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Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen Ban d3.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen_band_7
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen Band 7
Volume count:
7
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
September 1917.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Heftige Arilleriekämpfe in Flandern und an der Maas.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1880.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1880.
  • Register.

Full text

92 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 15.) 
Vorbildung der zukünftigen Theologen bestimmten bischöflichen bnnterrichts- 
anstalten waren nämlich, wie das gesammte höhere und niedere Unterrichts- 
wesen, durch das geunbklzende Geseh v. 12. Feir 1873 und die Ausführungs- 
verordnung des Reichskanzlers vom 10. Juli desselben Jahres unter die 
Aussicht und Leitung der Staatsbehörden gestellt worden. Das Verhalten, 
welches die beiden reichsländischen Bischöfe dieser Neuerung gegenüber be- 
obachteten, war merkwürdigere, vielleicht auch bezeichnenderweise ein voll- 
ständig. entgegengesetztes. Der aus Frankreich herstammende und in den 
Ueberlieferungen des alten französischen Clerus groß gewordene Bischof von 
Meß fand es nach einigem Widerstreben rathsam, sich zu fügen und daos 
dortige Knabenseminar den neuen Bestimmungen entsprechend einzurichten. 
Anders der aus dem Ober-Elsaß gebürtige und in der Diöcese Mainz aus- 
gebildete Bischof von Straßburg. Dieser setzte einen beharrlichen Widerstand 
entgegen und versuchte es hartnäckig, die Staatsanssicht zu ignoriren. Da 
alle gütlichen Vorstellungen und Verhandlungen nichts fruchteten, so sah 
sich die Regierung, wenn sie auch sonst in befriedigenden Beziehungen zu 
dem kirchlichen Würdenträger stand, doch in die Nothwendigkelt verseht, die 
beiden elfässischen Knabenfeminare in Straßburg und Zillisheim (im Ober- 
Elsah) zu schließen. Das geschah im Jahre 1874, und in dieser Lage ist 
die Sache seitdem verblieben. Aber schon bald nach dem Eintritt der neuen 
Verwaltung des Reichslandes verbreitete sich die Annahme, daß die Wieder- 
eröffnung der Knabenseminare bevorstehe. Auch der Landesausschuß, in 
welchem der aus dem Reichstag auch in weiteren Kreisen bekannte clericale 
Abgeordnete Winterer bei der eigenthümlichen Zusammensetzung des Landes- 
ausschusses immer mehr in den Vordergrund tiuktt, nahm sich der Angelegen- 
heit bereitwillig an und sprach sich für die Wiedereröffnung aus, während 
die betreffende Interpellation von dem Staatssecretär ziemlich ablehnend oder 
doch mindestens ausweichend beantwortet wurde. Jeßt ist nun der entschei- 
dende Schritt in dieser Sache geschehen. Statthalter und Bischof haben sich 
verständigt und das Knabenseminar in Zillisheim wird in Bälde zu neuem 
Leben erwachen. Damit wäre also diese vielumstrittene Frage erledigt. 
Allerdings bezieht sich die erzielte Verständigung nur auf Zillisheim, nicht 
auf Straßburg. Aber diese Beschränkung ist völlig bedeuiungslos. Denn 
die Anstalt in Zillisheim mit ihren weitläufigen Aäunlichteiten reicht für 
das Bedürfniß der Diöcese vollständig aus und es ist überdies offenkundig, 
daß auch ans anderen, namentlich finanziellen Gründen dem Bischof eine 
Wiedereröffnung des Sirabbumger Knabenseminars gar nicht besonders er- 
wünscht sein kann. Trotz dieser Beschränkung ist also die Verständigung 
als eine vollständige zu betrachten. Es fragt sich nur, welche Bedingungen 
der Statthalter gefordert und der Bischof zugestanden haben muß. Denn 
sie seer Statthalter gesonnen sein soll in dieser Frage weitgehende 
Nachgiebigkeit zu n, so würde er, ganz abgesehen von den Bestimmungen 
der Ksehnden zechnkhin welche seinem Bestreben unübersteigliche Hinder- 
nisse bereiten, einen Ausgleich zwischen Staat und Kirche schaffen, welcher 
einen wefentlich anderen Character hälte, als der eben in Baden zu Stande 
gekommene. In Baden muß der katholliche Geistliche das Staatsgymnasium 
absolviren und die Staatsuniversität besuchen. In Elsaß-Lothringen dagegen 
würde der junge Geistliche vorgebildet auf den kleinen Seminarien, welche 
geistlichen ymnasien entsprechen, und zuletzt durch das große Seminar, das 
ist die kirchliche Universität. 
15. März. (Baden.) II. Kammer: genehmigt das Finanz- 
gesetz ohne Widerspruch, fordert dagegen Vereinfachung des Ver- 
waltungsorganismus. 
  
  
 
	        

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