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Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon
Title:
Staatslexikon.
Editor:
Bachem, Julius
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon_2
Title:
Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant.
Editor:
Bachem, Julius
Volume count:
2
Publisher:
Herdersche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1909
Edition title:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Scope:
821 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Haager Friedenskonferenzen - Hypothekenbanken
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)
  • Title page
  • Imprint
  • Übersicht der Artikel.
  • Eltern - Exterritorialität
  • Fabrik - Fürst
  • Gallikanismus - Guttemplerorden
  • Haager Friedenskonferenzen - Hypothekenbanken
  • Jagdrecht - Justizverweigerung
  • Kabinett - Kant
  • Advertising

Full text

1105 
Konkurrenzkampf mit der Fabrik zu bestehen. 
Hier macht der gesamte Stand eine rückläufige 
Bewegung und hat eine schleichende Krisis zu be- 
stehen. Nach Retzbach hat von 1882 bis 1895 
die Zahl der selbständigen Meister relativ um 
19,2 % abgenommen. Für verschiedene Hand- 
werke ist der Rückgang aber unaufhaltsam, und 
ihre Angliederung an die Fabrik unvermeidlich; 
indessen bleibt zu berücksichtigen, daß ein Teil 
dieser zugrunde gegangenen selbständigen Exi- 
stenzen in der Fabrik ein besseres Auskommen findet 
denn als selbständige Meister, und ferner, daß 
sich neue Handwerke herausbilden. Anderseits 
ist heute ein Emporsteigen des Meisters zum 
Unternehmer in keiner Weise ausgeschlossen. Im 
Gegenteil, die Gelegenheit ist unter der Ge- 
werbefreiheit günstiger als zuvor unter zünft- 
lerischer Verfassung. 
Um die Wirkungen des Gesetzes vom 
26. Juli 1897 auf die Handwerke und ihre Betriebe 
festzustellen, veranstaltete die deutsche Reichsregie- 
rung auf Veranlassung des Reichstags im An- 
fange des Jahres 1905 eine große statistische Er- 
hebung. Es handelte sich dabei nicht lediglich um 
die zahlenmäßige Ermittlung der im Reiche be- 
stehenden freien Innungen, Zwangsinnungen, 
Innungsausschüsse und Innungsverbände sowie 
der Mitglieder dieser Organisationen, sondern 
auch darum, soweit es auf statistischem Wege 
möglich ist, einen Uberblick darüber zu gewinnen, 
in welchem Umfange die einzelnen Organisationen 
bestrebt waren, die ihnen durch das Gesetz obli- 
gatorisch oder fakultativ zugewiesenen Aufgaben 
zu erfüllen, welche besonderen Einrichtungen sie 
hierüber getroffen hatten und welche Aufwen- 
dungen für dieselben gemacht waren. Diese Er- 
hebungen ergaben folgende Resultate: 
Im Anfange des Jahres 1905 bestanden 3164 
Zwangsinnungen mit 218 568 Mitgliedern und 
8147 freie Innungen mit 270 232 Mitgliedern, 
zusammen 11 311 Innungen mit 488 700 Mit- 
gliedern, oder auf je 10000 Einwohner in Deutsch- 
land 82,2 Innungsmitglieder. Durch eine nach- 
trägliche, in der Denkschrift noch berücksichtigte 
Erhebung über die Tätigkeit der Handwerks- 
kammern nach dem Stande vom 31. Okt. 1907 
wurde festgestellt, daß sich unterdessen die Zahl 
der freien Innungen um 4,8 % und die ihrer Mit- 
glieder um 7,1%, die Zahl der Zwangsinnungen 
um 8,4 % und die ihrer Mitglieder um 2,2% 
vermehrt hat. Der größte Teil der Zwangs- 
innungen (1921) wurde im Jahre 1891, also 
kurz nach Inkrafttreten des Handwerkergesetzes, 
errichtet, was darauf zurückzuführen ist, daß damals 
viele freie, nicht lebensfähige Innungen sich in 
Zwangsinnungen umwandelten. Vom Jahre 1899 
ab nimmt die Zahl der jährlich neu errich- 
teten Zwangsinnungen verhältnismäßig ab, am 
stärksten von 1899 bis 1904 (von 60,7 % auf 
4,1% („Erhebung über die Wirkungen des Hand- 
werkergesetzes“ S. 38). — Die Zwangsinnungen 
Handwerk. 
  
