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Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon
Title:
Staatslexikon.
Editor:
Bachem, Julius
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon_5
Title:
Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf.
Editor:
Bachem, Julius
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Staatsrecht
Kirchenrecht
Volume count:
5
Publishing house:
Herdersche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Edition title:
Dritte, neubearbeitete und vierte Auflage.
Scope:
774 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Staatsrat - Syllabus
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Staatsschulden
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Übersicht der Artikel des V. Bandes des Staatslexikons, 3. und. 4. Auflage.
  • Staatsrat - Syllabus
  • Staatsrat
  • Staatsrecht
  • Staatsromane
  • Staatsschulden
  • Staatssozialismus
  • Staatsverfassung
  • Staatsverträge
  • Staatsverwaltung und Selbstverwaltung
  • Staatswissenschaften
  • Städtewesen, modernes
  • Stahl
  • Stände
  • Standesherren, deutsche
  • Statistik
  • Steuerbewilligung und Steuerweigerung
  • Steuern
  • Stiftungen
  • Strafe und Strafrechtstheorien
  • Strafprozeß
  • Strafrecht
  • Streik und Aussperrung
  • Studententum, soziales
  • Syllabus
  • Tarifverträge - Türkei
  • Universitäten - Usurpation
  • Venezuela - Volkszählung
  • Waffenstillstand - Württemberg
  • Zehnt - Zweikampf
  • Nachträge. (Neu aufgenommene Artikel sind durch * kenntlich gemacht.)
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.

