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Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon
Title:
Staatslexikon.
Editor:
Bachem, Julius
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon_5
Title:
Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf.
Editor:
Bachem, Julius
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Staatsrecht
Kirchenrecht
Volume count:
5
Publishing house:
Herdersche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Edition title:
Dritte, neubearbeitete und vierte Auflage.
Scope:
774 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Venezuela - Volkszählung
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Volkswirtschaftspolitik
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Übersicht der Artikel des V. Bandes des Staatslexikons, 3. und. 4. Auflage.
  • Staatsrat - Syllabus
  • Tarifverträge - Türkei
  • Universitäten - Usurpation
  • Venezuela - Volkszählung
  • Venezuela
  • Verbrechen, politische
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vereinigungsrecht
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Verlagsrecht
  • Versicherungswesen
  • Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichte
  • Vico
  • Vogelsang
  • Völkerrecht
  • Volksbildung
  • Volksschulen
  • Volkssouveränität
  • Volkswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftspolitik
  • Volkszählung
  • Waffenstillstand - Württemberg
  • Zehnt - Zweikampf
  • Nachträge. (Neu aufgenommene Artikel sind durch * kenntlich gemacht.)
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.

Full text

1011 
den Weltmarkt, anderseits mit der Entwicklung 
des Klassenbewußtseins des Arbeiterstands, hervor- 
gerusen durch die Zusammendrängung der Ar- 
beitermassen in den Großbetrieben, durch die He- 
bung ihrer allgemeinen Bildung und damit ihrer 
Lebensansprüche. Alle diese Faktoren zusammen 
erzeugten drei politische Strömungen, die teilweise 
gegensätzlicher Natur, auf die Wirtschaftspolitik 
der letzten 30 Jahre bestimmend einwirken. Es 
sind der Imperialismus, die Mittelstandsbewe- 
gung und die Arbeiterbewegung. Der Imperialis- 
mus ist das spezifische Erzeugnis der Weltwirt- 
schaftsentwicklung. Er ist das Streben nach wirt- 
schaftlicher Autarkie, aus dem Merkantilzeitalter 
ins Zeitalter der Weltwirtschaft übersetzt. Er 
drängt nach Bildung größter Wirtschaftsgebiete 
in politisch einheitlichem Gebiet; er strebt durch 
Angliederung von Kolonien die den Mutterstaaten 
fehlenden Rohstoffe zu erlangen. Er steht vielfach 
noch auf dem merkantilistischen Standpunkt, der 
glaubte, durch Schwächung der konkurrierenden 
Staaten sich zu nützen. Die Mittelstandsbewegung 
ist die Rückwirkung auf die durch die kapitalistische 
Entwicklung und das Freiwirtschaftssystem be- 
wirkte Verdrängung und Bedrängung der kleinen 
und mittleren Betriebe in den meisten Produk- 
tionszweigen. Ihr Streben geht nach Erhaltung 
und Festigung des selbständigen kleinen und mitt- 
leren Betriebs. Die Arbeiterbewegung bezweckt in 
erster Linie ökonomische und soziale Besserstellung 
der unselbständigen handarbeitenden Klasse; inso- 
fern ist sie Konsumentenbewegung. Darüber hin- 
aus aber erstrebt ein großer Teil der Arbeiterschaft 
eine Umgestaltung in der Organisation der Pro- 
duktion, die die Gesamtheit der Arbeitenden oder 
Gruppen derselben zu Eigentümern der Produk- 
tionsmittel und zu Leitern des Produktionspro- 
zesses machen soll. Diesen drei Richtungen gemein- 
sam ist die Anschauung und das Verlangen, der 
Staat als höchste Organisationsform der wirt- 
schaftenden Gesellschaftskörper solle die Wirtschafts- 
bedingungen in der für Erreichung ihrer Ziele 
wünschenswerten Richtung regeln. Und zwar ver- 
langt der Imperialismus Schutzzoll für alle Pro- 
duktionszweige, Erhöhung der Wehrkraft zum 
Schutz der wirtschaftlichen Stellung und Kolonial- 
wirtschaft. Der Mittelstand verlangt für die 
Landwirtschaft Erhaltung der für die Bewirt- 
schaftlung durch eine Familie genügenden Betriebs- 
einheiten durch Beschränkung der Freiveräußer- 
lichkeit. Freiverschuldbarkeit und Freiteilbarkeit 
unter Lebenden und im Erbgang (Rentengüter, 
Höferecht, Inkorvorierung des Realkredits), ferner 
freigenossenschaftliche Zusammenfassung für Zwecke 
der Erzeugung, des Absatzes und Beschaffung der 
Betriebsmittel; zwangsgenossenschaftliche Organi- 
sation für Beschaffung des Realkredits und für 
alle Zweige der Versicherung. Für das Gewerbe 
zwangsgenossenschaftliche Organisation für Aus- 
übung der gewerblichen Verwaltung (Gewerbe- 
abgrenzung, Befähigungsnachweis, Anpassung der 
Volkswirtschaftspolitik. 
  
