Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

—_ 5 — 
regierung der Gemeinden werden aber zugleich die den Polen 
im Jahre 1848 gemachten Zusicherungen, soweit sie nicht auf 
politische Trennung gerichtet sind, die vollständigste Erfüllung, 
wird die polnische Nationalität den weitesten Raum der Entwick- 
lung finden“. Wenn dann am nächstfolgenden Tage, dem 18. De- 
zember 1849, in der 2. Kammer über einen Antrag OSTERRATH 
verbandelt wurde“, der den vielzitierten $ 186 des Entwurfs der 
Dreikönigsbunds-Verfassung als integrierenden Bestandteil der 
preussischen Verfassung aufgenommen sehen wollte, so lag darin 
keine sachliche Abweichung vom Standpunkte der Regierung, 
sondern nur der Ausdruck des Bestrebens, „den nichtdeutsch 
redenden Volks;stämmen des preussischen Staates ihre volkstüm- 
liche Entwickelung durch Gleichberechtigung ihrer Sprachen, so- 
weit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterricht, 
der inneren Verwaltung und der Rechtspflege“ auch für den 
Fall zu gewährleisten, dass die von Preussen angestrebte Reichs- 
verfassung nicht zustande kommen sollte. Und so war es von 
fandamentaler Bedeutung für die Zukunft des preussischen Spra- 
chenrechtes, dass die 2. Kammer den Antrag ÖSTERRATH mit über- 
wältigender Majorität ablehnte. Die Kommission des Hauses, 
welche die Vorberatung des Antrages vorgenommen hatte und 
nun seine Verwerfung empfahl, stellte sich dabei in ihrem schrift- 
lichen Bericht prinzipiell auf den entgegengesetzten Standpunkt 
wie die Regierung, indem sie die Ansicht vertrat, dass der preus- 
sische Staat im Interesse seiner Einheit es nicht als seine Pflicht 
ansehen könne, den verschiedenen, auf seinem Boden vorhandenen 
Stämmen ihre volkstümliche Entwicklung, und namentlich auch 
die Gleichberechtigung ihrer Sprachen ausdrücklich zu gewähr- 
leisten. Und das Gewicht dieser Worte wurde auch keineswegs 
durch die mündlichen Ausführungen des Berichterstatters der 
Kommission abgeschwächt *. Denn wenn derselbe sagte, Preussen 
% Sten. Ber. II. Kammer. Bd. 3. S. 1768 ff. 
4 Anderer Meinung ist PaaLzow a. a. O. S. 26. 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.