Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 160 — 
ter which is allowed by comity of nalions“.) Das Asyl ist eine 
Ausnahme, die deshalb, wenn auch eine dringende Forderung 
der Humanität, strikt interpretiert werden muss und im übrigen mit 
den Grundgedanken der Neutralität nicht in Widerspruch stehen 
darf. „Längerer“ Aufenthalt im neutralen Hafen würde ein Kriegs- 
schiff dem Angriff des Gegners entziehen und ihm Schutz ge- 
währen, der eine Parteinahme des neutralen Staates in sich 
schlösse. Daher beschränkt die heutige auf englischer Grund- 
lage beruhende überwiegende Praxis, die aber z. B. von Frank- 
reich nicht angenommen ist, den Aufenthalt grundsätzlich auf 
24 Stunden!. Gestattet wird regelmässig die Vornahme der 
unbedingt notwendigen Reparaturen und die Einnahme der not- 
wendigsten Menge an Proviant, Wasser und Kohlen. Ver- 
boten ist — und darüber besteht Einstimmigkeit — die Ein- 
nahme von Munition jeder Art, die kriegsmässige Vervollkomm- 
nung des Schiffes, Ergänzung der Besatzung und Benutzung der 
neutralen Gewässer als Basis maritimer Operationen wider den 
Feind. Zu beachten ist jedoch, dass ein neutraler Staat be- 
rechtigt ist, seine Häfen den Kriegsschiffen der Kriegsparteien 
ganz zu verschliessen, den Fall von reläche forc&e ausgenommen, 
wie dies mehrfach, besonders seitens der nordischen Staaten, ge- 
schehen ist. 
Die Neutralitätspflicht ist der höhere Gesichtspunkt, von 
dem aus alle diese Fälle zu betrachten sind. Keine Stärkung 
der Kriegstüchtigkeit in neutralem Hafen ist ein aus der 
Neutralität fliessender Grundsatz, der Ausnahmen nicht kennt. 
Die Asylgewährung darf hiermit nicht im Widerspruch stehen ; 
hier ist vielmehr Erhaltung und Wiedergewährung der See- 
tüchtigkeit (seaworthiness) das Schlagwort, international zu- 
! In der Tagespresse ist Frankreich der Vorwurf gemacht worden, es 
habe in seinen Häfen den russischen Schiffen zu Unrecht lünger als 24 
Stunden Asyl gewährt. Aber man vergisst, dass die Staaten an das Völ- 
kerrecht, und nicht an britische Regeln gebunden sind.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.