Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 121 — 
Amte und wahre die Amtsgeheimnisse, weil ihm dies vom Dienst- 
herrn zu tun befohlen ist?. 
Meines Erachtens ist gleichwohl eine selbständige Treupflicht 
zu statuieren, aber sowohl ihr Inhalt als ihr Existenzgrund 
scheint mir ein anderer zu sein, als von ihren Verteidigern an- 
genommen wird. 
ı Die rechtliche Natur des Staatsdienstes, Annalen des deutschen Reiches 
1885 S. 86 und 87. Der Genannte unterscheidet: 1. Die Dienstpflicht als 
Pflicht der Bereitwilligkeit zur Dienstleistung; ihr untergeordnet ist die 
Amtspflicht, die sich wieder spaltet in a) Pflicht zur wirklichen Arbeits- 
leistung, b) zur Gewissenhaftigkeit in der Amtsführung, c) zur Amtsresidenz, 
d) zum Gehorsam gegen rechtmässige Dienstbefehle 2. Pflicht zur Wah- 
rung des Amtsgeheimnisses. 3. Pflicht zur Führung eines achtungswürdigen 
Lebens. Nach der im folgenden entwickelten Ansicht ist die Amtspflicht 
lediglich in Gehorsamspflicht und Treupflicht einzuteilen, da sich die Pflich- 
ten sub a) und c) zu der sub d) nur wie selbstverständliche Mittel zum 
Zwecke verhalten, während die sub b) sich auf die Art der Erfüllung der 
Gehorsamspflicht bezieht, also dieser gewiss nicht selbständig gegenüber- 
steht. — Unter den Vertretern der selbständigen Treupflicht ist LABAND, 
Staatsrecht I S. 419 hervorzuheben, der der Treupflicht zwar vorzugsweise 
ethischen Charakter beilegt, dieselbe aber in seiner Aufzählung der Beamten- 
pflichten noch vor der Gehorsamspflicht anführt — offenbar, um die von 
ihm behauptete Analogie zwischen Vassalität und Dienstverhältnis auch in 
diesem Punkte zum Ausdruck zu bringen. Als Spezialfall der Treupflicht 
der Staatsangehörigen behandelt die Treupflicht der Beamten GAREIS All- 
gemeines Staatsrecht S. 145. Das Moment der Uneigennützigkeit (Verbot 
der Geschenkannahme in Amtssachen) betont namentlich .ULBRICH Oester- 
reichisches Staatsrecht S. 192. Von den Gegnern sei noch erwähnt SEYDEL, 
Bayerisches Staatsrecht im Handbuch des öffentlichen Rechtes S. 115, der 
die Treupflicht als juristisch nicht fassbar bezeichnet und darin nur eine 
Ausdrucksform der allgemeinen Dienstpflicht erblickt, den Dienst im Inter- 
esse des Dienstherrn also vor allem nicht zu dessen Schaden zu versehen. 
Dass am häufigsten die Verschwiegenheit als Inhalt der Treupflicht bezeichnet 
wird, hängt offenbar damit zusammen, dass als typischer Fall der Untreue 
die Preisgebung anvertrauter Geheimnisse d. i. der Verrat gilt, ein Aus- 
druck, der dann weiterhin auch für solche Fälle von Untreue gebraucht 
wird, in denen von einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht keine Rede 
sein kann. Man denke insbesondere an das Verbrechen des Hochverrutes, 
das nach der Definition der $$ 80 und 81 des deutschen Strafgesetzbuches 
mit dem Verrat in jenem engeren Sinne nicht das geringste zu tun hat.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.