Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Multivolume work

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
Author:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen_band_1
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen.
Subtitle:
Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis.
Author:
Anschütz, Gerhard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Volume count:
1
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Scope:
671 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Appendix

Title:
Zweiter Anhang. Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Kommissions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)
  • Title page
  • Meinem Freunde Erich Marcks.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Introduction
  • Kommentar zu der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Die Eingangsformel.
  • Titel I. Vom Staatsgebiete.
  • Titel II. Von den Rechten der Preußen.
  • Erster Anhang. (Zu Seite 36 ff.) Erster Entwurf (Urentwurf) der preußischen Verfassungsurkunde, dem König vom Staatsministerium vorgelegt mit Bericht vom 15. Mai 1848. Mit den Bemerkungen König Friedrich Wilhelms IV.
  • Zweiter Anhang. Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Kommissions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
  • Advertising

Full text

Sweiter Anhang. 
Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Ko 
missions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten 
Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. 
I. Die Regierungs-Dorlage vom 20. Mai 1848. 
Berfassungs-Gesetz für den Preußischen Staat. 
Wrr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen usw. 
usw. tun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir mit den nach dem Wahl- 
gesete vom 8. April 1848 gewählten und demnächst von Uns zusammenberufenen 
ertretern Unseres getreuen Volks für Unsere zum deutschen Bunde gehörigen 
Lande die nachfolgende Verfassung vereinbart haben, welche Wir demnach zur 
Kenntnis für Unsere getreuen Untertanen und für Jedermann zur gebührenden 
Nachachtung hierdurch verkünden: 
Titel I. Von dem Staatsgebiet. 
§s# 1. Alle Landesteile der Preußischen Monarchie in ihrem gegenwärtigen 
Umfange mit Ausschluß der einer besonderen nationalen Reorganisation und 
Verfassung vorbehaltenen Teile des Großherzogtums Posen, bilden das zum 
deutschen Bunde gehörige preußische Staatsgebiet. 
#§ 2. Die Grenzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein Gesetz ver- 
ändert werden. 
Titel II. Von den Rechten der Preußischen Staatsbürger. 
#*# 3. Die Bedingungen für die Erwerbung und den Verlust des preußischen 
Staatsbürger-Rechts werden durch das Gesetz bestimmt. 
8 4. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich. 
* 5. Allen Staatsbürgern ist die persönliche Freiheit gewährleistet. Kein 
Staatsbürger darf anders, als in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen 
verhaftet werden. 
z 6. Die Wohnung ist unverletzlich. Das Eindringen in dieselbe ist nur 
in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen gestattet. 
87. Kein Staatsbürger darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. 
z 8. Das Eigentum kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles in den 
durch das Gesetz festgestellten Formen gegen Entschädigung entzogen oder be- 
schränkt werden. 
5 0. Die Strafe der Vermögens-Konfiskation findet nicht statt. 
* 10. Die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem 
religiösen. Glaubens-Bekenntnisse. Allen Staatsbürgern ist die Freiheit gemein- 
samer Religions-lung gestattet, so weit dadurch weder ein Strafgesetz übertreten, 
noch die öffentliche Sicherheit, die Ordnung oder Sittlichkeit verletzt oder ge- 
fahrdet wird.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Appendix

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment