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Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 114 — 
die Gresamtaktstheorie, die, von BINDING vorbereitet und von 
KUNTZE weitergebildet!, es unternahm, den Anhängern der reinen 
Tatsächlichkeit der Staatsschöpfung das Feld streitig zu machen. 
Diese neue Theorie hat bei namhaften Schriftstellern Beifall ge- 
funden. Selbst LaBAnD ? bekennt sich zu ihr, und FLEINER® hat 
mit ihrer Hilfe die Entstehung des schweizerischen Bundesstaates 
als einen Rechtsprozess erweisen wollen. Eine kurze Darstellung 
der Kuntze’schen Theorie* und eine kritische Würdigung ihrer 
Bedeutung für das Verstehen der Bundesstaatsschöpfung dürfte 
‚des Interesses nicht entbehren. 
Was ist der „Gesamtakt“ und inwiefern soll er die Lösung 
des in Frage stehenden Problems geben? 
Der Gesamtakt ist ein neuer Rechtsbegriff, dem KUNTZE 
zur wissenschaftlichen Anerkennung verhelfen möchte. Seine 
bisherige Abwesenheit soll eine empfindliche Lücke in unserem 
dogmatischen Rechtssystem gelassen haben. Erscheinungen von 
der allergrössten Tragweite lassen sich mit ihm erklären. Er 
hat mit dem Vertrag gemein, dass auch er auf Vereinigung 
mehrerer Willen zielt. Während jedoch dem Vertrag die Wil- 
lensbindung spezifisch ist, eignet dies Moment dem Gesamt- 
akt nicht. Im Willensinhalt ist das Kriterium zu suchen: der 
Vertrag bezweckt regelmässig eine Rechtswirkung unter den Par- 
teien, der Gesamtakt hingegen zielt auf eine Rechtswirkung ausser- 
halb der Beteiligten. Diese stellen sich nicht wie die Vertrags- 
parteien einander gegenüber, sondern neben einander. „Sie stehen 
Studie über „Die Entstehung des belgischen Staates und des Norddeutschen 
Bundes“, Heft 1 der „Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und VÖl- 
kerrecht“, herausgegeben von ZORN und Stıeß-SomLo. Tübingen (Mohr). 1905. 
i Vgl. darüber die sorgfältige Untersuchung von GLEITSMANN im Ver- 
waltungsarchiv Bd. X S. 897 f£. 
? Das Staatsrecht des deutschen Reiches. 4. Aufl. 1901. S. 32. 
8 Die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates im Jahre 1848. 
Basel. 1898. S. 36 ff. 
« Kunzze, Der Gesamtakt, ein neuer Rechtsbegriff. Leipzig. 1892. (Fest- 
gabe für Otto Müller.)
	        

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