1106 
betragen 28% aller Innungen, dagegen sind nur 
44,7 % aller selbständigen Meister freien 
Innungen angeschlossen; über die Hälfte ist 
also bis heute noch nicht organisiert. Von allen In- 
nungen waren 6356 = 56,2 % Fachinnungen mit 
292982 Mitgliedern, 3607= 31,9% Innungen 
verwandter Gewerbe mit 138773 Mitgliedern 
und 1348 = 11,9 % gemischte Innungen mit 
56 945 Mitgliedern. — Die meisten Innun- 
gen — 54,6% haben 1 bis 29 Mitglieder, 
22,5 % 30 bis 49 Mitglieder, nur 6,8 % 
über 100 Mitglieder. — Die meisten Innungen 
und die Hoöchstzahl ihrer Mitglieder waren in 
den Kleinstädten zu finden, in Großstädten nur 
etwa 6%. Die Zahl der Innungen ist in 
Norddeutschland erheblich größer als in Süd- 
deutschland, wo die Gewerbevereine in weitem 
Umfange die Vertretung der Handwerker über- 
nommen haben; sie beträgt für Norddeutschland 
2980 freie und 7653 Zwangsinnungen mit zu- 
sammen 447704 Mitgliedern gegen nur 184 
freie und 494 Zwangsinnungen mit 40 996 Mit- 
gliedern in Süddeutschland. In Preußen 
einschließlich Hohenzollern waren 1900 allein 
677 114 selbständige Handwerker vorhanden, 
wovon in Innungen 338 173 oder 49,9% 
organisiert waren. 
Die Denkschrift enthält auch eine eingehende 
Darstellung des Innungslebens. Sie zeigt die 
verschiedenen Arten der Mitglieder, aus denen sich 
die Innungen zusammensetzen, behandelt die Vor- 
standssitzungen der Innungen, die Innungsver- 
sammlungen, die Innungsschiedsgerichte und 
Einigungsämter, die Hilfspersonen (Gesellen und 
Lehrlinge) und ihre Tätigkeit, insbesondere die 
Reglung des Lehrlingswesens; sie schildert die 
Tätigkeit der Innungen auf dem Gebiete des 
Schulwesens, des Arbeitsnachweises, der Herber- 
gen, der Innungskranken= und -unterstützungs- 
kassen und sonstiger gemeinnütziger Veranstal- 
tungen; sie behandelt die Beteiligung der In- 
nungen an Submissionen, die Bestellung von Be- 
auftragten, die Beschränkung der Mitglieder in der 
Festsetzung ihrer Preise usw., sowie die gesamten 
wirtschaftlichen Verhältnisse der Innungen: Ein- 
nahmen und Ausgaben, Vermögen, Eintritts- 
gelder, Mitgliederbeiträge, gemeinschaftliche Ge- 
schäftsbetriebe, Fonds und Stiftungen u. a. 
Aus allem geht hervor, daß die Organisation 
des Handwerks, obgleich mehr als die Hälfte der 
selbständigen Handwerker noch nicht organisiert 
ist, seit Erlaß des Gesetzes von 1897 erhebliche 
Fortschritte gemacht hat und daß in den Innungen 
wieder reicheres Leben herrscht. Die Zwangs- 
innungen haben sich zum Teil bewährt und viel- 
fach eine größere Wirksamkeit als die freien In- 
nungen entfaltet, wenn anderseits auch aus der 
Vergleichung der Anzahl der bestehenden freien 
und Zwangsinnungen der Schluß gezogen wer- 
den kann, daß die Form der Zwangsinnung sich 
nicht für alle Gegenden und alle Gewerbe eignet. 
 
	        

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