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Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

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Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen
Title:
Amtliche Kriegsdepechen
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepechen_band_8
Title:
Amtliche Kriegsdepechen Band 8
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
8
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
November 1918.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Hindenburg an die deutsche Armee. - Mahnung zur Selbstbeherrschung und Pflichterfüllung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepechen
  • Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Juni 1918.
  • Juli 1918.
  • August 1918.
  • September 1918.
  • Oktober 1918.
  • November 1918.
  • Neue heftige Kämpfe in Flandern. - Rückzug über die Donau bei Belgrad.
  • Die Räumung Venetiens.
  • Das Schlachtschiff ,,Viribus Unitis" im Hafen von Pola versenkt.
  • Die Bedingungen des Waffenstillstandes mit der Türkei. - Oeffnung der Dardanellen. - Sofortige Demobilisierung. - Uebergabe der Kriegsschiffe.
  • Gewaltiges Ringen an der Aisne-Front.
  • Der erfolgreiche Widerstand an der Aisne.
  • Räumung Italiens und Serbiens.
  • Ungarn stellt den Kampf ein. - Eine Proklamation des ungarischen Kriegsministers.
  • Erlaß des Kaisers über die Verfassungsänderungen.
  • Neue Fronten in Flandern.
  • Waffenstillstand zwischen Italien und Oesterreich-Ungarn.
  • Der Waffenstillstand mit Oesterreich-Ungarn.
  • Italiens Waffenstillstandsbedingungen.
  • Neue Linien zwischen Aisne und Maas.
  • Vorfeldkämpfe bei Gent.
  • Gewaltiges Ringen zwischen Schelde und Oise.
  • Erneuter englisch-französischer Durchbruchsversuch gescheitert.
  • Rückzug zwischen Schelde und Oise.
  • Die neuen Stellungen zwischen Schelde und Maas.
  • Zustimmung der Alliierten zu Waffenstillstandsverhandlungen mit Deutschland. - Annahme der Grundsätze Wilsons als Friedensgrundlage. - Voller Schadenersatz.
  • Warnung des Reichskanzlers vor Unruhen.
  • Einmarsch bayerischer Truppen in Nordtirol.
  • Die Bewegungen zwischen Selve und Oise.
  • Revolutionäre Vorgänge in Kiel, Hamburg und Lübeck.
  • Wechselvolle Kämpfe zwischen Schelde und Oise.
  • Die Waffenstillstandsunterhandlungen. - Telegrammwechsel zwischen Hindenburg und Foch.
  • Fortführung der Bewegungen zwischen Schelde und Maas.
  • Die Sozialdemokratie verlangt die Abdankung des Kaisers.
  • Rücktrittsangebot des Reichskanzlers.
  • Abfahrt der deutschen Waffenstillstandskommission nach den französischen Linien.
  • Die Waffenstillstandsbedingungen den deutschen Unterhändlern mitgeteilt. - 72 Stunden Frist.
  • Die Ausrufung der Republik in Bayern.
  • Die Aufstandsbewegung im Reiche.
  • Zurückverlegung der Linien zwischen Schelde und Oise.
  • Die Ueberbringung der Waffenstillstandsbedingungen verzögert.
  • Abdankung des Kaisers. . Eine Bekanntmachung der Reichskanzlers Prinzen Max von Baden.
  • Die Revolution in Berlin. - Bildung des Arbeiter- und Soldatenrats. - Austritt der Sozialdemokraten aus der Regierung. - Verkündung des Generalstreiks.
  • Der Erfolg der Revolution.- Ebert übernimmt das Reichskanzleramt.
  • Abreise des Prinzen Max von Baden aus Berlin.
  • Neue Verzögerungen in der Uebermittlung der Waffenstillstandsbedingungen.
  • Wahl der Arbeiter- und Soldatenräte in Berlin.
  • Ruhe an der Westfront.
  • Die Rückzugsbewegungen zwischen Schelde und Maas.
  • Bildung der Regierung Ebert-Haase. ,,Rat der Volksbeauftragten."
  • Wilhelm II. in Holland.
  • Die Waffenstillstandsbedingungen.
  • Eine Note an Wilson um Milderung der Bedingungen.
  • Unterzeichnung des Waffenstillstandes. - Einstellung der Feindseligkeiten an allen Fronten.
  • Die Bayern räumen Tirol.
  • Verzicht Kaiser Karls auf Anteile an den Staatsgeschäften.
  • Deutsch-Oesterreich Bestandteil der Deutschen Republik.
  • Hindenburg an die deutsche Armee. - Mahnung zur Selbstbeherrschung und Pflichterfüllung.
  • Deutscher Vorschlag eines Präliminarfriedens. - Neue deutsche Note an Amerika.
  • Der endgültige Text des Waffenstillstandsvertrages.