1012 
Zahl der Betriebe an den Bedarf, Reglung der 
Lehrlingshaltung, gewerbliches Bildungswesen 
usw.); Schutz gegen unlautern Wettbewerb, frei- 
genossenschaftliche Organisation für gemeinsame 
Produktion, Absatz und Kredit usw. Darüber 
hinaus verlangen sowohl Landwirtschaft als Ge- 
werbe vom Staat Kredit aus Staatsmitteln und 
Zollschutz für ihre Produktion. Die Arbeiterschaft 
verlangt Festsetzung von Minimallöhnen und 
Maximalarbeitszeit, Versicherung des Arbeiter- 
stands für Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, 
Arbeitslosigkeit, Hinterbliebene unter Mitwirkung 
des Staats und der Unternehmer, Organisation 
der Arbeiterschaft in Arbeiterkammern, obligato- 
rische Schiedsgerichte, Schutz gegen Schädigung 
der Gesundheit durch vorbeugende Maßnahmen, 
Verbesserung der Wohnungsverhältnisse. Alle diese 
Forderungen, neben denen noch viele andere der 
verschiedenen Beamten= und Angestelltenkategorien 
des „neuen Mittelstands“ laufen, sind noch in 
keinem Staat vollständig erfüllt; den ersten Rang 
hierbei nimmt unter den europäischen Staaten das 
Deutsche Reich ein. Aber auch die lange zurück- 
gebliebenen Weststaaten, England und Frankreich, 
haben in den letzten Jahren große Leistungen auf 
diesem Gebiet aufzuweisen. 
Die nationalökonomische Wissenschaft hat sich 
in Deutschland im weitesten Umfang in den Dienst 
für die Durchsetzung dieser Forderungen gestellt 
(Kathedersozialismus), so daß sie sogar für eine 
Zeit ihre wissenschaftlichen Aufgaben darüber ver- 
gaß. In den andern Staaten war die Wissenschaft 
weit zurückhaltender, sei es daß sie unter Festhalten 
der Grundsätze der Freiwirtschaftsschule den staat- 
lichen Eingriffen in das Wirtschaftsleben direkt 
ablehnend gegenüber stand, oder daß sie die 
Aufgaben der Wirtschaftswissenschaft nicht in der 
Stellung wirtschaftspolitischer Forderungen er- 
blickte. Aber auch in den mitteleuropäischen Staa- 
ten machen sich bereits die Anzeichen eines Rück- 
schlags gegen die weitgehende Verstaatlichung des 
Wirtschaftslebens geltend. 
III. Kritisches und Grundsäßzliches. Ganz 
abgesehen davon, daß einzelne der Forderungen 
der drei genannten wirtschaftspolitischen Strö- 
mungen miteinander nicht zu vereinbaren sind, 
werden schon Zweifel laut, ob die eingeschlagenen 
wirtschaftspolitischen Wege auch wirklich zu den 
erstrebten Zielen führen werden. Der Gedanke 
der Solidarität im Schutz der protektionistischen 
Interessen, der durch einige Zeit das Leitmotiv der 
deutschen Volkswirtschaftspolitik und der herr- 
schenden Parteien war, ist im Schwinden. Mittel- 
stand und Arbeiterstand behaupten vielfach, dieses 
System habe dem Imperialismus und mit ihm 
den wirtschaftlich führenden Kreisen weitaus mehr 
genützt als ihnen. Die Unzufriedenheit mit der 
gegenwärtigen Einkommensverteilung, die als 
Teuerung die Aufmerksamkeit der gesamten Kul- 
turwelt in den letzten Jahren beschäftigt hat und 
der die Wissenschaft ziemlich ratlos gegenüberstand,
	        

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