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Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen_band_1
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen Band 1
Volume count:
1
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
1. Denkschrift, vorgelegt dem deutschen Reichstage am 3. August 1914.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepeschen
  • Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis. Aktenstücke zum Kriegsausbruch Seite I-LXXVIII.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Denkschrift, vorgelegt dem deutschen Reichstage am 3. August 1914.
  • 2. Österreich-Ungarn und Serbien.
  • 3. Aus dem deutschen diplomatischen Schriftwechsel.
  • 4. Ein belgischer Diplomat über Deutschlands Bemühungen zur Erhaltung des Friedens.
  • 5. Schriftstücke zum politischen Meiungsaustausch zwischen Deutschland und England.
  • 6. Verhandlungen des Fürsten Lichnowsky mit Sir Edward Grey.
  • 7. Amtliche Aktenstücke zur Vorgeschichte des Krieges.
  • 8. Die Brüsseler Dokumente I.
  • 9. Die Brüsseler Dokumente II.
  • 10. Englische Spionage in Brüssel.
  • 11. Neue Dokumente über Englands Neutralitätsbruch.
  • 12. Bei dem englischen Legationssekretär Grant-Watson gefundene Schriftstücke.
  • Wie der Weltkrieg entstand.
  • Die Vorgeschichte des Krieges.
  • Nach dem Ausbruch des Krieges.

Full text

— 4 — 
konnten wir unserem Bundesgenossen unser Einverstäudnis mit seiner Einschätzung 
der Sachlage geben und ihm versichern, daß eine Aktion, die er für notwendig 
hielte, um der gegen den Bestand der Mounarchie gerichteten Bewegung 
in Serbien ein Ende zu machen, unsere Billigung finden würde. Wir waren 
uns hierbei wohl bewußt, daß ein etwaiges kriegerisches Vorgehen Österreich= Ungarns 
gegen Serbien Rußland auf den Plan bringen und uns hiermit unserer Bundes. 
pflicht entsprechend in einen Krieg verwickeln könnte. Wir konnten aber in der Er- 
kenntnis der vitalen Interessen Osterreich-Ungarns, die auf dem Spiele standen, unserem 
Bundesgenossen weder zu einer mit seiner Würde nicht zu vereinbarenden Nachgiebigkeit 
raten noch auch ihm unseren Beistand in diesem schweren Moment versagen. Wir konnten 
dies um so weniger, als auch unsere Interessen durch die andauernde serbische Wähl- 
arbeit auf das empfindlichste bedroht waren. Wenn es den Serben mit Rußlands 
und Frankreichs Hilfe noch länger gestattet geblieben wäre, den Bestand der Nachbar- 
monarchie zu gefährden, so würde dies den allmählichen Jusammenbruch OÖsterreichs 
und eine Unterwerfung des gesamten Slawentums unter russischem Szepter zur Folge 
haben, wodurch die Stellung der germanischen Rasse in Mitteleuropa unhaltbar 
würde. Ein moralisch geschwächtes, durch das Vordringen des russischen Panslawismus zu- 
sammenbrechendes Osterreich wäre für uns kein Bundesgenosse mehr, mit dem wir rechnen 
könnten, und auf den wir uns verlassen könnten, wie wir es angesichts der immer 
drohender werdenden Haltung unserer östlichen und westlichen Nachbarn müssen. 
Wir ließen daher SÖsterreich völlig freie Hand in seiner Aktion gegen Serbien. Wir 
haben an den Vorbereitungen dazu nicht teilgenommen. 
Osterreich wählte den Weg, in einer Note der serbischen Regierung ausführlich 
den durch die Untersuchung des Mordes von Serajewo festgestellten unmittelbaren 
Iusammenhang zwischen dem Morde und der von der serbischen Regierung nicht nur 
geduldeten, sondern unterstützten großserbischen Bewegung darzulegen und von ihr eine 
vollständige Abstellung dieses Treibens sowie Bestrafung der Schuldigen zu fordern. 
Gleichzeitig verlangte Osterreich-Ungarn als Garantie für die Durchführung des Verfahrens 
Teilnahme seiner Organe an der Untersuchung auf serbischem Gebiet und definitive 
Auflösung der gegen Österreich-Ungarn wühlenden großserbischen Vereine. Die k. u. k. 
Regierung stellte eine Frist von 48 Stunden zur bedingungslosen Annahme ihrer 
Forderungen. Die serbische Regierung hat einen Tag nach UÜberreichung der 
österreichisch-ungarischen Note die Mobilisation begonnen. Als nach Ablauf der 
Frist die serbische Regierung eine Antwort erteilte, die zwar in einigen Punkten 
die Wünsche Österreich-Ungarns erfüllte, im wesentlichen aber deutlich das Bestreben 
erkennen ließ, durch Verschleppung und neue Verhandlungen sich den gerechten 
Forderungen der Monarchie zu entziehen, brach diese die diplomatischen Beziehungen 
zu Serbien ab, ohne sich auf weitere Verhandlungen einzulassen oder sich 
von serbischen Versicherungen hinhalten zu lassen, deren Wert es genugsam — zu 
seinem Schaden — kennt. 
Von diesem Augerblick an befand sich Österreich tatsächlich im Kriegszustande 
mit Serbien, den es dann noch durch die offizielle Kriegserklärung vom 28. d. Mts. 
öffentlich proklamierte. 
Vom ersten Anfang des Konflikts an haben wir auf dem Standpunkt gestanden, 
daß es sich hierbei um eine Angelegenheit Osterreichs handelte, die es allein mit
	        

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