Full text

  
— Jv8— — J333 
e# 
bis zum Gußersten verteidigt haben, schöpfen wir neue Kraft. Der Wasffennitistand verpflichtei 
zum schnellen Rückmarsch in dle Helmat — unter den obwaltenden Verhällnissen eine schwere 
Aufgabe, die Selbskbeherrschung und treueste Pflichierfüllung von jedem einzelnen von euch 
verlangt; eln harter Hrüffkein für den Gelst und den Iinneren Halt der Armee. Im Kampfe 
habi ihr euren Generalfeldmarschall nlemals im Stich gelassen. Ich verirau' auch setzt auf 
euch! v. Hlndenburg, Generalfeldmarschall. (M. T. B.) 
Deutscher Vorschlag eines Draliminarfriedens. — Neue deutsche 
Note an Amerika. 
Berlin, 12. November. Die deutsche Regierung hat durch VBermittlung 
der schweizerischen Regierung an die Regierung der Bereinigten Staaten von 
Amerika folgende Note gerichtet: 
Nachdem nunmehr der Waffenftillstand geschlossen ist, bittet die deutsche Regierung 
den Hräsidenten der Vereinigten Staaten, den Zeginn der Friedensverhandlungen 
in die Wege seiten zu wollen. Der Beschleunigung halber schlägt sie vor, zunächst 
den Abschluß eines Hräliminarfriedens ins Auge zu fassen und ihr mitzuteilen, an 
welchem Orte und zu welchem Zeitpunkte die ZBerhandlungen beginnen können. 
Tegen drohender Lebensmittelnot legt die deultsche Reglerung auf unverzüg- 
lichen Begiun der Berhandlungen besonderen Weert. 
gez. Solf, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. (W. T. B.) 
Der endgültige Text des Waffenstillstandsvertrages. 
Berlin, 12. November. Der gestern unterzeichnete Waffenstillffandsvertrag lautet wie folgt: 
A. Auf der Westfront. 
1. Einftellung der Feindseligkeil zu Lande und in der TLufl sechs Stunden nach Unter- 
zeichnung des Waffenflllskandes. 
II. Sofortige KRäumung der besetzten Gebleie Belgiens, Frankreichs, Luxzemburgs, ebenso 
wie Elsaß-Lothringens. Sie ist so zu regeln, daß sie in einem Zeitraum von 14 Tagen nach 
Zeichnung des Waffenst#llsskandes durchgeführt ist. Die deutschen Truppen, welche dle erwähnten 
Gebieie in dem festgesetzten Zeitraum nicht geräumt haben, werden zu Kriegsgefangenen gemacht. 
Die gesamte Besehung dleser Gebiete durch die Truppen der VBerbündelen und der Pereinigten 
Staaten wird den Fortschrltten der Käumung folgen. Alle Käumungs= und Zesetzungs 
bewegungen sind durch die Zusahnote XNr. 1 geregeli. 
III. Alle Einwohner der oben aufgezählten Länder (einschließlich der Gelseln, der im 
Anklagezustande Befindlichen und berelis Verurteilten) werden in lhre Helmat zurückgeführt. 
Diese Rückführung beginnt sofort und muß in einem Zeitraume von vierzehn Tagen beendetk sein. 
IV. Die Deutschen öberlassen folgendes Krlegsmatlerlal in gutem Zustand: 3000 Kanonen 
(davon 23500 schwere und 2500 Feldbgeschütze), 25.000 Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer, 
1700 Jagd= und Bomben--Abwurf-Flugzeuge. In erster Linte alle Apparate D 7 und alle 
für nächtlichen Bombenabwurf bestimmien Flugzeuge. Dies Malerlal ist den Truppen der 
Verbündeten und der Verelnigten Staaken nach den durch dle Zusatznote Nr. 1 feflgelegten 
Einzelbesiimmungen an Ort und Stelle auszullefern. 
V. Ndumung des l#nken Rhelnufers durch die deutschen Armeen. Das f#nke Kheinufer 
wird durch die örtlichen Behörden unter Aufsicht der Zesetzungstruppen der Berbündeten und 
§ . ... 
2975 
    
  
 
	        

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