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Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen_band_1
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen Band 1
Volume count:
1
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
2. Österreich-Ungarn und Serbien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepeschen
  • Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis. Aktenstücke zum Kriegsausbruch Seite I-LXXVIII.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Denkschrift, vorgelegt dem deutschen Reichstage am 3. August 1914.
  • 2. Österreich-Ungarn und Serbien.
  • 3. Aus dem deutschen diplomatischen Schriftwechsel.
  • 4. Ein belgischer Diplomat über Deutschlands Bemühungen zur Erhaltung des Friedens.
  • 5. Schriftstücke zum politischen Meiungsaustausch zwischen Deutschland und England.
  • 6. Verhandlungen des Fürsten Lichnowsky mit Sir Edward Grey.
  • 7. Amtliche Aktenstücke zur Vorgeschichte des Krieges.
  • 8. Die Brüsseler Dokumente I.
  • 9. Die Brüsseler Dokumente II.
  • 10. Englische Spionage in Brüssel.
  • 11. Neue Dokumente über Englands Neutralitätsbruch.
  • 12. Bei dem englischen Legationssekretär Grant-Watson gefundene Schriftstücke.
  • Wie der Weltkrieg entstand.
  • Die Vorgeschichte des Krieges.
  • Nach dem Ausbruch des Krieges.

Full text

Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen Urheber 
des Atteutats vom 28. Juni, daß der Mord von Serajewo in Belgrad ausgeheckt 
wurde, daß die Mörder die Waffen und Bomben, mit denen sie ausgestattet waren, 
von serbischen Offizieren und Beamten erhielten, die der Narodna Odbrana ange- 
hörten, und daß schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach 
Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen veranstaltet und durchgeführt wurde. 
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der k. und k. Re- 
gierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender Langmut zu beobachten, die sie 
durch Jahre jenen Treibereien gegenüber eingenommen hatte, die ihren Mittelpunkt 
in Belgrad haben und von da auf die Gebiete der Monarchie übertragen werden. 
Diese Ergebnisse legen der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben 
ein Ende zu bereiten, die eine beständige Bedrohung für die Ruhe der Monarchie bilden. 
Um diesen Iweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Regierung gezwungen, 
von der Serbischen Regierung eine offizielle Versicherung zu verlangen, daß 
sie die gegen Österreich-Ungarn gerichtete Propaganda verurieilt, das 
heißt die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, von der Monarchie 
Gebiete loszulösen, die ihr augehören, und daß sie sich verpflichtet, diese ver- 
brecherische und terroristische Propaganda mit allen Mitteln zu unter. 
drücken. 
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter zu geben, wird die 
Königlich Serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen Organs vom 
26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen: 
? Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn 
gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es 
ist, von der österreichisch-ungarischen Monarchie Gebiete loszutrennen, die ihr ange- 
hören, und sie bedauert aufrichtigst die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen 
Handlungen. 
Die Königlich Serbische Regierung bedauert, daß serbische Offiziere und Beamte 
an der vorgenannten Propaganda teilgenommen und damit die freundnachbarlichen 
Beziehungen gefährdet haben, die zu pflegen sich die Königliche Regierung durch ihre 
Erklärung vom 31. März 1909 feierlichst verpflichtet hatte. 
Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder jeden Versuch einer Ein- 
mischung in die Geschicke der Bewohner was immer eines Teiles Österreich-Ungarns 
mißbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, die Offiziere und Beamten 
und die gesamte Bevölkerung des Königreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu 
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen jene Personen vorgehen 
wird, die sich derartiger Handlungen schuldig machen sollten, Handlungen, denen 
vorzubeugen und die zu unterdrücken sie alle Anstrengungen machen wird. 
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der Königlichen Armee durch 
einen Tagesbefehl Seiner Majestät des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ 
der Armee veröffentlicht werden. 
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich überdies, 
1. jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und zur Verachtung der 
Monarchie aufreizt und deren allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität 
der letzteren gerichtet ist,
	        

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