Full text

59 
Schuldenwesen des preuß. Staats u. des Deutschen 
Reichs (1893); Schwarz, Staatsschuldentilgung 
der größeren europ. u. deutschen Staaten (1906); 
Freund, Die Rechtsverhältnisse der öffentl. An- 
leihen (1907); Berckum, Das Staatsschulden- 
problem im Licht der klass. Nationalökonomie 
(1911); die betreffenden Abschnitte in allen Werken 
über Finanzwissenschaft; die betreffenden Artikel 
in andern Staatswörterbüchern, verschiedene Artikel 
im Schanzschen Finanzarchiv. 
lv. Biegeleden, rev. Müller-Fulda.) 
Staatssekretär s. Staatsministerium. 
Staatssozialismus. (Polemisches Schlag- 
wort. Sammelbezeichnung für sozialpolitische Re- 
sormen. Wirtschafts- und sozialpolitische Theorie 
Adolf Wagners.) 
1. Polemisches Schlagwort. Das Wort 
Staatssozialismus wird als polemisches Schlag- 
wort ähnlich wie der Ausdruck Katheder- 
sozialismus gebraucht zur Bezeichnung der 
literarischen, vorwiegend aus Professorenkreisen 
kommenden Gegenbewegung aus dem Anfang der 
1870er Jahre gegen den schrankenlosen wirtschaft- 
lichen Liberalismus. Schon vor den Angriffen 
des Freihändlers H. B. Oppenheim wurden die 
Lehren, welche die deutschen Hochschullehrer von 
ihren Kathedern aus gegen den extremen ökonomi- 
schen Liberalismus vortrugen, und ebenso die Ge- 
setzesmaßregeln, welche die Professoren vom Staat 
verlangten, als „sozialistisch" in der vom Man- 
chestertum beherrschten Presse und öffentlichen Mei- 
nung diskreditiert. Charakteristisch ist in dieser 
Hinsicht eine Außerung Schönbergs (damals in 
Freiburg i. Br.) in seiner akademischen Rede 
„Arbeitsämter, eine Aufgabe des Deutschen 
Reichs“ (1871): „Mit dieser Organisation be- 
ginnen wir auch für dieses wichtige Gebiet unseres 
öffentlichen Lebens endlich eine gesunde Realpolitik 
zu treiben; daß wir mit derselben den ersten Schritt 
auf der Bahn des staatlichen Sozialismus" tun, 
wird kein verständiger Mann zu behaupten wagen.“ 
Auch Adolf Wagner zeigt in seiner Rede über 
die soziale Frage (12. Okt. 1871, gehalten auf 
der freien kirchlichen Versammlung evangelischer 
Männer in der kgl. Garnisonkirche zu Berlin), 
wie nahe „Staatseinmischung“ und „Sozialis= 
mus“ in den Gedanken seiner Umwelt beisammen- 
lagen. Die Ausdrücke „Staatssozialist" und 
„Staatssozialismus“ treten allerdings in den 
Streitschriften jener Zeit noch wenig hervor. In 
der bekannten Polemik H. B. Oppenheims (seine 
Artikel aus der „Nationalzeitung“ gesammelt unter 
dem Titel: Der Kathedersozialismus, 1872, 
*1873) gegen Schönberg, L. Brentano usw., vor 
allem aber gegen Ad. Wagner, greift Wagner den 
Ausdruck „kathedersozialistische Richtung“ auf, 
nicht ohne das Denunziatorische dieser Bezeichnung 
für „die staatlich angestellten“ Professoren anzu- 
deuten. Der Ausdruck Kathedersozialismus hielt 
sich jedoch über die Zeit seiner vorwiegend polemi- 
schen Anwendung hinaus und gewann die Be- 
deutung eines Sammelnamens für die Gegner 
Staatssekretär — Staatssozialismus. 
60 
des extremen ökonomischen Individualismus und 
Liberalismus in den Kreisen der akademischen 
Lehrer. 
In den „Akademischen Blättern“ (1911, Nr 23) 
gibt Ad. Wagner folgende Charakteristik: „Der 
„Kathedersozialismus“ ist nicht das, was man eine 
wissenschaftliche Richtung nennen könnte; denn er 
hat nicht genügend Gemeinsames, nicht genug Dog- 
matisches, das doch in jeder Richtung als Kern 
stecken muß. Er ist in der Tat eine Vereinigung 
von ganz verschiedenen Ansichten. Der einzige Ver- 
einigungspunkt, der allen gemeinsam ist, ist eine 
Negation: die überzeugung, daß das reine laisser 
faire, laisser passer im wirtschaftlichen Leben nicht 
das Richtige enthalte. Die Anschauung, daß im 
wirtschaftlichen Leben jede Beschränkung unmöglich, 
unrichtig, schädlich sei, wurde von uns verworfen, 
und damit stand in Verbindung eine historische 
Auffassung, daß wir das frühere Wirtschaftsleben 
nicht einfach verurteilten, weil es eine andere 
Grundlage gehabt hatte, sondern daß wir es gerecht 
zu würdigen suchten. In solchen mehr negativen 
Punkten war eine gewisse Einheitlichkeit vorhanden; 
aber das allein reicht doch nicht aus, um eine wissen- 
schaftliche Richtung damit zu begründen. Im Po- 
sitiven aber gingen die „Kathedersozialisten“ und 
gehen sie auch heute noch weit auseinander. Ich 
erinnere einmal wieder an die Methodenfrage, an 
die radikalen Gegensätze, wie sie beispielsweise in 
dieser Frage zwischen meinem hochverehrten Kol- 
legen und Freund Professor v. Schmoller und mir 
bestehen. Und nun gar erst in der Praxis! Es gibt 
unter den „Kathedersozialisten" Männer, welche 
ganz auf schutzzöllnerisch-agrarischem Standpunkt 
stehen, und Männer, die unbedingte Gegner jeg- 
lichen Schutzzolles, direkte Freihändler sind; es 
finden sich unker den Kathedersozialisten" Anhänger 
der reinen Goldwährung und Bimetallisten; es 
gibt Freunde großer landwirtschaftlicher Betriebe 
unter uns und solche, die alle Agrarwirtschaften in 
kleinere Betriebe auflösen möchten, und andere 
Gegensätze mehr. In jeder wichtigen und unwich- 
tigen Sache denken wir verschieden. Ebendeswegen 
sollte wenigstens ein Theoretiker niemals den „Ka- 
thedersozialismus“ als eine „Richtung“ bezeichnen. 
Das ist er nicht. Kathedersozialismus“ ist nur ein 
spöttelnder Sammelname, der von unsern Gegnern 
aufgebracht ist, um alle Gegner des freiwirtschaft- 
lichen Systems zusammenzufassen." 
In Ad. Wagners Theoretischer Sozialökonomik ! 
(1907) sind die Gesichtspunkte zur wissenschaftlichen 
Beurteilung des „Kathedersozialismus“ aufgestellt. 
Um diesen „Kathedersozialismus“ bzw. den aus 
diesen Kreisen (1872) hervorgegangenen „Verein 
für Sozialpolitik“ und dementsprechende Bestre- 
bungen handelt es sich in der Regel, wenn der 
Ausdruck „staatssozialistisch“ in polemischer Zu- 
spitzung gebraucht wird, vor allem unter Bezug- 
nahme auf die Zeit vor dem Erlaß des Sozialisten- 
gesetzes (1878). 
2. Sammelbezeichnung für sozial- 
politische Reformen. Den Anstoß zum 
allgemeineren Gebrauch des Namens Staats- 
sozialismus für die auf die Schaffung einer sozial- 
politischen Gesetzgebung gerichteten Bestrebungen 
gab wohl Fürst Bismarcks Aufgreifen katheder- 
 
	        

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