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Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht
Title:
Archiv für öffentliches Recht.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
archiv_oeff_recht_band_25
Title:
Archiv für öffentliches Recht. Band 25
Author:
Laband, Paul
Editor:
Stoerk, Felix
Volume count:
25
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J. C. R. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1909
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Übersicht der Artikel.
  • Abandon - Aval
  • Baader - Bürgerstand
  • Carey - Costa Rica
  • Damaschke - Durchsuchungsrecht
  • Ebenbürdigkeit - Elsaß-Lothringen

Full text

347 
und das Hennebergische Archiv; Sachsen-Weimar 
das großherzoglich sächsische Geheime Haupt= und 
Staatsarchiv, das großherzoglich sächsische Haus- 
archiv, das gemeinschaftliche Hauptarchiv des säch- 
sisch-ernestinischen Hauses zu Weimar, 1 Stadt- 
archiv zu Jena und 1 Hofgerichtsarchiv daselbst; 
Schaumburg-Lippe das fürstliche Staats= und 
Hausarchiv; Schwarzburg-Rudolstadt das fürst- 
liche Geheime Archiv; Schwarzburg-Sondershausen 
das fürstlich Schwarzburg-Sondershausener Lan- 
desarchiv; Waldeck das fürstlich Waldecksche Ar- 
chiv; Württemberg das königliche Geheime Haus- 
und Staatsarchiv zu Stuttgart mit dem königlichen 
Staatsfilialarchiv zu Ludwigsburg, 9 fürstliche 
bzw. gräfliche Archive und 3 städtische Archive. 
Die deutsche Schweiz besitzt zu Bern das Staats- 
Zentralarchiv und das schweizerische Bundes- 
archiv, sodann 20 Staats= bzw. Kantonsarchive, 
8 Kloster= und Stiftsarchive und 8 Gemeinde- 
und Stadtarchive. (Zusammengestellt nach C. A. 
H. Burkhardt, Hand= und Adreßbuch der deutschen 
Archive, 2 Tle, 21887.) Eine besonders ener- 
gische Tätigkeit auf archivalischem Gebiet herrscht 
zur Zeit dank der Badisch-historischen Kommission 
in Baden. Sehr reichhaltige städtische Archive 
befinden sich in Preußen, z. B. in Köln, Dortmund, 
Frankfurt, Goslar usw. Das an Urkunden reichste 
Archiv in Deutschland ist das Münchener Reichs- 
archiv, dem sich anschließen die Staatsarchive zu 
Koblenz, Karlsruhe, Marburg, Düsseldorf, Han- 
nover, Münster u. a. 
Wir haben uns mit den letzten Ausführungen 
dem Gebiet der Organisation genähert. Wenn eine 
allzu straffe Zentralisation ihre Bedenken 
hat, so ist dies aber wohl noch mehr der Fall bei 
allzu großer Zersplitterung; denn hierdurch kann 
sowohl die Verwaltung als auch die Wissenschaft 
leiden. Eine für alle Verhältnisse in gleicher 
Weise passende Norm läßt sich nicht geben, da 
einerseits der Reichtum einzelner Provinzen an 
archivalischem Material zu verschieden ist, wie 
z. B. die Rheinprovinz zwei reichhaltige Staats- 
archive in Koblenz und Düsseldorf hat, anderseits 
bei vielfacher Gleichartigkeit derselben doch auch 
wesentliche Unterschiede obwalten. Für kleinere 
Staaten hat eine Zentralisierung vieles für sich, 
wie z. B. Württemberg mit dem Hauptstaatsarchiv 
in Stuttgart (Filiale im nahen Ludwigsburg) und 
Baden mit dem Generallandesarchiv in Karlsruhe 
gute Einrichtungen besitzen. Daß Provinzialarchive 
und Privatarchive, auch im weiteren Sinn genom- 
men, soviel als möglich zentralisieren, ergibt sich 
von selbst. 
Was die Organisation der Acrchive an- 
belangt, so ist dieselbe eine äußere und eine innere. 
In Bezug auf die äußere, das Archivgebäude 
und seine baulichen Einrichtungen, hat man bis 
zur Jetztzeit vielfach eine Gleichgültigkeit gezeigt, 
welche unbegreiflich ist angesichts der großen 
Archiv. 
  
