Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Literatur.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 508 — 
ein Druckfehler übernommen worden. In der dritten Zeile des $ 17 gehört 
an Stelle des Punktes ein Strichpunkt.“ Man achte auf den schonenden 
Ausdruck: nicht das Gesetzblatt hat den Druckfehler gemacht, sondern „aus 
den früheren Verhandlungen ist ein Druckfehler in das Gesetzblatt über- 
nommen worden®*, Also das Gesetzblatt hat ganz korrekt gedruckt, was 
man ihm vorgelegt hat; was man ihm vorgelegt hat, stimmte auch mit den, 
was der Kaiser unterschrieb; aberin den „früheren Verhandlungen“ stimmte 
es nicht. Da hatte einmal der betreffende Ministerialbeamte die Uebersicht 
verloren, was ja leicht vorkommen kann. Da würde nach LABAnD St.R. II 
S. 53 wohl nur ein neues Gesetz die formelle Ordnung berstellen können; 
einstweilen mag man sich mit Auslegungskünsten behelfen (BINDING, Grund- 
riss des Stf.R. S. 61). 
Der Verfasser hat sich gutgläubig an das Wort „Druckfehler“ gehalten 
und gemeint, demgemäss auch die Ausführungsbestimmungen als genügende 
Berichtigung gelten lassen zu können. Aber wenn ein Jurist eine derartige 
Arbeit übernimmt, kann er wirklich nicht vorsichtig genug sein. 
Leipzig. OTTO„MAYER. 
SIGFRIED: TiETZE, Das Gleichgewichtsgesetz in Natur und Staat. Wien 
und Leipzig, Wilhelm Braumüller, 1905. 466 Seiten. gr. 8°. M. 8. 
In diesem Buche unternimmt der Verfasser nichts Geringeres als den 
Versuch einer Lösung der Welträtsel. In dem von ihm „entdeckten“ Pro- 
portionalitäts-, Gleichgewichts- oder Anpassungsgesetze glaubt er die Er- 
klärung der ganzen Welt in allen ihren Erscheinungen, das Weltprinzip, 
gefunden zu haben. Dies Gesetz lautet: „Die in einem jeden hermetisch 
geschlossenen Raum und daher auch im Weltraum befindlichen Dinge stehen 
jedes einzelne zu einem oder mehreren anderen Raumgenossen in einem 
solchen Verhältnis, dass die letzteren — die „abhängigen* — sich nicht 
verändern, wenn das erstere — das „herrschende — sich nicht ändert, 
dass sie sich aber automatisch proportional ändern, wenn das 
herrschende sich ändert, so dass zwischen den herrschenden und den ab- 
hängenden Dingen permanent eine Proportionalität herrscht, 
wie wir sie etwa zwischen den Quecksilbersäulen unserer Thermometer und 
zwischen der dieselben umgebenden Temperatur beobachten*. (Vorrede.) „Aen- 
derung und Anpassung sind aktiv und passiv stets identisch“. (S. 11.) Nach- 
dem der Verfasser in der ersten Abteilung seines: Buches (S. 1—72) die 
Gleichgewichts- oder Anpassungstheorie entwickelt hat, wobei er Julius 
Robert Mayers Gesetz der Erhaltung der Kraft als „Aberglauben® (gleich 
dem Darwinismus) hinstellt, widmet er drei weitere Abteilungen dem Nach- 
weise, dass auch die organischen Wesen, wie aller in der Welt, durch blosse 
direkte Anpassung entstanden sind und entstehen. Dementsprechend wird
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.