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Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
Author:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen_band_1
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen.
Subtitle:
Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis.
Author:
Anschütz, Gerhard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Volume count:
1
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Scope:
671 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Introduction

Chapter

Title:
II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die oktroyierte Verfassung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)
  • Title page
  • Meinem Freunde Erich Marcks.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Vorgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • 1. Die Märzereignisse und Märzverheißungen von 1848.
  • 2. Die Entstehung der ersten Entwürfe: des Urentwurfs vom 15. Mai und der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848.
  • 3. Die Nationalversammlung.
  • 4. Die oktroyierte Verfassung.
  • 5. Die Revision.
  • Kommentar zu der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Die Eingangsformel.
  • Titel I. Vom Staatsgebiete.
  • Titel II. Von den Rechten der Preußen.
  • Erster Anhang. (Zu Seite 36 ff.) Erster Entwurf (Urentwurf) der preußischen Verfassungsurkunde, dem König vom Staatsministerium vorgelegt mit Bericht vom 15. Mai 1848. Mit den Bemerkungen König Friedrich Wilhelms IV.
  • Zweiter Anhang. Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Kommissions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
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Full text

Entstehung des Oktroyierungsgedankens. 47 
wortlichen Ratgeber zum ersten Male der Gedanke nahegelegt, nicht 
nur die Nat Ver aufzulösen, sondermn auch gleichzeitig eine Verfassung 
zu oktroyieren. Als Sprecher scheint der Flügeladjutant Edwin 
v. Manteuffel figuriert zu haben. Er überreichte dem Könige (am 11. 
Sept. oder kurz vorher, das Schriftstück ist nicht datiert) einen selbst- 
geschriebenen Entwurf zu einem „Aufruf an mein Volk“, worin der 
König kundtut, daß er die Nat Vers, deren Tätigkeit zur „Auflösung 
der inneren Ordnung, Störung der allgemeinen Wohlfahrt, Verfall 
unseres Ansehens, Herabwürdigung des preußischen Namens“ geführt 
habe, auflöse und, „um einen einigermaßen haltbaren Zustand herzustellen“, 
eine Verfassung oktroyiere — „proklamiere“", wie es wörtlich 
heißt —, „von der Wir überzeugt sind, daß sie den Wünschen Unseres 
getreuen Volkes im allgemeinen genug tut“". Am Schluß verheißt der 
König, zum Oktroyierungs- den Revisionsgedanken gesellend: „Jeder 
Punkt der von Uns gegebenen Verfassung soll einer Revision durch 
die nun zu wählende Versammlung unterworfen werden“, — worauf 
dann noch ein Appell an die Wähler folgt, ihre Stimmen nur „ver- 
ständigen, gemäßigten und dem Staate ergebenen Männern“ zu geben. 
Der König hat diesen Entwurf Manteuffels zwar nicht formell 
genehmigt, aber — wie aus einer eigenhändigen, vom 11. September 
datierten, Randbemerkung zu dem Schriftstück hervorgeht — grund- 
sätzlich gutgeheißen und insbesondere den Oktroyierungsgedanken als 
„Bedingung“ bezeichnet, unter der er ein neues Ministerium bilden 
werde. Die Bedingung scheint dann aber, als die Neubildung in 
Gestalt des Ministeriums Pfuel erfolgte (21. Sept.), nicht ausgesprochen 
und der ganze Plan, Auflösung, Oktroyierung, Aufruf an das Volk, 
zurückgestellt worden zu sein, wenigstens ist während der Dauer des 
Ministeriums Pfuel davon nicht weiter die Rede, was auch bei der 
nachgiebigen, jedem aktiven Vorgehen in der Verfassungsfrage abge- 
neigten Gesamthaltung dieses Kabinetts nicht verwunderlich erscheint. 
Erst unter dem folgenden Ministerium Brandenburg (seit dem 8. No- 
vember, val. oben 43) erwacht der Oktroyierungsgedanke aufs neue, 
diesmal aber nicht bei den unverantwortlichen, sondern bei den verant- 
wortlichen und amtlichen Ratgebern des Königs, im Schoße des Staats- 
ministeriums. Und nun zeigt sich die seltsame, aber bei der 
wandelbaren Natur Friedrich Wilhelms nicht unerklärliche Erscheinung, 
daß der König die Idee der Oktroyierung, auf die er wenige Wochen 
vorher bereitwilligst eingegangen war, jetzt zunächst aufs schärfste be- 
kämpft, ja gerade zu verabscheut, — ein Abscheu, der freilich nicht nur dem 
Oktroyierungsgedanken als solchen, sondern vor allem dem galt, was
	        

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