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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_002
Title:
Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band.
Editor:
Laband, Paul
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Freiburg i. B.
Publishing house:
J. C. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.
  • Title page
  • Meinem Vaterland zur Warnung.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • I. Geschichtliche Entwicklung.
  • II. Kriegsvorbereitung.
  • III. Kriegsausbruch.
  • IV. Kriegsnachrichtendienst in den neutralen Ländern.
  • V. Auf den Kriegsschauplätzen.
  • Allgemeines.
  • Der russische Kriegsschauplatz.
  • Der Balkan.
  • Die Türkei.
  • Österreich-Ungarn.
  • Der westliche Kriegsschauplatz.
  • VI. Im Heimatgebiet.
  • VII. Die Ergebnisse.
  • VIII. Nach dem Kriege.
  • IX. Spione und Landesverräter.
  • X. Rückblick und Ausblick.

Full text

Kriegsvorbereitung 41 
und Admiralstabs gelang es erst nach langen Bemühungen, eine Ver- 
schärfung des Spionagegesetzes herbeizuführen und den Einsatz besonders 
geschulter Polizeikräfte gegen die Spionage zu erreichen. Die Politik 
arbeitete nur für den Frieden, und vergaß darüber, sich für den Krieg 
einzurichten. Die Kriegführung und alles, was damit zusammenhing, 
wurde eben als eine ausschließlich militärische Angelegenheit betrachtet, 
wobei die politischen Faktoren ängstlich darüber wachten, daß nicht etwa 
die obersten militärischen Behörden sich mit der Politik beschäftigten. 
Die Aburteilung gefangener Spione oder überführter Landesverräter 
fand stets unter Ausschluß der Offentlichkeit statt. Nur Vertreter des 
Generalstabs, des Admiralstabs, des preußischen Kriegsministeriums 
und des Reichsmarineamts nahmen als Sachverständige an den Ver- 
handlungen teil. So gewannen nur diese „unpolitischen“ Behörden einen 
ummittelbaren Einblick in die Kriegsvorbereitungen der Nachbarstaaten. 
Der Reichstag aber brachte den militärischen Warnungen tiefes Miß- 
trauen entgegen. Er stemmte sich gegen jeden Einfluß der Militär- 
behörden auf die Polizei in der Befürchtung, daß dies politischen Zwecken 
dienen könne. Deutschland hatte ein Reichsheer, eine Reichsmarine. 
Die Spionageprozesse wurden vor dem Reichsgericht verhandelt. Aber 
eine Reichspolizei hatte Deutschland nicht. Die Bundesstaaten hatten 
die Polizeihoheit und waren nicht geneigt, irgendetwas davon abzugeben. 
Die Grenzen von fünf großen einzelstaatlichen Polizeigebieten durchzogen 
Deutschland. Unter diesen Umständen konnte die deutsche Polizei wohl 
gewissenhaft einzelnen Spionagefällen nachgehen, zu großzügiger Orga- 
nisation wie beim Gegner fehlte ihr aber die Möglichkeit. Deutschland 
verdankte also die Aufdeckung der Spionage vor dem Kriege weniger 
seiner guten Abwehrorganisation als der Fülle der Spionage selbst.
	        

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