Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_des_oe_rechts
Title:
Archiv des öffentlichen Rechts.
Editor:
Mayer, Otto
Mendelssohn Bartholdy, Albrecht
Piloty, Robert
Laband, Paul
Place of publication:
Tübingen
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
archiv_des_oe_rechts_37
Title:
Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band.
Volume count:
37
Publisher:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
Scope:
513 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Miszellen. Zur Frage der Option.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv des öffentlichen Rechts.
  • Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Druckfehlerberichtigungen.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Zur Selbstverwaltung der Krankenkassen.
  • Ein Beitrag zum deutschen und österreichischen Notverordnungsrechte im Kriege.
  • Die Rechtseinheit des österreichischen Staates. Eine staatsrechtliche Untersuchung auf Grund der Lehre von der lex posterior.
  • Die Entziehung staatlicher Orden und Ehrentitel in Preußen.
  • "Verfügungen" über deutsches Staatsgebiet.
  • Die Grundlagen des deutschen Militärversorgungsrechts.
  • Neue Probleme des Körperschaftsrechts und speziell des Bundesstaates.
  • Die Haftbarkeit des Fürstlich-Lippeschen Dömänen-Fiskus als Rechtsnachfolger des säkularisierten, zum früheren Fürstbistum Paderborn gehörigen Jesuitenklosters Falkenhagen.
  • Das Landtagswahlrecht im Fürstentum Liechtenstein.
  • Kriegsvölkerrechtliche Betrachtungen.
  • Miszellen. Zur Frage der Option.
  • Literatur.
  • Preisausschreiben zur Verwaltungsreform in den Thüringischen Staaten.
  • Register.

Full text

— 41 — 
Was als Verlegung des \Wohnsitzes mit Niederlassung anzusehen 
ist, bestimmt sich nach den Gesetzen des abtretenden Landes, in das 
sich die Optanten begeben und durch die ihre Existenz reguliert wird. 
Auf den Verkaufszwang für Liegenschaften kann nach den bis- 
herigen Erfahrungen verzichtet werden. Sollte er jedoch in einem Options- 
vertrage eingeführt werden, so ist dafür zu sorgen, daß der Optant vor 
allzugroßen wirtschaftlichen Verlusten bewahrt wird, aber anderer- 
seits durch den Krieg keinen Konjunktur-Gewinn erlangt. Die Liegen- 
schaften müssen demnach von dem erwerbenden Staat übernommen 
werden und zwar nach dem gemeinen \Vert, den das Grundstück im 
Jahre 1913 gehabt hat. Für die Festsetzung des \Vertes kann das 
deutsche Enteignungsgesetz zu Muster genommen werden. Der Wert 
ist zunächst im Verwaltungswege festzusetzen; gegen den Bescheid ist 
der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten zulässig. 
D. Welche Stellung haben die zu Optionen Berechtigten bis zur 
Abgabe der Optionserklärung? Sind sie bis zu diesem Zeitpunkte noch 
als Bürger des abtretenden Staates anzusehen oder werden sie sofort 
mit der Ratifizierung des Abtretungsvertrages Bürger des erwerbenden 
Staates und können sie nur auf diese Eigenschaft verzichten? Die 
Entscheidung der Frage ist von staatsrechtlicher, zivilrechtlicher 
und strafrechtlicher Bedeutung. Sie muß im Vertrage entschieden 
werden und zwar aus praktischen Gründen dahin, daß die Bewohner 
Bürger des abtretenden Landes bleiben nnd diese Eigenschaft erst 
verlieren, wenn sie die Optionsfrist ungenutzt verstreichen lassen. 
E. Selbst wenn der Optionsvertrag noch so sorgfältig ausgearbeitet 
wird, sind Streitigkeiten möglich. Die Schwierigkeit der Auslegung 
liegt nicht nur in der verwickelten Natur der Frage und der Verschie- 
denheit der Rechtsgrundsätze, sondern auch darin, daß die Leidenschaften 
noch nicht abgekühlt sind und politische Erwägungen allzu leicht mit- 
sprechen können. 
Die Auslegung des Vertrages sollte im Streitfalle auf Antrag der 
beteiligten Staaten oder auch nur eines der beteiligten Staaten einem 
internationalen Schiedsgericht zur Entscheidung unterbreitet werden. 
Zeit über die Grenze zu gehen, um mit einer Bescheinigung eines Maire 
zurückzukehren, daß sie in seinem Sprengel wohnen.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.