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Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

- 19 — 
Und in der Tat stellen gewisse nichtdeutsche Gruppen der 
preussischen Gesamtbevölkerung einen Machtfaktor dar, der das 
öffentliche Leben des preussischen Staates auf das nachhaltigste 
beeinflusst. Einige statistische Daten werden dies allgemein be- 
kannte Faktum doch in noch helleres Licht zu setzen vermögen. 
An Erhebungen, wie sich das numerische Verhältnis des 
deutschen und des fremdsprachigen Elements zur Gesamtzahl 
der in Preussen wohnenden preussischen Staatsangehörigen stellt, 
scheint es leider zu fehlen, das amtliche Quellenwerk des Kö- 
niglichen statistischen Büreaus in Berlin unterscheidet wenigstens 
unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit nur die ein- 
heitliche Masse der deutschen Reichsangehörigen von den Reichs- 
ausländern, für beide Gruppen sind dann die zahlenmässigen 
Anteile der verschiedenen Nationalitäten gebucht. Doch lassen 
sich auch schon aus diesen Angaben Tatsachen ableiten, die uns 
weiter helfen. Die Statistik lehrt uns nämlich #!, dass am 1. De- 
zember 1900 von den 34472509 Einwohnern des Königreichs 
Preussen 34104221 Personen deutsche Reichsangehörige und 
368288 Reichsausländer waren. Von ihnen interessieren uns 
hier nur die Angehörigen des deutschen Reiches, denn nur sie 
können für die Ausübung politischer Rechte innerhalb des preus- 
sischen Staates in Frage kommen. Die im Königreich Preussen 
domizilierenden Reichsangehörigen nun setzen sich zusammen aus 
30 227 258 Einwohnern deutscher Nationalität und 3 876 963 Per- 
sonen, die sich zu anderen Nationen bekennen. Die letztere 
Masse zerfällt ihrerseits in fünf Gruppen, nämlich in nichtdeutsche 
Germanen, Slaven, Lettoslaven, Lateiner und sonstige Rassen, 
jede Gruppe umfasst wiederum mehrere Unterabteilungen, die sich 
1 Vgl. zum Folgenden: Preussische Statistik (Amtliches Quellenwerk), 
her. in zwanglosen Heften vom Kgl. statistischen Büreau in Berlin. Heft 177. 
Die endgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 im 
preussischen Staate. 1. Teil. Berlin 1908. 3. Teil. Die Muttersprache. Berlin 
1902. Ferner: K. Brimer, Die Völkerschaften Preussens: Deutsche Erde, 
her. von P. LaucHans. 8. Jahrgang. Heft 1. Gotha 1904. 8. 2 ff. 
2*
	        

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