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Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Literatur.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 509 — 
in der 2, Abteilung (8. 73—137) die „Entstehung der Arten und des Men- 
schen durch Anpassung und daher auch gemäss des Gleichgewichtsgesetzes* 
behandelt, während in der 8. Abteilung (S. 139—329) „alle (tierischen und) 
menschlichen Betätigungen als Produkte des Gleichgewichtsgesetzes oder 
der Anpassung* in Abteilung 4 (S. 330—457) endlich die „Entstehung der 
Gesellschaft, des Staates, des Rechtes, der Gesetze und der Moral durch 
Anpassung und daher nach dem Gleichgewichtsgesetze* erklärt werden. 
Da wir auf den letztgenannten Abschnitt später noch etwas näher einzu- 
gehen beabsichtigen, sei hier zunächst an einigen Beispielen aus den ver- 
schiedenen Abteilungen erläutert, wie der Verfasser mit seinem Gesetze ar- 
beitet. Es zeigt, dass die Zunge des Termiten vertilgenden Ameisenbären 
deshalb lang wurde, weil durch die Termiten seine mit dem Geschmacks- 
sinn kommunizierenden Gehirnpartien und so die mit ihnen verbundene Zunge 
geändert und angepasst wurden (S. 100); es zeigt, dass das Rätsel des 
Selbstmordes seine Lösung durch die Beseitigung einer Gleichgewichtsstö- 
rung im Menschen erhält (S. 179); es zeigt, dass der von der Physiologie und 
Embryologie bisher nicht völlig erklärte eigentliche Befruchtungsvorgang durch 
das Angezogenwerden (als Folge der Anpassung) von Sperma und Ei seine 
Aufhellung findet (S. 325). Und auch die Erfolge Japans in dem jüngst 
beendeten Kriege mit Russland sind „einfach: selbstverständliche Konse- 
quenzen des Gleichgewichtsgesetzes", da die weise Verfassung des Mikado 
mit ihrer Gleichstellung aller vor dem Gesetze den Boden für die unge- 
störte Gehirnanpassung der Bürger an das Vaterland und für die automa- 
tische Erzeugung des Patriotismus abgibt! (S. 445.) 
Die Kritik des vorliegenden Buches hat naturgemäss bei dem Gleich- 
gewichtsgesetze selbst einzusetzen. Hier ist nun zu sagen, dass dies „em- 
pirisch nachgewiesene“ Gesetz nur eine Erklärung für die Form resp. das 
Resultat sehr vieler Fälle des Geschehens in der Welt abgibt, dagegen 
nichts über den Inhalt d. h. das Wesen des Geschehens aussagt. Darauf 
kommt es aber schliesslich doch allein an! Damit, dass uns z, B. gesagt 
wird, die Befruchtung beruhe auf einem Angezogenwerden (was auch noch 
von manchen bestritten wird), ist dieser Vorgang keineswegs erklärt. Durch 
welche Kräfte ziehen sich denn Sperma und Ei an? Hierüber gehen aber 
die Ansichten weit auseinander. Was ferner die Wirkung des Gleichge- 
wichtsgesetzes bei den Erfolgen der Japaner anlangt, so lehrt doch wohl 
die Geschichte zur Genüge, dass trotz weiser Verfassung eines Staates, trotz 
des aufopfernden Patriotismus eines Volkes blosse Uebermacht oder nackter 
Zufall im Kriege alles zu Schanden werden lassen kann. 
Da es nicht unsere Aufgabe sein kann, über die Bedeutung des Gleich- 
gewichtsgesetzes in der „Natur“ ein endgültiges Urteil abzugeben, so sei 
in dieser Hinsicht erwähnt, dass der Naturforscher und Naturphilosoph 
WILHELM OsTwALD ihm in der Besprechung in seinen „Annalen der Na- 
turphilosophie* (Band IV Heft 4) jeden Wert abspricht und jedes nähere
	        

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