348 
allenfalls als Grund für eine derartige Ver- 
nachlässigung Unkenntnis dieser Wichtigkeit und 
Bedeutung sowie Unterschätzung der Archiv- 
wissenschaft annehmen, wozu noch hie und da 
Überhebung einzelner Beamtenkreise über das 
Archiv und alles, was damit zusammenhängt, 
trat. Dies wird aber in der Gegenwart nicht mehr 
angehen. Es gibt noch heute mehr schöne Gefäng- 
nisse und prächtige Kasernen als des Gegenstandes 
würdig eingerichtete Archive, heute noch Räum- 
lichkeiten, Gebäude, zu schlecht für alles andere, 
aber gut genug für „alte Akten“. In der Besserung 
dieses Mißstandes ist Bayern vorangegangen; 
das Reichsarchiv in München ist ein Prachtbau, 
nicht der schönen äußeren Architektur wegen, son- 
dern mit Bezug auf seine innere Einrichtung. 
Auch Stuttgart, Nürnberg, Breslau, Wies- 
baden, Straßburg, Düsseldorf, Danzig, Bamberg, 
Speyer und ganz besonders Wien haben neue 
Archivgebäude erhalten. Unter den Gebäuden der 
fürstlichen Archive darf das Hohengollerische zu 
Sigmaringen, 1871 erbaut, rühmlich erwähnt 
werden. Geschehen muß aber auf diesem Gebiet 
noch sehr viel. Die ersten Erfordernisse sind: 
Raum, und zwar praktisch eingerichteter Raum, 
bei dessen Herstellung der Zweck, dem er dienen 
muß, einzig und allein erwogen werden sollte; 
sodann Luft, Licht, Trockenheit, Reinlichkeit, 
Vorrichtung zur Abhaltung schroffer Temperatur= 
wechsel, umsichtige Sicherung gegen Feuersgefahr, 
gesunde Arbeitslokale, Diebessicherheit in jeder 
Beziehung, anderseits aber auch die Möglichkeit, 
Archivalien rasch flüchten zu können. — Nicht so 
einfach stellt sich die Frage bezüglich der Ordnung 
der Archivbestände selbst, der Gesichtspunkte, welche 
maßgebend sein sollen für die innere Einrich- 
tung. Eine ungeordnete Ansammlung von Ar- 
chivalien verdient gar nicht die Bezeichnung Archiv; 
eine systematische Ordnung ist conditio sine qua 
non für jedes Archiv. Es geht jedoch nicht an, 
ein einheitliches System aufzustellen. Ort und 
Verhältnisse schaffen verschiedene Systeme. Da- 
gegen lassen sich gleichartige Grundsätze wohl 
aufstellen und besonders für Staats= und Landes- 
archive, da deren Bestände doch im großen und 
ganzen gleichartige Archivalien aufweisen. Ein 
Grundsatz kann für jedes Archiv als maßgebend 
aufgestellt werden: die Ordnung muß neben 
praktischer Übersichtlichkeit, welche für eine aus- 
giebige Verwertung im Interesse der Verwaltung 
notwendig ist, auch das historische, das wissen- 
  
schaftliche Prinzip unbedingt im Auge halten; 
werden doch gerade in wissenschaftlicher Beziehung 
die Archive fast noch mehr in Anspruch genommen 
als zum Zweck der Verwaltung. Sodann Zen- 
tralisierung des archivalischen Materials in das 
Kreis-, Provinz-, Landes= oder Reichsarchiv, 
im Archiv selbst dann aber Teilung in so viele 
kleinere historische Archive, als der Gesamtbestand 
Wichtigkeit, welche die Archive für das Staatsleben aus den Beständen einzelner Landesteile, geistlicher 
und die Wissenschaft haben. Früher konnte man Genossenschaften, Klöster, Städte, Stände usw.
	        

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