Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 4065 — 
rechtsgeschäftlichen Erklärung oder auf einem Rechtssatze direkt 
beruht. Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, wonach sich die 
völkerrechtliche Persönlichkeit als verbindlich erklärt für das 
Handeln von ernannten Vertretern würde aber wieder voraus- 
setzen, dass das Ganze als solches nach aussen handelt, d.h. die 
Vollmachtsbestellung und Vollmachtserklärung abgibt. Man ge- 
langte also auch so zum eigenen Handeln des Ganzen. Ein 
Rechtssatz, welcher die notwendige Stellvertretung eines Staates 
ausspräche, könnte logischer Weise nur dem Völkerrechte ent- 
nommen werden. -Nur Rechtsnormen, welche überein Subjekt 
herrschen, vermögen diesem Subjekte einen Vertreter. zu geben. 
Das eigene Gesetz des. Verbandes aber, als etwas im Innern 
Wirkendes, als etwas die Teile der Verbindung Beherrschendes, 
vermag nicht, sich über das Ganze zu stellen. Dem Völkerrechte 
ist aber ein Rechtssatz, welcher eine Stellvertretung. der Staaten, 
gleichsam deren Bevormundung regelt, fremd. 
9 
Im Innern des staatlichen Verbandes herrscht das Gesetz 
(als Inbegriff sämtlicher Rechtssätze). Indem das Gesetz den von 
ihm vorgesehenen Organen Befugnisse und Pflichten verleiht, 
begründet es auch für die einzelnen Glieder der Verbindung 
korrespondierende Pflichten und Rechte. Das Gesetz begründet 
eine Rechtsgemeinschaft, in welcher jedes einzelne Glied als Sub- 
jekt von Rechten und Pflichten steht. Gerade durch Begründung 
dieser rechtlichen Beziehungen, dieser Rechts- und Pflichtverhält- 
nisse wird eine Verbindung und damit nach aussen ein Verband 
bewirkt. Jeder Befugnis eines Organes entsprechen wieder Pflich- 
ten anderer Organe und der Mitglieder des Verbandes; jeder 
Pflicht eines Organes entsprechen wieder Befugnisse anderer Or- 
gane und, je nach dem Willen des Gesetzgebers subjektive Rechte 
der Glieder. Da es hauptsächlich öffentliches Recht, Staatsrecht 
ist,. das die Vereinigung bewirkt, so sind neben den Organen auch
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.