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Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
Author:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen_band_1
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen.
Subtitle:
Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis.
Author:
Anschütz, Gerhard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Volume count:
1
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Scope:
671 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Introduction

Chapter

Title:
II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die oktroyierte Verfassung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)
  • Title page
  • Meinem Freunde Erich Marcks.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Vorgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • 1. Die Märzereignisse und Märzverheißungen von 1848.
  • 2. Die Entstehung der ersten Entwürfe: des Urentwurfs vom 15. Mai und der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848.
  • 3. Die Nationalversammlung.
  • 4. Die oktroyierte Verfassung.
  • 5. Die Revision.
  • Kommentar zu der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Die Eingangsformel.
  • Titel I. Vom Staatsgebiete.
  • Titel II. Von den Rechten der Preußen.
  • Erster Anhang. (Zu Seite 36 ff.) Erster Entwurf (Urentwurf) der preußischen Verfassungsurkunde, dem König vom Staatsministerium vorgelegt mit Bericht vom 15. Mai 1848. Mit den Bemerkungen König Friedrich Wilhelms IV.
  • Zweiter Anhang. Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Kommissions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
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Full text

Die Gründe der Oktroyierung. 51 
der Kamarilla, voran die Generale Gerlach und Rauch, die man sich 
ja im übrigen sehr gut als Wortführer borussischer Abgeneigtheit gegen 
das „Aufgehen in Deutschland“ denken könnte, ist hier nicht zu denken, 
denn sie standen in der Oktroyierungsfrage auf der Seite des Königs. 
Bleiben also nur die Minister, Graf Brandenburg und seine Amtsge- 
nossen. Daß diese die eigentlichen Träger des Oktroyierungsgedankens 
gewesen sind, ist oben gezeigt worden. Lagen ihre Motive aber wirk- 
lich da, wo Meinecke sie sieht? Die Quellen enthalten nichts, was zu 
dieser Vermutung zwingt oder auch nur dazu berechtigt. Bis zum 
Beweis des Gegenteils ist doch wohl anzunehmen, daß der Blick der 
Minister, als sie die Oktroyierung anrieten und durchsetzten, auf die 
zu nächstliegenden Staatsnotwendigkeiten gerichtet war, auf das 
Hemd, nicht auf den Rock, nach innen und nicht nach außen. Die 
innere Lage des preußischen Staates war, so wie sie um die Zeit der 
Oktroyierung ging und stand, unhaltbar, unhaltbar geworden durch die 
monatelange Verzögerung des Verfassungswerkes, durch die Tat= und 
Entschlußlosigkeit der seit dem Frühjahr 1848 einander abwechselnden 
Ministerien, von denen keines imstande gewesen war, den Radikalismus 
der Nat Vers zu besiegen, den im Lande immer noch fortschwelen- 
den, immer wieder aufflammenden Brand der Revolution zu löschen. 
Der Staat stand, wie es in einem von der Regierung gleich nach der 
Oktroyierung (6. Dez. 1848) zu deren Rechtfertigung verfaßten und 
verbreiteten Flugblatt heißt, da „mit halbgebrochener Kraft zwischen 
Absolutismus und Anarchie in ungewissem Schwanken“. So ging es 
nicht weiter und es gab da, nachdem die Lage seit Monaten immer 
mehr verfahren war, auch kein Abwarten und kein Stehenbleiben mehr, 
sondern nur die Wahl zwischen zwei Wegen: entweder zurück zum Ab- 
solutismus oder vorwärts zum Konstitutionalismus. Die Entscheidung 
konnte für eine Regierung wie die des Grafen Brandenburg nicht 
zweifelhaft sein. Dieses Ministerium hatte sich, bei aller Betonung der 
Staatsautorität und des rücksichtslosen Gegensatzes zur Revolution unbe- 
dingt auf die endliche Erfüllung der Märzverheißungen festgelegt: es 
konnte nur den zweiten der beiden Wege wollen. Und weil es ihn 
gehen wollte, mußte es sich entschließen, ihn ohne die Nat Vers zu gehen, 
denn eine Verständigung mit ihr war, bei dem ausartenden Radikalis- 
mus ihrer Mehrheit ebenso ausgeschlossen, wie eine Unterwerfung unter 
die Tendenzen dieser Mehrheit. So blieb für eine ehrlich monarchische und 
zugleich ehrlich konstitutionelle Regierung — und eine solche ist das Ministe- 
rium Brandenburg immer gewesen — nichts übrig, als der Verzicht auf 
den Vereinbarungsgedanken, der Weg der Oktroyierung. Die 
4
	        

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