenen Verschärfung der kirchen- 
politischen Gegensätze, welche sich auch bei Würdigung des Staatslexikons geltend machte. 
Der Gesamtvorstand der Görres-Gesellschaft hat schon auf der Münchener General- 
versammlung (1905) beschlossen, daß in der dritten Auflage das Programm der zweiten 
Auflage auf kirchenrechtlichem und kirchenpolitischem Gebiet strenger durchzuführen sei, als 
es aus Gründen, die auf der Generalversammlung zu Mainz (1904) eingehender dar- 
gelegt wurden, in der zweiten Auflage möglich erschien. Auch im übrigen wird das 
Programm der zweiten Auflage der dritten Auflage zur Richtschnur dienen. 
Die dritte Auflage wird aber auch eine nicht unwesentliche Erweiterung durch 
Aufnahme neuer Artikel erfahren. Die übersichtlichkeit und praktische Brauchbarkeit soll 
dadurch gefördert werden, daß allzu umfangreiche Artikel (wie z. B. der Artikel „Arbeiter- 
schutzgesetzgebung“) in eine Anzahl von Einzelartikeln unter besondern Stichwörtern zer- 
legt werden. 
Um die Herausgabe der dritten Auflage nach Möglichkeit zu beschleunigen, ist ein 
Hilfsredakteur gewonnen worden in der Person des Herrn Dr Hermann Sacher, welcher 
bis zum 1. Oktober v. J. in der Redaktion des Herderschen Konversations-Lexikons 
tätig war. 
Für die Orthographie der dritten Auflage ist im wesentlichen Dudens „Recht- 
schreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache“ (2. Aufl. 1907) maßgebend. 
September 1908. 
Die Redaktion.
	        

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