Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_20
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band.
Editor:
Mayer, Otto
Laband, Paul
Stoerk, Felix
Volume count:
20
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
sammelbaende
Publication year:
1906
Scope:
630 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Reichsexekution.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 52 — 
und der Erhaltung des Staatsgebäudes „Deutsches Reich“ dient, 
somit also einen rein konstruktiven Charakter hat, tritt eine 
kleine Anzahl der 78 Artikel gewissen destruktiven Elementen 
entgegen, die einem Staatsbau mehr oder weniger gefährlich 
werden können, und hat also gemäss dieser in der Abwehr be- 
stehenden Aufgabe nur mittelbar einen konstruktiven Charakter. 
Sie dient dem Aufbau und der Erhaltung des Staatsgebäudes 
nur indirekt dadurch, dass sie durch ihre rechtliche Existenz 
widerstrebende Elemente, welche den Bestand des Baues be- 
drohen, ja ihn wieder niederreissen können, fernhält und nieder- 
drückt. In demselben Grade, in welchem man von jenen zahl- 
reichen Artikeln wünscht, dass sie stets und ständig in Anwen- 
dung kommen und bleiben, sieht man diese wenigen Artikel 
gern für alle Zeiten zur Untätigkeit verurteilt und verwünscht 
den Moment, in welchem either von ihnen zur Anwendung kom- 
men muss. Diese wenigen Artikel beschäftigen sich gewisser- 
massen mit der Kehrseite der Medaille, mit dem revers de 
fortune: sie suchen den Unglücksfällen, den Schicksalsschlägen, 
die einen Staatsbau treffen können, durch ihre rechtliche Exi- 
stenz präventiv und durch ihre Anwendung im eingetretenen 
Kalle repressiv entgegenzutreten. Diese Artikel sind zunächst 
die in Abschnitt XIII unter der bezeichnenden UÜeberschrift: 
„Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen“ 'zu- 
sammengefassten Artikel 74/77, ferner aber ausserhalb des Ab: 
schnittes XIII der Artikel 68, betreffend den Belagerungszustand, 
und der Artikel 19, betreffend die Exekution. Haben diese 
Artikel 74/77, 68 und 19 es gemeinsam, sich zu beschäftigen 
mit den Elementen, die infolge ihres destruktiven Charakters 
dem Bund „Deutsches Reich“ mehr oder weniger gefährlich 
werden köunen, so hebt sich unter ihnen doch wiederum ein 
Artikel, der 19., gegensätzlich heraus: während die übrigen mehr 
oder weniger spezielle Tatbestände zur Voraussetzung haben, 
ist der Tatbestand des Artikel 19, gegeben in den Worten „wenn
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.