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Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Quellen und Entscheidungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 306 — 
WILHELM KAUFMAnN: Welt-Zuckerindustrie und internationales und 
koloniales Recht. Berlin 1904. FRANZ SIEMENROTH, XVI u. 612 S. 8. 
Die Brüsseler Zuckerkonvention vom 5. März 1902, ihre Entwicklungs- 
geschichte wie ihre international-wirtschaftliche und international-rechtliche 
Bedeutung bilden den Ausgangspunkt, aber nicht den wesentlichsten Inhalt 
dieses umfangreichen und gehaltvollen Werkes. Wohl wird das gesamte, 
mit jener Konvention unmittelbar zusammenhängende Material nach allen 
Seiten hin mit erschöpfender Gründlichkeit behandelt; doch ist diese Be- 
arbeitung dem Verfasser nicht Selbstzweck, vielmehr dient sie ihm als Pa- 
radigma, um seine markante Stellung zu einem der wichtigsten Grund- 
probleme des Völkerrechts, ja der Rechts- und Staatslehre überhaupt zu 
deutlicher. Anschauung zu bringen. Die methodische Regel des Fortschrei- 
tens vom Besonderen zum Allgemeinen ist hier ganz vortrefflich durchge- 
führt; und auch die Auswahl gerade. dieses Paradigmas ist eine ausseror- 
dentlich glückliche. Kaum ein anderes Spezialgebiet der wirtschaftspoliti- 
schen Gesetzgebung und internationalen Vertragsschliessung bietet eine so 
reiche Fülle von Perspektiven auf allgemeine Probleme der nationalen und 
internationalen Wirtschaftspolitik und Rechtsbildung wie diese Rechtege- 
schichte des Zuckeres. 
Schon die Tatsache, dass dem ursprünglich alleinherrschenden kolo- 
nialen Rohrzucker in der sich gewaltig entwickelnden kontinenta- 
len Rübenzuckerindustrie eine überlegene Konkurrenz erwuchs, führt zu be- 
deutungsvollen Ausblicken auf die kolonialrechtliche und die kolonial- und 
weltwirtschaftliche Entwicklung, auf die rechtlichen und wirtschaftlichen 
Verschiedenheiten. des Verhältnisses von Mutterländern und Kolonien, sowie 
ihres Verbandes gegenüber dem Auslande. Welche grossen prinzipiellen 
und praktischen Schwierigkeiten diese Fragen ganz allgemein in sich bergen, 
das hat sich in dem Zolikonflikt zwischen Deutschland einerseits, England 
und Kanada andrerseits gezeigt; wie denn auch ein mit jenen Fragen in- 
nigst zusammenhängendes Problem heute im Mittelpunkt des innern poli- 
tischen Lebens in England steht, zu dessen Bezeichnung die Nennung des 
Namens CHAMBFRLAIN genügt. 
Kein instruktiveres Schulbeispiel für alle denkbaren Widersinnigkeiten 
der Fiskalpolitik liesse sich ersinnen, als es die Wirklichkeit in der Ge- 
schichte der Zuckerbesteuerung und der mit ihr zusammenhängenden fiska- 
lischen und wirtschaftspolitischen Massregeln bietet; es ist das Pferd mit 
sämtlichen ädilizischen Mängeln. Nichts ist unversucht geblieben, was zwi- 
schen den beiden Extremen, der Erdrosselungssteuer und einem den Steuer- 
ertrag zugunsten der Exportindustrie ruinierenden Prämiensystem, liegt, in 
diesem bellum omnium contra omnes : des schwerfälligen Steuerfiskus gegen 
die. leichtfüssige industrielle Technik, des kolonialen Zuckerrobres gegen die 
kontinentale Zuckerrübe, der Produktion gegen den Konsum, der nationalen
	        

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