Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_des_oe_rechts
Title:
Archiv des öffentlichen Rechts.
Editor:
Mayer, Otto
Mendelssohn Bartholdy, Albrecht
Piloty, Robert
Laband, Paul
Place of publication:
Tübingen
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
archiv_des_oe_rechts_37
Title:
Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band.
Volume count:
37
Publisher:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
Scope:
513 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neue Probleme des Körperschaftsrechts und speziell des Bundesstaates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv des öffentlichen Rechts.
  • Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Druckfehlerberichtigungen.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Zur Selbstverwaltung der Krankenkassen.
  • Ein Beitrag zum deutschen und österreichischen Notverordnungsrechte im Kriege.
  • Die Rechtseinheit des österreichischen Staates. Eine staatsrechtliche Untersuchung auf Grund der Lehre von der lex posterior.
  • Die Entziehung staatlicher Orden und Ehrentitel in Preußen.
  • "Verfügungen" über deutsches Staatsgebiet.
  • Die Grundlagen des deutschen Militärversorgungsrechts.
  • Neue Probleme des Körperschaftsrechts und speziell des Bundesstaates.
  • Die Haftbarkeit des Fürstlich-Lippeschen Dömänen-Fiskus als Rechtsnachfolger des säkularisierten, zum früheren Fürstbistum Paderborn gehörigen Jesuitenklosters Falkenhagen.
  • Das Landtagswahlrecht im Fürstentum Liechtenstein.
  • Kriegsvölkerrechtliche Betrachtungen.
  • Miszellen. Zur Frage der Option.
  • Literatur.
  • Preisausschreiben zur Verwaltungsreform in den Thüringischen Staaten.
  • Register.

Full text

— 379 — 
Rechtsphilosophie*) vonnöten. Ohne diese Grundbedingung hat es keinen 
Sinn, an Einzelnkonstruktionen zu schreiten oder dieselben (resp. ihre „Halt- 
barkeit“) an der Praxis dieses oder jenes positiven Rechtes zu erproben; 
denn hiedurch wird die allgemeine Konfusion womöglich nur noch erhöht. 
Es ist daher zu bedauern, daß die meisten Schriftsteller gerade diesen prin- 
zipiellen Fragen aus dem Wege gehen, indem sie behaupten, daß auf die- 
selben „nicht eingegangen werden kann“ (vgl. die LAYE&sche Anmerkung 
auf S. 19), daß für sie „an diesem Orte kein Raum sei“ u. ähnl. Der Re- 
ferent hatte z. B. bei der Lektüre der durchaus trefllichen Ausführungen 
LAYERs auf S. 17 u. 18 das Gefühl, daß der Verfasser wohl imstande ge- 
wesen wäre, auf derartige prinzipielle Fragen mit Aussicht auf Erfolg ein- 
zugehen. 
Die Inkonsequenz, welche allen üblichen Konstruktionen des Vertrages 
a contr. der Vereinbarung resp. des Gesamtaktes, sowie den geläufigen 
Theorien vom Verwaltungsakt (hiezu wäre als zivilprozessuales Gegenstück 
die Lehre vom Gerichtsurteil anzuführen) anhaftet, hat ihren eigentlichen 
Grund in der kausalen Betrachtungsweise. Subjektive Pflichten 
und Rechte resp. Rechtsverhältnisse werden als „erzeugt“, „bewirkt“ usw., 
kurz als Wirkung einer Ursache betrachtet. Diese bewirkende Ur- 
sache wird dann in verschiedenen „Akten* gesucht: einmal ist es das 
Rechtsgeschäft des Privaten (die Willenseinigung im Vertrage usw.), das 
anderemal eine Willensemanation der Behörde (Verwaltungsakt, Gerichts- 
urteil), mitunter wohl auch eine bloße Tatsache a contr. einer Willens- 
emanation (z. B. ein Blumentopf fällt vom offenen Fenster, verletzt einen 
Passanten und „erzeugt“ somit ein Schadenersatz-Rechtsverbältnis); schließ- 
lich wird in der Rechtsnorm resp. Rechtsordnung eine Art causa remota 
des betreffenden „erzeugten“ Rechtsverhältnisses erblickt, da man einsieht, 
daß ohne diese das Rechtsverhältnis nicht „entstanden“, „bewirkt“, „er- 
zeugt worden“ wäre. Neben den erwähnten „erzeugenden® Emanationen 
gibt es auch solche, die nichts „erzeugen“, sondern nur „deklarieren* — 
und dies gibt den Anlaß zu der durchaus unklaren Lehre von den kon- 
stitutiven und deklaratorischen Akten, die, wie es schon 
heutzutage in der Rechtswissenschaft Mode ist, von den Publizisten und 
Z vilisten ganz unabhängig von einander ausgebaut wird, und daher zu 
ganz disparaten Ergebnissen führt. (Man vgl. z. B. die WachHsche Lehre 
mit den Theorien von O. MAYER, KORMANN, TEZNER usw.; diese Diskre- 
panz mit dem Unterschiede zwischen dem Öffentlichen und privaten Recht 
erklären resp. entschuldigen zu wollen, ist zwar ein an sich harmloses 
Vergnügen, entbehrt aber insolange der Beweiskraft, ala es nicht gelingt, 
auf diesen Unterschied des näheren „einzugehen®.) 
Dem hier gerügten kausalen Gedankengange gegenüber sei folgen- 
des dem Leser zur geneigten Erwägung anheimgestellt: Die kausale 
Betrachtungsweise hat innerhalb der theoretischen Rechtserkenntnis eben-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.